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Bundesamt für Energie

Elektrizitätsmarktgesetz schützt inländische Wasserkraft

Bern (ots)

Die Öffnung der Strommärkte ist für die
schweizerischen Wasserkraftwerke eine Herausforderung. Dank dem
Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) haben sie jedoch die Möglichkeit,
überlebenswichtige Investitionen mit zinsgünstigen Bundesdarlehen zu
finanzieren. Die Darstellung einer Nachrichtenagentur, wonach ein Ja
zum EMG die Wasserkraftwerke gefährdet, ist somit falsch. Vielmehr
kommt die darin zitierte ETH-Studie zum Schluss, dass die
schweizerische Wasserkraft heute im europäischen Strommarkt gut
positioniert ist und dass sie dank dem EMG gute Chancen hat, ihre
starke Stellung zu halten.
Die ETH-Studie «Perspektiven für die Wasserkraftwerke in der
Schweiz», die im Auftrag des Bundesamtes für Energie, des Bundesamtes
für Wasser und Geologie und der Interessengruppe Wasserkraft
erarbeitet wurde, zeigt vor allem Eines: Je nach Art der
Wasserkraftnutzung, sei es mittels Laufkraftwerken oder
Speicherkraftwerken variieren die Gestehungskosten erheblich. Die
Kosten variieren individuell je nach Alter der Anlage und
entsprechenden dem Stand der bereits getätigten Amortisation.
Im heute bestehenden europäischen Strommarkt sind die meisten
Anlagen durchaus konkurrenzfähig. Anders sieht die Situation aus,
wenn die Anlagen in den nächsten zwei Jahrzehnten aus Altersgründen
erneuert werden müssen. In diesem Zeitpunkt werden erhebliche
Zusatzinvestitionen für Erneuerung und ökologische Sanierung
(Restwasser) fällig. Dieser Frage hat das Parlament nach der
Ablehnung der Energieabgaben vom September 2000 im EMG Rechnung
getragen: Für die Erneuerung von Wasserkraftwerken stehen nach
Inkrafttreten des EMG während zehn Jahren, und optional für
zusätzliche zehn Jahre zinsgünstige Bundesdarlehen zur Verfügung. Für
Anlagen, die wegen der Öffnung des Strommarktes in finanzielle
Bedrängnis geraten (nicht amortisierbare Investitionen, NAI) sind
individuelle Bundesdarlehen zur Überbrückung der fehlenden Einnahmen
vorgesehen.
Der Umfang der erforderlichen Bundesdarlehen kann aus der
vorliegenden Studie grob abgeschätzt werden. Allerdings ist die
weitere Preisentwicklung auf dem europäischen Strommarkt unsicher.
Mit der EU-weiten Einführung der Abnahmepflicht eines Mindestanteils
an erneuerbarer Energie steigen die Vermarktungschancen von Strom aus
Wasserkraftwerken. Diese Möglichkeit steht aber schweizerischen Strom
nur offen, wenn das EMG zu einer vergleichbaren Marktöffnung wie im
EU-Raum führt, ansonsten die Exporte wegen fehlender Reziprozität im
Inland erheblich erschwert werden.
Eine wichtige Schlussfolgung aus den Resultaten der Studie besteht
deshalb darin, dass die Weiterexistenz der schweizerischen
Wasserkraftwerke nur dann gesichert ist, wenn durch das EMG die
gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Gewährung von Bundesdarlehen
und den uneingeschränkten Exporte von Strom aus Wasserkraftwerken
geschaffen werden.

Kontakt:

UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr,
Energie, Kommunikation
Pressedienst

Urs Näf
Bundesamt für Energie
Tel. +41/31/322'56'65

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