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Fürstentum Liechtenstein

Zweiter Länderbericht zur UNO-Frauenkonvention

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 26. Juni 2001
den zweiten Bericht Liechtensteins über die Umsetzung des
Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der
Frau (Frauenkonvention) verabschiedet. Neben den gesetzlichen
Anpassungen sind darin vor allem auch alle begleitenden Massnahmen
enthalten, welche Liechtenstein getroffen hat, um die Gleichstellung
von Frau und Mann zu verwirklichen, die Diskriminierung der Frau zu
verhindern und Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen. Der Bericht kann bei
der Regierungskanzlei bezogen werden.
Liechtenstein hat das UNO-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form
von Diskriminierung der Frau (Frauenkonvention) am 22. Dezember 1995
ratifiziert. Mit dem Beitritt verpflichten sich alle Vertragsparteien
zur regelmässigen Berichterstattung über die Umsetzung des
Übereinkommens in Form von sogenannten Länderberichten an den
Kontrollausschuss der Konvention (Committee on the Elimination of All
Forms of Discrimination Against Women, CEDAW). Dieser
Sachverständigenausschuss prüft die eingereichten Berichte und
spricht Empfehlungen im Hinblick auf eine umfassende Umsetzung der
Frauenkonvention aus. Der erste liechtensteinische Länderbericht ist
1997 eingereicht und im Januar 1999 vor dem Konventionsausschuss
vorgestellt und geprüft worden. Ein nächster Bericht wird in vier
Jahren fällig sein.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl),
Tel. +423 236 67 22, Fax +423 236 64 60;
Ressort: Äusseres/Regierungsrat Ernst Walch
Sachbearbeitung: Ressort Äusseres +423 236 60 12

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