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OceanCare

COP15 in Brasilien: Chance für besseren Schutz von Seebergen

Die Natur kennt keine Grenzen: Regierungen aufgerufen, die Gelegenheit zum Schutz von Seebergen als wichtige Lebensräume wandernder Meerestiere zu nutzen

PRESSEMITTEILUNG – 20.03.2026

  • Vom 23. bis 29. März 2026 tritt in Campo Grande, Brasilien, die fünfzehnte Vertragsstaatenkonferenz (COP15) des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (CMS) zusammen.
  • Den Vertragsstaaten eröffnet sich dabei die Möglichkeit, eine wegweisende Resolution zum Schutz von Seeberg-Ökosystemen zu verabschieden und mehrere bedrohte Haiarten in Anhang I aufzunehmen.
  • OceanCare wird vor Ort präsent sein, um Staaten nachdrücklich dazu zu bewegen, zentrale Schutzinitiativen für wandernde Arten zu unterstützen.

Mit dem Ziel, zentrale Lebensräume und Arten zu schützen, bietet die fünfzehnte Vertragsstaatenkonferenz (COP15) des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (CMS) die Möglichkeit, den Schutz von Seebergen sowie wandernden Haien, Walen und zahlreichen weiteren Arten zu verbessern.

Die fünfzehnte Vertragsstaatenkonferenz (COP15) umfasst rund 100 Tagesordnungspunkte und adressiert die zentralen Gefährdungen wandernder Arten: die Auswirkungen des Tiefseebergbaus, illegale und nicht nachhaltige Entnahmen, Beifang, Lebensraumverlust und -fragmentierung sowie Licht-, Unterwasserlärm- und sonstige Formen der Meeresverschmutzung. Ebenso stehen Kollisionen mit Schiffen, der Schutz von Wanderkorridoren und die Folgen des Klimawandels im Fokus.

Gefährdete Seeberge müssen besser geschützt werden

Die 133 Vertragsstaaten haben die einmalige Chance, gezielte Schutzmassnahmen für Seeberge als artenreiche Lebensräume zu beschliessen. Diese Unterwassergebirge – oftmals die Überreste erloschener Vulkane, die sich über Hunderte, sogar bis Tausende Meter vom Meeresboden erheben – fungieren als ökologische Oasen im offenen Ozean. Ihre besondere Topografie und die damit verbundenen ozeanografischen Prozesse führen zur Anreicherung von Nährstoffen und Beuteorganismen. So entstehen Biodiversitäts-Hotspots, an denen sich wandernde Arten, wie Wale, Delfine, Haie, Meeresschildkröten und Seevögel zum Fressen, Ruhen und zur Fortpflanzung versammeln. Für hochmobile Tiere, die ganze Ozeanbecken durchqueren, bilden diese Strukturen unverzichtbare „Zwischenstationen“ entlang ihrer Migrationsrouten.

Seeberge sind dafür bekannt, eine Vielzahl wandernder Arten anzuziehen, die durch die Bonner Konvention geschützt sind, darunter zahlreiche Wal-, Delfin-, Schildkröten- und Haiarten. In einigen Regionen wurde festgestellt, dass die Häufigkeit von Haien rund um Seeberge mehr als vierzigmal höher ist als im umliegenden offenen Ozean. Diese Unterwassergebirge spielen daher eine besonders wichtige Rolle für marine Prädatoren.

Doch eben jene Eigenschaften machen Seeberge zugleich hochgradig verwundbar gegenüber zerstörerischen Fischereipraktiken – insbesondere der Grundschleppnetzfischerei. Dabei werden schwere Netze über den Meeresboden gezogen und fragile Tiefseehabitate wie Korallen und Schwämme massiv geschädigt, deren Regeneration Jahrhunderte beanspruchen kann. Zugleich verringert sich die Verfügbarkeit von Beuteorganismen, auf die wandernde Arten während ihrer Wanderungen angewiesen sind. Studien zeigen, dass betroffene Seeberge dadurch bis zur Hälfte ihrer Biodiversität einbüssen und massive Verluste an Biomasse hinnehmen müssen.

Vor diesem Hintergrund appelliert OceanCare eindringlich an die Vertragsstaaten, entschlossene Massnahmen zum Schutz der Seeberge zu ergreifen.

Laetitia Nunny, leitende Wissenschaftsreferentin von OceanCare und Leiterin der Delegation bei der COP15, erklärt:

„Seeberge haben eine Schlüsselfunktion innerhalb ökologischer Netzwerke, von denen wandernde Arten abhängen. Die Internationale Vereinigung zur Bewahrung der Natur (IUCN) hat bereits dazu aufgerufen, die Grundschleppnetzfischerei auf Seebergen bis Ende dieses Jahres zu beenden. Den Vertragsstaaten liegt nun eine Resolution vor, die – bei Annahme – einen entscheidenden Fortschritt für den Schutz dieser Lebensräume bedeuten würde. Ihr konsequenter Schutz vor destruktiven Fischereimethoden hätte weitreichende positive Effekte für ganze Ozeanräume.“

Aufnahme ikonischer Haiarten in die Schutzlisten

Darüber hinaus werden die Vertragsstaaten prüfen, den Schutz mehrerer bedrohter Haiarten durch ihre Aufnahme in Anhang I der CMS zu verstärken. Dort gelistete Arten gelten als vom Aussterben bedroht und geniessen den höchstmöglichen Schutzstatus: Ihre Lebensräume sind zu erhalten und wiederherzustellen, und Hindernisse entlang ihrer Wanderwege zu beseitigen.

Panama hat vorgeschlagen, den Pelagischen Fuchshai (Alopias pelagicus), den Grossaugen-Fuchshai (Alopias superciliosus) sowie den Gemeinen Fuchshai (Alopias vulpinus) in Anhang I aufzunehmen. Ecuador setzt sich zudem für die Aufnahme des Bogenstirn-Hammerhais (Sphyrna lewini) und des Grossen Hammerhais (Sphyrna mokarran) ein.

Insbesondere der Bogenstirn-Hammerhai ist eng an Seeberge gebunden, an denen sich regelmässig grosse Ansammlungen dieser Tiere beobachten lassen. Der Schutz dieser Lebensräume würde somit unmittelbar zum Erhalt dieser stark gefährdeten Art beitragen.

Gleichwohl sind derzeit weniger als ein Prozent der Seeberge weltweit unter Schutz gestellt, während der überwiegende Teil bislang unerforscht ist. Da viele dieser Gebiete jenseits nationaler Hoheitsgrenzen liegen, ist internationale Zusammenarbeit unabdingbar.

Mark Simmonds, wissenschaftlicher Direktor von OceanCare und vom CMS ernannter Berater für Meeresverschmutzung, betont:

„Der Schutz von Seebergen bedeutet, essenzielle Nahrungs- und Sammelgebiete für zahlreiche wandernde Arten zu sichern – von Haien über Wale bis hin zu Seevögeln – und zugleich die Widerstandsfähigkeit mariner Ökosysteme zu stärken. Die COP15 bietet eine entscheidende Gelegenheit, diese Unterwasser-Oasen als das anzuerkennen, was sie sind: unverzichtbare Rückzugsräume für die Tierwelt der Ozeane.“

Die Hohe See und wandernde Meeresarten

Zeitgleich mit der CMS-Konferenz in Brasilien werden sich die Staaten vom 23. März bis 2. April 2026 am Hauptsitz der Vereinten Nationen in New York zur dritten Sitzung der Vorbereitungskommission (PrepCom 3) treffen. Dies ist die letzte geplante Sitzung vor dem vollständigen Inkrafttreten des Hochseeabkommens, offiziell bekannt als Übereinkommen im Rahmen der Seerechtskonvention der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere in Gebieten ausserhalb nationaler Hoheitsgewässer. Dieses Treffen ist von besonderer Bedeutung, da es die erste Zusammenkunft seit Inkrafttreten des Abkommens am 17. Januar 2026 ist.

Zwischen der Bonner Konvention und dem Hochseeschutzabkommen bestehen potenziell wichtige Wechselwirkungen, da beide Übereinkommen sich überschneidende Interessen verfolgen – etwa den Schutz von Seebergen in internationalen Gewässern. Auch Grosswale sind hiervon betroffen: Viele Arten, zum Beispiel Buckelwale, etwa legen immense Strecken in Gebieten ausserhalb nationaler Hoheitsgewalt zurück und sind entlang ihrer Wanderungsrouten zahlreichen vom Menschen verursachten Bedrohungen ausgesetzt.

OceanCare ist ebenfalls mit einer Delegation in New York bei der BBNJ PrepCom 3 vertreten und setzt sich dort aktiv für robuste und wirkungsvolle Prozesse sowie Institutionen ein, die für eine substanzielle Umsetzung des BBNJ-Abkommens entscheidend sind. Dazu zählen insbesondere Massnahmen zur Reduzierung der Plastikverschmutzung und zur Bekämpfung von Unterwasserlärm.

Weitere Informationen

COP15 to the Convention on the Conservation of Migratory Species of Wild Animals (CMS)

The Role of the Convention on the Conservation of Migratory Species (CMS)

CMS – Conserving Seamount Ecosystems - Document

Deep Sea Conservation Coalition – Seamounts Infographic

OceanCare Report ‘Trawl Supremacy’  

Pressekontakt

  • Laetitia Nunny, Senior Science Officer, OceanCare: lnunny@oceancare.org, +34 628115234. Ab 21. März 2026 vor Ort in Campo Grande (Zeitdifferenz zu UTC/GMT: - 4 Stunden)

Über OceanCare

OceanCare ist eine internationale Nichtregierungsorganisation zum Schutz der Meere, die 1989 in der Schweiz gegründet wurde. Die Organisation setzt sich für den Schutz und die Wiederherstellung der Meeresumwelt und der Meerestiere ein und kombiniert dabei Forschung, Schutzprojekte und Bildung. Zu den Aufgaben von OceanCare gehören die Meeresverschmutzung, der Klimawandel, die Jagd auf Meeressäuger und die Umweltfolgen der Fischerei. Die Arbeit von OceanCare wird von einem Team wissenschaftlicher, juristischer und politischer Experten unterstützt und umfasst eine strategische Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und Koalitionen auf der ganzen Welt. OceanCare ist ein offiziell akkreditierter Partner und Beobachter bei mehreren UN-Konventionen und anderen internationalen Foren.

OceanCare ist seit 2004 im Rahmen des CMS aktiv und seit 2016 offizielle Partnerorganisation. Die Organisation engagiert sich insbesondere in den Bereichen Unterwasserlärm, Plastik- und sonstige Verschmutzung sowie im Schutz aquatischer Säugetiere und anderer Meereslebewesen. Seit 2013 übernimmt OceanCare eine führende Rolle in der gemeinsamen Arbeitsgruppe von CMS, ACCOBAMS und ASCOBANS zum Thema Unterwasserlärm und unterstützt deren Arbeit massgeblich. Darüber hinaus hat die Organisation wesentlich zur Aufnahme bedrohter Arten in die Anhänge des CMS beigetragen.

www.oceancare.org

Über CMS

Das Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (auch bekannt als Bonner Konvention oder CMS) ist ein internationales Umweltabkommen, das den Schutz wandernder Tiere und ihrer Lebensräume koordiniert. 132 Staaten sowie die Europäische Union sind Vertragsparteien des Übereinkommens. CMS ist das einzige globale Abkommen, das sich gezielt dem Schutz wandernder Arten, ihrer Lebensräume und ihrer Wanderwege widmet. Es vereint die Staaten, durch deren Gebiete wandernde Tiere ziehen (die sogenannten „Verbreitungsstaaten“), und schafft die rechtliche Grundlage für international abgestimmte Schutzmassnahmen entlang des gesamten Verbreitungsgebiets wandernder Arten und Populationen. Das beschlussfassende Organ des CMS ist die Konferenz der Vertragsparteien (Conference of the Parties, CoP); darüber hinaus verfügt das Übereinkommen über einen Wissenschaftlichen Rat sowie weitere administrative Gremien.

Die CMS COP15 findet vom 23. bis 29. März 2026 im Bosque Expo in Campo Grande, Brasilien, statt – erstmals wird eine CMS-Konferenz in Lateinamerika ausgerichtet. Die Tagung bringt Regierungen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Naturschutzfachleute, indigene Völker und lokale Gemeinschaften sowie die Zivilgesellschaft zusammen, um drängende Herausforderungen des Naturschutzes zu adressieren. Die COP15 steht unter dem Motto „Connecting Nature to Sustain Life“ (Natur verbinden, um Leben zu erhalten) und hebt die zentrale Bedeutung ökologischer Vernetzung für den Erhalt von Ökosystemen hervor – von entscheidender Relevanz sowohl für wandernde Arten als auch für das menschliche Wohlergehen. Zugleich verdeutlicht das Motto die Zusammenhänge zwischen ökologischer Konnektivität, dem Schutz wandernder Arten und dem Klimawandel. Die Konferenz knüpft unmittelbar an die Ergebnisse der COP14 in Samarkand (2024) an, insbesondere an die wegweisende Resolution zum Tiefseebergbau.

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OceanCare, Gerbestrasse 6, CH-8820 Wädenswil
Tel +41 44 780 66 88,  presse@oceancare.org, www.oceancare.org
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