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UNO-Generalversammlung verabschiedet wegweisende Deklaration
Die Welt sagt Ja zu den Rechten von Kleinbauern - jetzt müssen den Worten Taten folgen

UNO-Generalversammlung verabschiedet wegweisende Deklaration / Die Welt sagt Ja zu den Rechten von Kleinbauern - jetzt müssen den Worten Taten folgen
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Zürich (ots)

Gestern verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York eine wegweisende Deklaration zum Schutz der Rechte von Bauernfamilien und anderen Menschen, die auf dem Land arbeiten. Auch die offizielle Schweiz hat sich an vorderster Front für diese Deklaration eingesetzt. Nun gilt es, die darin verbrieften Rechte in die Tat umzusetzen.

In der am 17. Dezember verabschiedeten «Erklärung für die Rechte von Kleinbauern und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten» (UNDROP) definiert die UNO-Generalversammlung in 28 Artikeln die wichtigsten Rechte, die Bauern und Bäuerinnen weltweit zustehen. Die Schweiz hat sich bereits während der Verhandlungen für die Deklaration eingesetzt und mit ihrer Zustimmung in New York ein klares und lobenswertes Zeichen für die Rechte ländlicher Bevölkerungsgruppen gesetzt.

Doch die eigentliche Arbeit beginnt jetzt: Die Deklaration gibt den Staaten die Instrumente für eine Politik in die Hand, die die Rechte von Bauern auf ihr Land, ihr Saatgut oder ihr traditionelles Wissen stärkt und so Hunger und Armut effizient bekämpft. Doch damit die UNDROP kein Lippenbekenntnis bleibt, müssen diese Rechte auch geschützt und umgesetzt werden. Dabei sind sowohl zivilgesellschaftliche Organisationen und Netzwerke in den Ländern wie auch die Staaten selbst gefordert.

In der Schweiz hat sich eine breite Allianz zivilgesellschaftlicher Organisationen aktiv für diese Deklaration eingesetzt und wird sich nun auch für eine konkrete Umsetzung der UNDROP stark machen.

Erstens braucht es jetzt eine systematische Analyse, welche Herausforderungen sich der Schweiz mit der UNDROP stellen. Der Bundesrat ist aufgefordert, einen Bericht zur konkreten Umsetzung der UNDROP zu erarbeiten. Dieser muss zum Beispiel Handlungsanleitungen für involvierte Regierungsstellen wie auch die Schweizer Auslandvertretungen, die Kooperationsbüros der Deza oder die politischen Abteilungen des EDA geben. Zudem gilt es zu analysieren, welche Heraus-forderungen sich aus der Umsetzung der UNDROP für die aktuell in der Vernehmlassung stehende Schweizer Agrarpolitik sowie für die Entwicklungs- oder Handelspolitik ergeben - zum Beispiel im Hinblick auf bilaterale Handelsabkommen oder Gesetze zu intellektuellen Eigentumsrechten.

Zweitens will die Allianz in einen zivilgesellschaftlichen Dialog mit der Verwaltung treten, um mögliche Synergien bei der Umsetzung der UNDROP in und durch die Schweiz zu ermitteln.

Drittens werden die einzelnen Organisationen hier in der Schweiz wie auch in ihrer Arbeit mit Partnern im Ausland für die UNDROP sensibilisieren und die Partner bei der Umsetzung der Deklaration in ihrem jeweiligen Land unterstützen.

Die «Erklärung für die Rechte von Kleinbauern und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten» (UNDROP)

Kleinbäuerinnen und Kleinbauern, FischerInnen, HirtInnen und andere Menschen, die im ländlichen Raum arbeiten, spielen eine tragende Rolle, um die weltweite Ernährungssicherheit zu gewährleisten. Dennoch sind sie vielfacher Diskriminierung ausgesetzt - sie erhalten in vielen Ländern kaum Unterstützung, im Gegenteil: Im Zuge der voranschreitenden Industrialisierung und Vereinheitlichung der Landwirtschaft wird ihnen der Zugang zu Land, Wasser oder traditionellem Saatgut zunehmend erschwert oder gar entzogen. Auch sind sie den verheerenden Folgen des Klimawandels am stärksten ausgesetzt. Viele leiden unter Hunger und Armut.

Die Weltgemeinschaft hat die Problematik erkannt und entschieden, dass die ländliche Bevölkerung besser geschützt werden muss: In der gestern verabschiedeten «Erklärung für die Rechte von Kleinbauern und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten» (UNDROP) definiert sie in 28 Artikeln die wichtigsten Rechte, die Bauern und Bäuerinnen weltweit nun zustehen. Darunter etwa das Recht auf Land, auf Wasser, auf Saatgut, auf agroökologische Produktionsformen, auf eine intakte Umwelt oder das Recht, selbstbestimmt über die eigenen wirtschaftlichen Ziele und Ernährungsweisen bestimmen zu können.

Der vollständige Deklarationstext findet sich hier: http://ap.ohchr.org/documents/dpage_e.aspx?si=A/HRC/RES/39/12

Kontakt:

Dieter Wüthrich, Leiter Medien und Information HEKS, 044 360 88 66,
dieter.wuethrich@heks.ch

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