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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Schweiz beteiligt sich weiterhin an "Rückversicherung" für den Internationalen Währungsfonds

Bern (ots)

20. Nov 2002 (EFD) Der Bundesrat befürwortet eine
Verlängerung der Teilnahme der Schweiz an den Allgemeinen und den 
Neuen Kreditvereinbarungen (AKV und NKV) des Internationalen 
Währungsfonds (IWF). Diese beiden Vereinbarungen, die Ende 2003 
auslaufen, stellen eine eigentliche Rückversicherung für den IWF 
dar. Im Falle einer Krise und bei eigener Mittelknappheit kann der 
IWF damit auf Kreditlinien von maximal rund 66 Mrd. Fr. 
zurückzugreifen, wovon die Schweiz 3 Mrd. Fr. leisten würde. Die 
Teilnahme der Schweiz erfolgt durch die Schweizerische Nationalbank.
Die Schweiz ist als exportorientiertes Land mit bedeutendem 
Finanzplatz in besonderem Masse an einem stabilen internationalen 
Finanzsystem interessiert. Sie ist daher bereits 1984 den AKV 
beigetreten und ist seither Mitglied der Zehnergruppe (G10). Unser 
Land war auch bei den 1997 gegründeten NKV von Anfang an dabei. 
Diese beiden Kreditvereinbarungen wurden eingerichtet, um die 
Aktionsfähigkeit des IWF bei internationalen Währungs- und 
Schuldenkrisen sicherzustellen. Seit Mitte der 1990er Jahre traten 
solche Krisen wieder gehäuft auf. Zu ihrer Lösung waren zum Teil 
sehr umfangreiche Kredite seitens des IWF notwendig. Trotz der 
seither ergriffenen Massnahmen zur Verstärkung des internationalen 
Finanzsystems, besonders im Bereich der Krisenprävention, können 
Finanzkrisen auch in Zukunft nicht ausgeschlossen werden. Deshalb 
wird der IWF weiterhin auf ein Rückversicherungssystem in Form der 
AKV und NKV angewiesen sein.
Die Mittel der AKV wurden letztmals 1998 gebraucht, um ein 
laufendes, vom IWF unterstütztes Anpassungsprogramm für Russland zu 
finanzieren. Die einzige Verwendung der NKV geht auf Dezember 1998 
zurück, als ein Beistandsabkommen des IWF mit Brasilien aufgestockt 
wurde.
Mit der Verlängerung der Teilnahme der Schweiz an den NKV hat der 
Bundesrat auch der Aufnahme von Chile in die Vereinbarung 
zugestimmt. Chile ist damit das erste lateinamerikanische Land, das 
sich an den NKV beteiligt. Für eine Verlängerung der Teilnahme an 
den AKV ist noch die Zustimmung des Parlaments erforderlich.
Auskunft:
Giorgio Dhima, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60 48
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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