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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Anpassung des Anwaltsgesetzes an Bologna-Modell - EJPD schickt die Revisionsvorlage in die Vernehmlassung

(ots)

11.03.2005. Mit der Einführung des Bologna-Modells an Schweizer Hochschulen werden künftig nicht mehr Lizenziate, sondern Bachelors und Masters vergeben. Das Anwaltsgesetz wird deshalb entsprechend angepasst. Der Bundesrat hat am Freitag das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ermächtigt, den Vorentwurf für eine Revision des Anwaltsgesetzes bis am 30. Juni 2005 in die Vernehmlassung zu schicken.

Das Bologna-Modell leitet mit der Vergabe von Bachelors und Masters 
an Stelle von Lizenziaten eine neue Struktur und eine internationale 
Vergleichbarkeit der Hochschulausbildung und -diplome ein. Bislang 
haben 40 europäische Staaten, darunter auch die Schweiz, die 
Deklaration unterzeichnet. Sie verpflichten sich damit, die 
Lehrgänge ihrer Hochschulen bis 2010 anzupassen.
Modifizierte Voraussetzungen für Anwaltspatente
Das Anwaltsgesetz, das die Voraussetzungen für den Eintrag in die 
kantonalen Anwaltsregister regelt, wird entsprechend angepasst. Die 
Voraussetzungen für den Eintrag sind neu dann gegeben, wenn ein 
juristisches Studium mit einem Master (oder wie bisher mit einem 
Lizenziat) einer schweizerischen Hochschule abgeschlossen wurde. Die 
Kantone müssen allerdings die Inhaber eines Bachelors zum 
Anwaltspraktikum zulassen.
Gleichzeitig werden zwei weitere kleine Revisionen vorgeschlagen: 
Die Berufshaftpflichtversicherung wird eine Voraussetzung für den 
Registereintrag und ist nicht wie bis anhin eine Berufsregel. Zudem 
müssen die kantonalen und die eidgenössischen Gerichts- und 
Verwaltungsbehörden zukünftig der Aufsichtsbehörde das Fehlen 
persönlichen Voraussetzungen für die Berufsausübung melden.
Weitere Auskünfte:
Monique Cossali, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 47 89

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