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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Polizeiliche Informationssysteme sollen übersichtlicher werden Bundesrat will Polizei-Index schaffen

Bern (ots)

04.03.2005. Die Behörden, die berechtigt sind, auf die
polizeilichen Informationssysteme in der Schweiz zuzugreifen, sollen 
die gesuchte Information künftig rascher und einfacher finden. Der 
Bundesrat will dazu einen so genannten Polizei-Index schaffen. Es 
handelt sich dabei um eine Art Inhaltsverzeichnis, das einen raschen 
Nachweis erlaubt, ob eine bestimmte Person in einem der 
Polizeisysteme verzeichnet ist.
Gleichzeitig möchte der Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen für 
die polizeilichen Datenbanken des Bundes in einem einzigen Gesetz 
zusammenfassen. Den Vorentwurf zu dem entsprechenden «Bundesgesetz 
über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI)» hat er 
heute in die Vernehmlassung geschickt.
Das BPI fasst die heute bestehenden gesetzlichen Grundlagen für drei 
polizeiliche Datenbanken zusammen, die auf Bundesebene betrieben 
werden: das Informationssystem der Bundeskriminalpolizei (JANUS), 
das informatisierte Personennachweis-, Aktennachweis- und 
Verwaltungssystem des Bundesamtes für Polizei (IPAS) und das 
automatisierte Fahndungssystem RIPOL (siehe Medienrohstoff).
Keine neuen Datenbanken
Bis auf den Polizei-Index werden mit dem BPI somit keine neuen 
Datenbanken eingeführt. Es werden lediglich die bestehenden 
Rechtsgrundlagen aktualisiert und übersichtlicher gestaltet. Das 
Gesetz regelt für jedes Informationssystem die Art der Daten und den 
Zweck, zu dem sie bearbeitet werden dürfen, die Grundsätze der 
Datenbearbeitung, die zugriffsberechtigten Behörden und das Recht 
von Privatpersonen auf Auskunft darüber, ob über sie Daten 
bearbeitet werden. Die Systeme JANUS und IPAS werden in einem so 
genannten «kriminalpolizeilichen Informationssystem-Verbund» 
zusammengefasst. Dies ermöglicht es – unter Beibehaltung der 
bestehenden Datenkategorien – die technischen Betriebskosten zu 
senken.
Effizientere Ermittlungen
Beim Nationalen Polizei-Index handelt es sich um ein neues 
Informationssystem. Er soll dazu beitragen, polizeiliche 
Ermittlungen einfacher, schneller und wirksamer zu gestalten und die 
Zusammenarbeit unter den schweizerischen Polizeibehörden sowie mit 
den ausländischen Behörden bei der Bekämpfung der Kriminalität zu 
verbessern.
Will eine schweizerische Polizeibehörde Auskünfte über eine Person 
einholen, muss sie heute alle anderen Polizeibehörden der Kantone 
und des Bundes gesondert anfragen. Über den vorgeschlagenen, neuen 
Polizei-Index soll sie mittels einer zentralen und automatisierten 
Abfrage klären können, über welche Person durch welche Behörde Daten 
bearbeitet werden. Der Index vereint zu diesem Zweck – gemäss 
Vorentwurf – die entsprechenden Informationen aus den erwähnten 
Systemen des Bundes und der Kantone.
Es liegt allerdings in der Kompetenz der Kantone zu entscheiden, ob 
sie ihre polizeilichen Informationssysteme an den Index anschliessen 
wollen. Der Umfang des Projekts hängt mithin von der Bereitschaft 
der Kantone ab. Die jetzt eröffnete, bis zum 15. Juni 2005 dauernde 
Vernehmlassung soll darüber Aufschluss geben.
Weitere Auskünfte:
Danièle Bersier, Mediendienst fedpol, Tel. 031 323 13 10
Medienrohstoff: Polizeiliche Informationssysteme des Bundes
JANUS ist das elektronische Informationssystem der 
Bundeskriminalpolizei (BKP). Das System enthält Daten und 
Informationen zur Bekämpfung des organisierten und internationalen 
Verbrechens über Personen, Firmen und Organisationen, die aus 
Vorermittlungen, gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahren oder 
allgemein zugänglichen Quellen gewonnen werden. Die Bearbeitung der 
Daten ist geregelt im Bundesgesetz über die kriminalpolizeilichen 
Zentralstellen des Bundes (ZentG) und der Verordnung über das 
Informationssystem der Bundeskriminalpolizei (JANUS-Verordnung). 
Zugriff auf das System haben die für den spezifischen 
Kriminalitätsbereich zuständigen Stellen bei Bund und Kanton.
IPAS ist das informatisierte Personennachweis-, Aktennachweis- und 
Verwaltungssystem des Bundesamtes für Polizei. Im IPAS wird der 
ganze Interpol-Verkehr aufgenommen sowie Falldaten - des 
Erkennungsdienstes (u.a. Personalien zu Fingerabdrücken und 
DNA-Profilen) - der Verwaltungspolizei im Zuständigkeitsbereich von 
fedpol Fedpol betreibt das IPAS-Informationssystem zudem, um - Daten 
über die Geschäfte von fedpol zu bearbeiten - die Arbeitsabläufe 
rationell und effizient zu gestalten - eine Geschäftskontrolle zu 
führen und Statistiken zu erstellen.
Das IPAS-System basiert auf Art. 351octies StGB und der IPAS- 
Verordnung. Die Zusammenarbeit mit Interpol ist zusätzlich in Art. 
351ter StGB und in der Verordnung über das Nationale Zentralbüro 
Interpol Schweiz geregelt. Zugriff auf das System hat das Bundesamt 
für Polizei.
Im Vorentwurf des Bundesgesetzes über die polizeilichen 
Informationssysteme des Bundes (BPI) sind die gesetzlichen 
Grundlagen für die Daten aus JANUS und IPAS in den Artikeln 10-15 
sowie in Art. 18 zu finden.
RIPOL ist ein automatisiertes Personen- und Sachfahndungssystem. Es 
wird gemeinsam durch die zuständigen Behörden des Bundes und der 
Kantone zur Unterstützung verschiedener gesetzlicher Aufgaben im 
Bereich der Fahndung geführt. Es dient: - der Fahndung nach 
Personen, die zu Zwecken der Strafuntersuchung oder des Straf- und 
Massnahmenvollzuges zur Verhaftung oder Ermittlung ihres 
Aufenthaltes gesucht werden - der Fahndung nach Personen für die 
Anhaltung bei vormundschaftlichen Massnahmen oder fürsorgerischer 
Freiheitsentziehung - zur Ermittlung des Aufenthaltes vermisster 
Personen - der Kontrolle von Fernhaltemassnahmen gegenüber 
Ausländern sowie der übrigen Ausweisungen und Landesverweisungen - 
der Bekanntgabe von Aberkennungen ausländischer Führerausweise - der 
Ermittlung des Aufenthaltes von Führern von Motorfahrzeugen ohne 
Versicherungsschutz. Das Bundesamt für Polizei führt unter 
Mitwirkung verschiedener Bundesbehörden und der Kantone das RIPOL 
gemäss Strafgesetzbuch Art. 351bis und der Verordnung über das 
automatisierte Fahndungssystem (RIPOL-Verordnung). Zugriff auf diese 
Informationen haben die Stellen bei Bund und Kanton, die sie zur 
Erfüllung ihres oben genannten gesetzlichen Auftrages benötigen.
Die gesetzlichen Grundlagen für RIPOL sind im Vorentwurf des BPI in 
Art.16 zu finden.

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