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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Auszug aus dem Strafregister kostet künftig 20 Franken Neue Verordnung tritt auf den 1. Januar 2004 in Kraft

Bern (ots)

12.12.2003. Ab dem 1. Januar 2004 bezahlt eine
Privatperson für die Ausstellung eines Auszuges aus dem 
Strafregister neu 20 statt wie bisher 15 Franken. Das Eidgenössische 
Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat die neue Gebühr in einer 
Departementsverordnung festgelegt.
Die massvolle Erhöhung der Strafregistergebühr ist angemessen, wenn 
die Entwicklung der allgemeinen Teuerung in den letzten 20 Jahren, 
insbesondere auch die gestiegenen Kosten für Löhne, Infrastruktur 
und Mieten betrachtet werden. Seit dem 1. Januar 1983 beträgt die 
Gebühr unverändert 15 Franken. Die Erhöhung um 5 Franken pro Auszug 
bringt dem Bund Mehreinnahmen von ungefähr 1 Mio. Franken.
Weitere Auskünfte:
Heinz Sutter, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 04

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