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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Bundesrat verlängert Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus

Bern (ots)

05.12.03. Die weltweite Terrorismus-Gefahr besteht
weiterhin. Deshalb hat der Bundesrat auf Antrag des Eidg. Justiz- 
und Polizeidepartements zwei befristete Massnahmen zur Bekämpfung 
des Terrorismus bis 31. Dezember 2005 verlängert. Es handelt sich um 
die Verordnung zum Verbot der «Al-Qaida» und die so genannte 
Auskunfts- und Meldeverordnung. Beide Verordnungen sind nach den 
Terror-Anschlägen vom 11. September 2001 erlassen worden.
Die Auskunfts- und Meldeverordnung (Verordnung betreffend die 
Ausdehnung der Auskunftspflichten und des Melderechts von Behörden, 
Amtsstellen und Organisationen zur Gewährung der inneren und 
äusseren Sicherheit) stützt sich auf das Bundesgesetz über 
Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS). Sie verbessert 
die Möglichkeiten zur präventiven Informationsbeschaffung. Die von 
Gesetzes wegen vorzunehmende Befristung läuft nach einer erstmaligen 
Verlängerung im Dezember 2002 am Ende dieses Jahres erneut ab. Da 
die weltweite Terrorismusgefahr weiterhin aktuell ist, wurde die 
Verordnung mit dem heutigen Bundesratsbeschluss um zwei weitere 
Jahre bis 31. Dezember 2005 verlängert.
Die Verordnung über das Verbot der Gruppierung «Al-Qaida» und 
verwandter Organisationen gründet auf den Verfassungskompetenzen des 
Bundesrates. Verboten sind nicht nur sämtliche Aktivitäten der 
Organisation selber, sondern auch alle Aktionen, die deren 
Unterstützung dienen (z.B. Propaganda). Das Verbot ist bis Ende 2003 
befristet und wurde nun ebenfalls um zwei Jahre verlängert.
Weitere Auskünfte:
Jürg Bühler, Bundesamt für Polizei, Tel. 031 322 36 07

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