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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Verhandlungen über Schengen/Dublin fortgesetzt

(ots)

Brüssel / Bern. 16.12.2002. Heute hat in Brüssel die fünfte Verhandlungsrunde zwischen der Schweiz und der Europäischen Union zur Assoziierung der Schweiz an die Übereinkommen von Schengen und Dublin stattgefunden. Eine erste Lesung des Vertragsentwurfes konnte abgeschlossen werden. An der vorgängigen Expertenrunde konnten sodann insbesondere die noch offenen Fragen im Bereich des Waffenrechts geklärt werden. Die nächste Verhandlungsrunde findet voraussichtlich Mitte Januar 2003 statt.

Im Zentrum der heutigen Verhandlungsrunde stand der Vertragsentwurf, 
welcher auf der Grundlage des Schengen-Assoziationsvertrages 
zwischen der EU und Norwegen und Island erstellt wurde. Die Schweiz 
wird damit ein gestaltendes Mitwirkungsrecht bei der Entwicklung des 
zukünftigen Acquis erhalten. Sie wird an der Ausarbeitung neuer 
Massnahmen mitbeteiligt sein, jedoch nicht an der Abstimmung 
teilnehmen können. Die Souveränität der Schweiz bleibt indessen 
gewahrt: Vor der endgültigen Übernahme neuer Regeln in das 
schweizerische Recht ist die Zustimmung des zuständigen 
schweizerischen Gesetzgebers (je nach Gegenstand: des Bundesrates, 
des Parlaments oder des Volks) erforderlich. Die 
Verhandlungsdelegationen haben an der heutigen Sitzung intensiv über 
ausreichend lange Übernahmefristen diskutiert, welche es der Schweiz 
ermöglichen, Neuerungen im Rahmen der geltenden demokratischen 
Entscheidungsprozesse zu übernehmen.
An den Verhandlungen wurde auch kurz das Übereinkommen von Dublin 
angesprochen, welches in eine EG-Verordnung (Dublin II) überführt 
wird. Die Arbeiten daran sind auf politischer Ebene abgeschlossen. 
Die Parteien einigten sich, die entsprechenden Verhandlungen zu 
Dublin auf der Grund-lage der neuen Verordnung im Januar 2003 
fortzusetzen.
Im Rahmen der Expertenrunde konnten heute in Brüssel die noch 
offenen Fragen im Bereich des Waffenrechts geklärt werden. Das 
Schengen Übereinkommen sieht zur Stärkung der inneren Sicherheit 
wirksame Instrumente vor, um die Herkunft von Waffen, die von 
Privaten missbräuchlich verwendet werden, feststellen zu können. Der 
militärische Bereich ist davon jedoch nicht betroffen. Das bedeutet 
konkret, dass die für das schweizerische Milizsystem übliche Abgabe 
von Dienstwaffen an Jungschützen und Wehrmänner sowie die 
Überlassung der Waffe zu Eigentum nach dem Austritt aus der Armee 
von den Schengener Bestimmungen nicht erfasst werden. Für die 
aktiven Armeeangehörigen wird es also auch unter Schengen möglich 
sein, die von der Armee abgegebenen persönlichen Waffen zu Hause 
aufzubewahren.
Die Verhandlungen verliefen in einem konstruktiven Klima. Insgesamt 
haben sich die Standpunkte weiter angenähert. Die Verhandlungen 
werden im Januar 2003 weitergeführt.
Weitere Auskünfte:
Urs Hammer, schweizerische Mission bei der EU, Brüssel, Tel. (0032) 
02 286 13 29

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