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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit der Schweiz: Polizeidirektorinnen und -direktoren für umfassende kantonale Polizeihoheit und gegen Auslagerung hoheitlicher Aufgaben an Private

(ots)

In Brunnen tagte unter dem Vorsitz von Regierungsrat Jörg Schild, Basel, und in Anwesenheit von Frau Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und - direktoren. Die Konferenz nahm Stellung zur Volksinitiative "gegen Asylrechtsmissbrauch", zum Bericht USIS III, zum Selbstverständnis der Konferenz sowie zu verschiedenen laufenden Projekten wie die aktuellen bilateralen Verhandlungen und das Projekt Ausländerkriminalität.

Aus aktuellem Anlass widmete die Konferenz der Volksinitiative 
"gegen Asylrechtsmissbrauch" eine Aussprache. Die Konferenz stellt 
sich klar hinter die Ziele der Initiative, d.h. gegen den 
Asylrechtsmissbrauch, hielt aber mit 42 Stimmen gegen 4 Stimmen der 
der SVP angehörenden Mitglieder der Konferenz die für die Erreichung 
dieser Ziele gemachten Vorschläge als untauglich.
Zum Bericht USIS III fasste die Konferenz nach einer engagierten 
Diskussion Beschlüsse in den Bereichen Lücke, Grenze und 
Bahnsicherheit. Nach Auffassung der Konferenz besteht unzweifelhaft 
eine Lücke bei den kantonalen Polizeikräften und somit im 
sicherheitspolizeilichen Bereich unseres Landes. Ohne Zweifel 
besteht auch eine Lücke für die Erfüllung der 
sicherheitspolizeilichen Aufgaben des Bundes. Über das Ausmass der 
Lücke mochte sich die Konferenz vorderhand nicht festlegen. Dagegen 
beschloss sie mit allen gegen die Stimme eines einzigen Kantons, 
dass die Lücke jedenfalls durch Polizeikräfte aufzufüllen sei 
(Variante Kantone); sie stellte sich damit klar in Gegensatz zum 
Beschluss des Bundesrates, die Lücke im Bereich des Bundes durch 
Kräfte der Armee zu füllen und sie fordert vom Bundesrat in diesem 
Punkt den Dialog. Der primär aus finanzpolitischen Überlegungen 
vorgesehene Einsatz der Armee für sicherheitspolitische Aufgaben im 
Innern als Regelfall wurde aus verfassungsrechtlicher Sicht als 
bedenklich erachtet und wird deshalb abgelehnt.
Im Bereich der Grenze (Variante ohne Schengen/Dublin) dagegen 
sprach sich die Konferenz einstimmig für die Wahrnehmung der 
entsprechenden Aufgaben durch den Bund aus und die Aufstockung des 
Grenzwachtkorps um 290 Stellen aus. Im Hinblick auf eine allfällige 
Übernahme der Abkommen von Schengen und Dublin fordert die 
Konferenz, dass eine neue Variante analog der heutigen Durchführung 
der Schwerverkehrskontrollen geprüft werde.
Sie strebt damit an, verschiedene Zuständigkeiten auf ein und 
demselben Gebiet, d.h. das Nebeneinander von Grenzwachtkorps und 
Kantonspolizei, zu vermeiden. Schliesslich fordert die Konferenz, 
dass die Frage der Zuständigkeit für die Grenzpolizeiaufgaben eine 
klare gesetzliche Grundlage erhalte. Wie in der derzeit laufenden 
Reform der gesetzlichen Grundlagen für die Eisenbahn ist die 
Sicherheit in Zügen auch Thema von USIS. Der Bericht enthält 
diesbezüglich nach Meinung der Konferenz noch keine hinreichende 
Entscheidgrundlagen, doch gab die Versammlung ihrer einhelligen 
Meinung Ausdruck, dass eine Lösung nicht in der Auslagerung an 
Private von Aufgaben, die dem staatlichen Gewaltmonopol zuzurechnen 
sind, bestehen dürfe.
Im Jahr 2001 hatte sich die Konferenz mit grossem Mehr dafür 
entschieden, gemeinsam mit dem Bund eine Koordinationsstelle zur 
Bekämpfung der Internetkriminalität und Kooperationszentren für die 
polizeiliche Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten einzurichten. Als 
es an die Umsetzung dieser beiden Beschlüsse ging, zeigte sich, dass 
nicht alle Kantonsregierungen bereit waren, ihnen Folge zu leisten 
resp. die entsprechenden finanziellen Beiträge zu bewilligen. Die 
zwei Fälle veranlassten die Konferenz zu einer Grundsatzdebatte über 
ihre staatsrechtliche Stellung und die von ihr wahrzunehmenden 
Aufgaben, über ihr Verhältnis zu den Bundesbehörden und insbesondere 
ihre Rolle als Partner für die Belange der Justiz und der Polizei. 
Die Konferenz konnte zur Kenntnis nehmen, dass die 
Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität ab dem 
nächsten Jahr mit vorderhand acht Stellen betrieben werden kann und 
dass auch die Kooperationszentren ihre Arbeit aufgenommen haben.
Eine Häufung von durch Ausländer begangene strafbare Handlungen 
hatte den Ausschlag dafür gegeben, dass das EJPD und die KKJPD eine 
Analyse des kriminellen Verhaltens von Ausländern in Auftrag gaben. 
Auf der Grundlage des 2001 erstatteten Berichts zur 
Ausländerkriminalität mit rund 120 möglichen 
Verbesserungsvorschlägen, bekräftigte die Konferenz nun ihren 
Willen, den vorgeschlagenen Massnahmen zum Durchbruch zu verhelfen. 
Eine Kombination von integrationsfördernden Massnahmen (wie ein 
umfassendes Beratungsangebot für Ausländer) sowie repressiven 
Massnahmen (wie die Schaffung eines Instrumentes gegenüber 
Verurteilten, welche infolge fehlender Mitwirkung bei der 
Identitätsfeststellung nicht ausgeschafft werden können) soll dazu 
beitragen, dass weniger Ausländer in der Schweiz straffällig werden.
Die kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren liessen sich zudem 
über den aktuellen Stand der laufenden bilateralen Verhandlungen 
zwischen der Schweiz und der EU informieren. Im Vordergrund standen 
dabei die Verhandlungen über eine Assoziation der Schweiz an der 
polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in der EU ("Schengen") 
sowie an der Zusammenarbeit der EU im Bereich Asyl ("Dublin"). Im 
Mittelpunkt der anschliessenden Diskussion standen die 
Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen im Falle einer Schengen-
Assoziation sowie institutionelle Fragen (Verfahren bei der 
Übernahme künftiger Rechtsakte der EU in den Bereichen Schengen und 
Dublin).
Weitere Auskünfe erteilt der Generalsekretär der Konferenz am 15. 
November 2002 ab 14.30 Uhr über Telefon 079 751 75 42

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