Vier Jahre sind genug - Kommentar von Wilhelm Klümper
Essen (ots) - Was macht ein Ex-Bundestagspräsident? Es gibt natürlich weiterhin Verpflichtungen, was im Beamtendeutsch "Wahrnehmung nachwirkender Aufgaben" genannt wird. Daher ist es angemessen, dass der Bundestagspräsident vier Jahre Anspruch auf ein Büro nebst Sekretärin im Bundestag und den Fahrdienst des Bundestages hat. Nun soll das dem scheidenden Bundestagspräsidenten noch zusätzlich für die Jahre seiner ...