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Forum Mobil: Mietgericht des Kantons Genf hat entschieden - Keine Mietzinsreduktion für Nachbarn einer Mobilfunkantenne

Bern (ots)

In einem Anfang Sommer gefälltem Urteil des
Mietgerichts des Kantons Genf wird der Entscheid der Vorinstanz, die
im November 2000 den Mietern aus Grand-Saconnex in der Nähe einer
sunrise Mobilfunkantenne eine Mietzinsreduktion zugestanden hatte,
aufgehoben. Das Mietgericht des Kantons Waadt hat Ende 2004 in einem
ähnlichen Fall in Vevey gleichermassen entschieden.
Durch das Urteil vom 31. Mai 2005 hat das Mietgericht des Kantons
Genf dem sechsjährigen Rechtsstreit zwischen den Mietern, die in der
Nähe einer sunrise Mobilfunkantenne im Grand-Saconnex Quartier wohnen
und dem Eigentümer der Liegenschaft eine Ende gesetzt.
In seinem Entscheid hatte die Schlichtungskommission des
Mietgerichts im November 2000 den Mietern eine Mietzinsreduktion von
30% ab Inbetriebnahme der Mobilfunkstation zugestanden. Zu diesem
Zeitpunkt war der Mobilfunkbetreiber nicht Partei im Rechtsverfahren
und konnte sich zu diesem Entscheid nicht äussern.
Dieser Entscheid der Schlichtungskommission wurde nun durch das
Mietgericht aufgrund der Beschwerde des Eigentümers aufgehoben. Erst
im Beschwerdeverfahren wurde der Mobilfunkbetreiber Partei und hatte
die Gelegenheit sich zum Rechtsstreit zu äussern.
In seinem Entscheid hält das Mietgericht fest, dass die Präsenz
einer gemäss den gesetzlichen Grundlagen korrekt betriebene
Mobilfunkantenne auf dem Dach einer Liegenschaft keinen Mangel am
Mietobjekt darstellt und daher kein Recht auf eine Mietzinsreduktion
vorhanden ist.
In seinem Urteil vom 31. Mai - publiziert am 5. Juli 2005 -
bestätigt das Genfer Mietgericht, dass die Präsenz einer
Mobilfunkantenne auf einer Liegenschaft nicht als Mangel am
Mietobjekt ausgelegt werden kann, solange die Anlage die Grenzwerte
der Verordnung vom 23. Dezember 1999 über den Schutz vor
nichtionisierender Strahlung (NISV) einhält. Folglich sind die Mieter
nicht berechtigt ihren Mietzins aus diesem Grund zu hinterlegen.
Dieser Entscheid stützt sich auf die Gerichtspraxis des
Bundesgerichtes, das festhält, dass gemäss dem gegenwärtigen Stand
der wissenschaftlichen Forschung kein objektiver
Ursache-Wirkungszusammenhang zwischen elektromagnetischen Feldern und
dem Auftreten von gesundheitlichen Symptomen besteht. Die
Gesundheitsfrage und die Grenzwertfrage sind auf nationaler Ebene
geregelt. Die klare Rechtslage und die detaillierten Anforderungen an
Bewilligungsverfahren sorgen für Transparenz und Rechtssicherheit.
Die Vollzugsbehörden, die Mobilfunkbetreiber wie auch die betroffenen
Anwohner können sich daher auf die in der NISV verankerten
Anlagegrenzwerte verlassen (Urteil 1A.158/2004 vom 12. August 2004).
Das Forum Mobil begrüsst diesen Entscheid, der in Zukunft die
Beziehungen zwischen den Immobilieneigentümern und den
Mobilfunkbetreibern erleichtern sollte und dazu beiträgt eine
optimale und flächendeckende Versorgung der Schweiz zu garantieren.
Immer mehr Menschen telefonieren mobil, immer häufiger wird
das Handy genutzt - das Forum Mobil setzt sich für eine sachliche
Diskussion zwischen den verschiedensten Interessengruppen rund um das
Thema Mobilfunk ein.
Das Gerichtsurteil sowie umfassende Informationen zum Thema
"Mobilfunk" finden Sie unter www.forummobil.ch

Kontakt:

Peter Hidber
PR Manager Forum Mobil
Kramgasse 16
3011 Bern
Tel. +41/31/312'09'18
Fax +41/31/312'09'20
Mobile +41/79/405 26 22
E-Mail: info@forummobil.ch
Internet: http://www.forummobil.ch

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