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Bundesamt für Zivilluftfahrt

Provisorische Änderung des Betriebsreglements für den Flughafen Zürich

Bern (ots)

Neue Wochenendregelung gelangt zur Auflage
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) gibt eine
weitere provisorische Änderung des Betriebsreglements für den
Flughafen Zürich in die öffentliche Auflage. Es handelt sich um die
Umsetzung der Flugbeschränkungen an Wochenenden und gesetzlichen
Feiertagen ab dem 27. Oktober 2002. Sie bilden einen der Eckpunkte
des neuen Staatsvertrags zwischen der Schweiz und Deutschland. Die
30-tägige Einsprachefrist beginnt am 18. März 2002.
Gemäss der von der Flughafen Zürich AG (Unique) beim BAZL
beantragten Änderung soll an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen
Feiertagen zwischen 5.30 und 9.00 Uhr von Osten auf die Piste 28 und
von Süden auf die Piste 34 angeflogen werden. Am Abend erfolgen die
Anflüge ab 20.00 Uhr bis 00.30 Uhr auf die Piste 28, ausnahmsweise
auf die Piste 34. Sind diese Pisten nicht benützbar, wird wie bisher
von Norden her auf die Pisten 14 und 16 angeflogen. Neu soll an
diesen Tagen zwischen 06.00 und 07.00 Uhr von den Pisten 32 und 34
Richtung Norden gestartet werden.
Mit dieser Änderung des Betriebsreglements setzt der Flughafen
einen weiteren Eckpunkt des neuen Staatsvertrags Schweiz -
Deutschland, der noch der Ratifikation durch die Eidg. Räte bedarf,
um. Die verlängerte Sperre an Wochenenden untersagt An- und Abflüge
über deutsches Gebiet zwischen 20.00 und 09.00 Uhr. Bereits seit dem
19. Oktober 2001 in Kraft ist die Nachtflugregelung mit einer
Flugsperre über Deutschland von 22.00 bis 06.00 Uhr.
Die neue Änderung hat aber ebenso wie die seit letztem Oktober
geltende nur provisorischen Charakter. Die Erarbeitung des neuen
Betriebsreglements wurde nach der Unterzeichnung des Staatsvertrags
mit dem Koordinationsprozess zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt
(SIL) im Herbst 2001 in Angriff genommen. Ziel dieses Prozesses ist
es, bis im August eine Betriebsvariante als Grundlage für das
künftige Betriebsreglement vorzuschlagen. Daran beteiligt sind nebst
dem Flughafen Zürich, dem Flugsicherungsunternehmen Skyguide und
Crossair auch 14 Kantone und die in das Verfahren involvierten
Bundesstellen. Das BAZL geht davon aus, dass der Entwurf der
Flughafen Zürich AG für das neue Reglement Ende Jahr vorliegen wird.
Die öffentliche Auflage der Betriebsreglements-Änderung beginnt am
18. März 2002 und dauert bis 17. April. Das BAZL hört die vom
Flughafenbetrieb tangierten Kantone Aargau, Schaffhausen, Thurgau und
Zürich sowie die deutschen Landkreise Konstanz und Waldshut direkt
an. Einsprecher können den Entscheid des BAZL, der im Sommer zu
erwarten ist, an die Rekurskommission des Eidg. Departements für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) weiterziehen.

Kontakt:

Bundesamt für Zivilluftfahrt
Information

Adrian Nützi, Projektleiter
Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)
Tel. +41/31/325'98'33

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