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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Internationaler Tag der Familie

(ots)

Vaduz, 14. Mai (pafl) –Am Samstag, 15. Mai 2004, findet der internationale Tag der Familie zum zehnten Mal statt. Auch wird in diesem Jahr weltweit das 10. Jubiläum des „UN - International Year of the Family“ begangen. Die Vereinten Nationen fordern die nationalen Regierungen auf, dieses Ereignis zum Anlass zu nehmen auf familienpolitische Errungenschaften zurückzublicken, dabei die Unterstützungsangebote und Leistungen für Familien auf etwaige Mängel zu überprüfen, sowie gegebenenfalls entsprechende Massnahmen vorzuschlagen.

Im Jahr 1994 wurden zahlreiche Veranstaltungen zu diesem Anlass 
durchgeführt sowie der Familienbericht (Bericht der Regierung zur 
Familienpolitik in Liechtenstein) verfasst, in welchem zahlreiche 
familienpolitische und -unterstützende Angebote sowie notwendige 
Verbesserungen aufgezeigt wurden.
Die Anzahl der Eheschliessungen und die der Geburten im Verhältnis 
zur Wohnbevölkerung haben abgenommen. Die Scheidungsrate hingegen 
hat zugenommen, ebenso ist das durchschnittliche Heiratsalter sowie 
das Alter der Mütter zum Zeitpunkt der Geburt des ersten Kindes 
leicht angestiegen. Die Anzahl der Patchwork-Familien und der Ein- 
Eltern-Familien ist ebenfalls angewachsen. Dazu kommt die 
Berufstätigkeit von Frauen, die in den letzten Jahrzehnten stark 
zugenommen hat. Mehrheitlich sind es jedoch nach wie vor die Frauen, 
die Erziehungs- und Erwerbsarbeit miteinander vereinbaren müssen. 
Unter dem Eindruck dieser Doppelbelastung sind nur ein oder zwei 
Kinder verkraftbar und manche Frauen entscheiden sich deshalb auch 
gegen Kinder. Immer noch wenige Männer sind bereit oder haben die 
Möglichkeit, ihre Berufstätigkeit so einzurichten, dass sie sich 
auch in der Erziehungsarbeit nicht nur qualitativ, sondern auch 
quantitativ einbringen können.
Der Familienbericht von 1994 hat zahlreiche familienfreundliche 
Massnahmen vorgeschlagen, von denen inzwischen viele umgesetzt 
wurden.
Im Sinne einer finanziellen Entlastung (Lastenausgleich) für 
einkommensschwächere aber auch besser verdienende Familien wurden 
inzwischen einige Massnahmen getroffen. Erhöhte Kinderzulagen und 
Steuerfreibeträge sowie Erziehungsgutschriften bei der 
Rentenberechnung kommen allen Familien zu Gute. Einkommensschwächere 
Familien erhalten zusätzlich Mietbeihilfe und bei Bedarf finanzielle 
Unterstützung betreffend Krankenkassenbeiträge und 
Kinderbetreuungskosten. Alleinerziehende Elternteile erhalten 
ausserdem eine Alleinerziehendenzulage.
Seit kurzem gesetzlich geregelt und vom Arbeitgeber zu bezahlen sind 
die Pflegetage, welche im Fall der Krankheit eines Familienmitglieds 
in Anspruch genommen werden können (bis zu 3 Tage pro Pflegefall).
Die ausserhäuslichen Betreuungs- und Freizeitangebote für Kinder und 
Jugendliche haben sich vervielfacht und sich den gesellschaftlichen 
Bedürfnissen angepasst. Am eindrucksvollsten hat sich das Angebot in 
der offenen Jugendarbeit erweitert. Hatten 1994 lediglich Schaan und 
Vaduz professionell betreute Jugendtreffs, sind diese inzwischen in 
jeder Gemeinde zu finden. Ähnlich gut, dennoch nicht flächendeckend, 
sind die Angebote der Tagesbetreuung von Kindern 
(Kindertagesstätten). Im Jahr 1994 gab es drei Kindertagesstätten in 
Schaan, Balzers und Eschen sowie die damals noch von den Gemeinden 
geführten Kinderhorte Vaduz und Triesen. Diese werden inzwischen 
durch drei weitere Einrichtungen in Gamprin, Planken und Vaduz (KITA 
der Landesverwaltung) ergänzt.
Es lässt sich feststellen, dass nach wie vor Wartelisten für 
Betreuungsplätze bestehen, die aber in den letzten Jahren verkürzt 
werden konnten. Für berufstätige Eltern können sich in bestimmten 
Situationen Engpässe bezüglich Mittagsbetreuung sowie bei der 
Betreuung ihrer Kinder während den langen Schulferien ergeben. Die 
Kindergartenzeiten sind für viele berufstätige Mütter ungünstig. 
Auch Familien in besonderen Situationen, wie Alleinerziehende oder 
Eltern mit behinderten Kindern, haben spezielle Bedürfnisse. Für die 
Vereinbarkeit von Beruf und Familie und für die berufliche 
Chancengleichheit erweist sich die ausserhäusliche Betreuung als 
eine zentrale Voraussetzung. Eine eingehendere Situations- und 
Bedürfnisabklärung zur ausserhäuslichen Betreuung ist dieses Jahr 
geplant.
Zur Gewährleistung der Qualität in der ausserhäuslichen Betreuung, 
wurde eine gesetzliche Grundlage zur Qualitätssicherung geschaffen. 
Dies geschah 2002 mit dem Pflegebewilligungsgesetz, demgemäss sowohl 
private Pflegeverhältnisse als auch Einrichtungen, die Kinder 
betreuen, bewilligungspflichtig sind. Das Amt für Soziale Dienste 
nimmt die Aufsicht wahr. Generell wurde bei der Überprüfung der 
Einrichtungen eine hohe Qualität festgestellt.
Die angekündigte Erweiterung des Mutterschutzes von 16 auf 20 Wochen 
wurde längst umgesetzt. Die im Familienbericht angekündigte Prüfung, 
ob und in welcher Form ein bezahlter oder unbezahlter Elternurlaub 
in Liechtenstein eingeführt werden kann, ist inzwischen 
abgeschlossen. Seit kurzem ist gesetzlich geregelt, dass ein 
unbezahlter Elternurlaub von der Mutter bzw. dem Vater des Kindes - 
das Einverständnis des Arbeitgebers vorausgesetzt – von bis zu drei 
Monaten bezogen werden kann.
Im Jahr 1999 wurde das Scheidungsrecht verbessert und den modernen 
Erfordernissen angepasst. So fällt die früher notwendige dreijährige 
Trennungsphase vor der Scheidung weg. Zudem ist eine gütliche 
Trennung ohne Schuldzuweisung sowie das gemeinsame Sorgerecht beider 
Elternteile für die Kinder möglich.
Bei Erziehungsschwierigkeiten innerhalb der Familie steht auch eine 
breitere Palette an Hilfen zur Verfügung. Neu ist insbesondere auch 
die Hilfestellung durch die Sozialpädagogische Familienbegleitung, 
die Ressourcen innerhalb der Familie unterstützen und damit oft eine 
Fremdplatzierung in eine stationäre Einrichtung verhindern kann.
Das zehnte Jubiläum des Jahres der Familie ist auch Anlass zu 
überprüfen, was spezielle Nöte oder Bedürfnisse sind. Familien sind 
aufgerufen, eine Rückmeldung zu geben, wie familienfreundlich sie 
Liechtenstein erleben und welche Verbesserungsvorschläge sich 
anbieten. Wer sich einen Überblick zu den verschiedenen Angeboten 
für Familien verschaffen möchte, kann die Broschüre 
„Familienförderung in Liechtenstein“ beim Amt für Soziale Dienste 
anfordern. Rückmeldungen und Broschürenbestellungen werden erbeten 
unter: Nancy Barouk-Hasler, Kinder- und Jugenddienst, Amt für 
Soziale Dienste in Schaan.

Kontakt:

Amt für Soziale Dienste
Nancy Barouk-Hasler
Tel.: +423/236 72 43

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