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Eidg. Departement des Innern (EDI)

Botschaften zur Entschuldung der IV verabschiedet

(ots)

Der Bundesrat hat die Botschaften zur 5. IV-Revision und zur Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung verabschiedet. Die Revision entlastet die IV im Durchschnitt bis 2025 um 596 Mio. Franken pro Jahr. Erreicht wird dies im Wesentlichen einerseits mit einer Senkung der Anzahl Neurenten um 20 Prozent. Die Senkung wird erzielt mit einer frühzeitigen Erfassung arbeitsunfähiger Personen und neuen Frühinterventionsmassnahmen sowie mit verstärkten weiteren Massnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Erwerbsfähigkeit. Anderseits tragen gezielte Leistungseinschränkungen zur finanziellen Entlastung bei. Die Revision soll 2007 in Kraft treten. Um die jährlichen Defizite der IV zu verhindern und um ihre laufend wachsenden Milliardenschulden zu tilgen, sind namhafte zusätzliche Einnahmen unabdingbar. In der Botschaft zur Zusatzfinanzierung sieht der Bundesrat daher eine lineare Erhöhung der Mehrwertsteuer für die IV um 0,8 Prozentpunkte, ohne Bundesanteil vor (in Kraft ein Jahr nach der 5. IV-Revision d.h. voraussichtlich ab 1.1.2008). Die beiden Gesetzesprojekte zusammen bewirken, dass das Rechnungsergebnis der IV ab 2009 wieder positiv ist und dass die IV- Schulden bis 2024 getilgt sein werden.

Hauptziel der 5. Revision: Erwerbstätigkeit der Versicherten 
erhalten 2004 schloss die IV mit einem Defizit von rund 1,6 
Milliarden Franken ab. Ihre Schulden beliefen sich auf gut 6 Mia. 
Franken. Bis Ende 2007 wird die Schuld der IV voraussichtlich auf 
über 11 Milliarden Franken anwachsen. Ohne Massnahmen würden die 
IV-Schulden wie in den letzten Jahren im Rhythmus der jährlichen 
Defizite in Milliardenhöhe weiter ansteigen. Um diesen Trend 
aufzuhalten, müssen die Ausgaben der IV gesenkt werden. Dieses Ziel 
verfolgt die 5. IV- Revision, indem durch Massnahmen zur Erhaltung 
oder Erhöhung der Erwerbsfähigkeit Betroffener die Anzahl Neurenten 
im Vergleich zum Stand 2003 um 20 Prozent gesenkt wird. Es wurde in 
der Vernehmlassung grossmehrheitlich klar unterstützt. Das 
vorgesehene System zur Früherkennung und die verstärkten 
Eingliederungsmassnahmen stiessen auf besonders starke Zustimmung.
Um zu verhindern, dass die Zahl der Renten weiter zunimmt, wird ein 
System zur Früherfassung und Frühintervention eingeführt und die 
Massnahmen zur beruflichen Eingliederung werden verstärkt. Diese 
Instrumente dienen dem Zweck, Betroffene möglichst frühzeitig zu 
erfassen und zu begleiten und ihnen zu ermöglichen, ihre 
Arbeitsstelle zu behalten oder in einem anderen Rahmen so gut als 
möglich weiter erwerbstätig zu sein.
Auf Grund der Vernehmlassung wird das System zur Früherfassung 
flächendeckend und mit sofortiger Wirkung eingeführt, anstatt es nur 
in Pilotprojekten zu prüfen. Es wird ergänzt durch die neuen 
Massnahmen der Frühintervention, welche ohne aufwändige Abklärungen 
der IV-Stelle und niederschwellig zum Einsatz kommen sollen. Ihr 
primäres Ziel ist die Erhaltung des bisherigen Arbeitsplatzes oder, 
wenn dies nicht möglich ist, die Eingliederung an einem neuen 
Arbeitsplatz innerhalb oder ausserhalb des bisherigen Betriebes.
Die versicherten Personen werden im Weiteren verstärkt zur 
Mitwirkung bei der Eingliederung verpflichtet. Mit einer engeren 
Definition des Invaliditätsbegriffs und einer klareren Regelung des 
Rentenanspruchs werden die Voraussetzungen für die Zusprache von 
Renten im Vergleich zu heute eingeschränkt. Die Revision korrigiert 
zudem finanzielle Anreize, die es heute zum Teil attraktiver machen, 
mit einer IV-Rente zu leben statt im Rahmen der Möglichkeiten 
erwerbstätig zu bleiben oder wieder erwerbstätig zu werden.
Einsparungen durch gezielte Leistungseinschränkungen Die 5. 
IV-Revision enthält ein Bündel von gezielten 
Leistungseinschränkungen: Verzicht auf den Karrierezuschlag; 
Finanzierung der medizinischen Massnahmen zur beruflichen 
Eingliederung durch die Krankenversicherung, ausser bei 
Geburtsgebrechen; Aufhebung der laufenden Zusatzrenten.
Anpassungen auf der Einnahmenseite Auf der Einnahmenseite sieht die 
5. Revision vor, die Lohnbeiträge der IV von 1,4 auf 1,5 Prozent zu 
erhöhen und somit die Entlastung der 2. Säule teilweise zu 
kompensieren, die auch dort aus der Reduktion der Neurenten erfolgt. 
Zudem wird damit teilweise korrigiert, dass der Anteil der 
Lohnbeiträge an der Finanzierung der IV in den letzten Jahren 
abgenommen hat, während jener der öffentlichen Hand fix bei 50% der 
Ausgaben geblieben ist.
Finanzielle Auswirkungen der 5. IV-Revision Die in der 5. 
IV-Revision vorgeschlagenen Massnahmen werden den Finanzhaushalt der 
IV im Durchschnitt bis 2025 um rund 596 Millionen Franken pro Jahr 
entlasten. Betrachtet man die Entlastung für jedes einzelne Jahr, so 
steigt sie ab 2010 kontinuierlich an, übersteigt 2021 die 
Milliardengrenze und beträgt 2025 1,3 Milliarden Franken.
Positive statistische Ergebnisse untermauern Stossrichtung der 
Revision Von 2003 auf 2004 ging die Zahl der Neurenten um 6% zurück. 
Gemäss provisorischen Zahlen wurden im ersten Quartal 2005 im 
Vergleich zum ersten Quartal des Vorjahres 5% weniger gewichtete 
Neurenten zugesprochen. Dies weist auf eine mögliche erneute Abnahme 
im Jahr 2005 hin, deren Ausmass aber noch völlig offen ist. Die 
bisher verzeichnete positive Entwicklung zeigt, dass mit besseren 
Durchführungs- und Aufsichtsinstrumenten die Zahl der Neurenten 
eingedämmt werden kann. Das Potenzial der heute möglichen Massnahmen 
ist aber beschränkt und reicht bei weitem nicht für die angestrebte 
Reduktion der Neurenten um 20% aus. Die eingeschlagene Stossrichtung 
wird daher mit der 5. IV-Revision nicht nur weiterverfolgt, sondern 
mit gezielten und weit reichenden Systemeingriffen verstärkt.
Zusatzfinanzierung zur Sanierung der IV dringend notwendig Auch mit 
der 5. Revision bleibt die IV aber unterfinanziert. Ohne 
Zusatzfinanzierung würde die Verschuldung der IV bis 2010 auf über 
16 Milliarden anwachsen. Die AHV gewährt der IV zur Schuldendeckung 
ein Darlehen (Guthaben des AHV/IV-Ausgleichsfonds). Somit reduziert 
die zunehmende Verschuldung der IV das verfügbare Kapital der AHV 
erheblich. Selbst mit der Einführung der 5. IV-Revision auf Anfang 
2007 fällt die Höhe der verfügbaren Mittel des Fonds bis zum Jahr 
2011 unter 15 Prozent einer Jahresausgabe von AHV und IV. In diesem 
Zustand ist die Liquidität des Fonds gefährdet, die es zur 
Auszahlung der Renten nicht nur der IV, sondern auch der AHV 
braucht. Neue Massnahmen zur Finanzierung der IV sind dringend 
notwendig. Eine über die 5. IV-Revision hinausgehende Entlastung in 
namhafter Höhe durch Leistungskorrekturen wäre nur mit gravierenden 
Einschnitten zu erzielen, deren soziale Kosten der Bundesrat für 
inakzeptabel hält.
Er schlägt in seiner Botschaft zur IV-Zusatzfinanzierung vor, die 
MWST um 0,8 Prozentpunkte zu Gunsten der IV linear anzuheben, ohne 
Anteil für den Bund. Linear heisst, dass auch die reduzierten MWST- 
Sätze um je 0,8 Prozentpunkte erhöht werden. Die Erhöhung soll ein 
Jahr nach der 5. IV-Revision in Kraft treten, d.h. voraussichtlich 
am 1.1.2008.
Schuldenabbau ab 2008, Tilgung der Schuld bis 2024 Die MWST-Erhöhung 
zu Gunsten der IV generiert Mehreinnahmen, die 2008 1,7 Mia. Franken 
betragen. 2025 belaufen sie sich auf rund 2,7 Milliarden (im 
Durchschnitt 2008-2025 rund 2,5 Mia. pro Jahr). Die 5. IV-Revision 
entlastet die Betriebsrechnung der IV im Durchschnitt von 2007 bis 
2025 um 596 Millionen Franken pro Jahr. Ab 2008, dem Jahr der 
Anhebung der MWST, werden die Schulden der IV abgebaut. Im Jahr 2024 
werden ihre Schulden getilgt sein und sie wird wieder einen 
positiven Saldo im AHV/IV-Ausgleichsfond ausweisen.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft: 	Yves Rossier, Direktor 	Tel. 031 322 46 40
	Bundesamt für Sozialversicherung
Alard du Bois-Reymond, Vizedirektor	Tel. 031 322 91 32
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	Bundesamt für Sozialversicherung
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	Bundesamt für Sozialversicherung
IV-Zusatzfinanzierung: 
	Valérie Werthmüller, Projektleiterin	Tel. 031 322 26 37
	Bundesamt für Sozialversicherung
Beilagen:		Mediendokumentation
		- 5. IV-Revision 
		- IV-Zusatzfinanzierung
Botschaften, Gesetzestexte und die Ergebnisse der Vernehmlassung 
sind auf der Homepage des BSV abrufbar:
www.bsv.admin.ch

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