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Eidg. Departement des Innern (EDI)

Zuständigkeit für die Jugendförderung liegt neu ab 1. Januar 2005 im Bundesamt für Sozialversicherung

(ots)

Der Dienst für Jugendfragen und das Sekretariat der Eidgenössischen Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) werden auf den 1. Januar 2005 vom Bundesamt für Kultur (BAK) ins Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) transferiert. Damit soll aus der im BSV angesiedelten Zentralstelle für Familienfragen ein Kompetenzzentrum für Kinder-, Jugend- und Familienpolitik entstehen. Der Bundesrat hat die entsprechenden Verordnungen angepasst.

Innerhalb des EDI sind heute die Zuständigkeiten für kinder-, 
jugend- und familienpolitische Themen auf mehrere Ämter verteilt. 
Mit der Bündelung der Zuständigkeiten sollen nun die Koordination 
verbessert, die administrativen Abläufe optimiert sowie die 
Ansprechbarkeit gegen aussen verbessert werden.
Die Erweiterung des Aufgabengebietes der Zentralstelle für 
Familienfragen um die Jugendpolitik ermöglicht auch eine bessere 
Abstimmung der kinder-, jugend- und familienpolitischen Bereiche 
sowie mit den Kantonen und den NGO.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:	
Tel 031 / 322 91 47 
Jost Herzog, Leiter der Zentralstelle für Familienfragen
Bundesamt für Sozialversicherung
Die Zentralstelle für Familienfragen im BSV ist zuständig für die 
Familienpolitik (Familienzulagen, Finanzhilfen für 
familienergänzende Kinderbetreuung, Familienberichterstattung, 
Sekretariat der Eidg. Koordinationskommission für Familienfragen 
usw.) sowie schon bisher für die Kinderpolitik in den Bereichen 
Prävention und Kinderrechte.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des BSV 
unter www.bsv.admin.ch

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