Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
Punktueller Reformbedarf des Scheidungsrechts Bundesrat veröffentlicht Bericht über Umfrage bei Fachleuten
Bern (ots)
01.07.2005. Eine umfassende Revision des Scheidungsrechts ist nicht erforderlich, es besteht aber punktueller Reformbedarf. Dies geht aus dem Bericht über eine Umfrage zum Scheidungsrecht hervor, den der Bundesrat am Mittwoch veröffentlicht hat.
Die befragten Fachleute sprechen sich für Änderungen bei der einverständlichen Scheidung, beim Vorsorgeausgleich und bei Fragen, welche die Kinder anbelangen aus:
Eine klare Mehrheit der Fachleute wünscht eine Revision des Verfahrens der einverständlichen Scheidung. Die zweimonatige Bedenkfrist wird als Leerlauf empfunden.
Der Vorsorgeausgleich in der 2. Säule wird mehrheitlich als eher zufrieden stellend beurteilt. Allerdings gilt es Lücken zu schliessen und Bereinigungen vorzunehmen.
Schliesslich soll im Zusammenhang mit den Kinderbelangen insbesondere abgeklärt werden, wie Urteile zum Besuchsrecht vollstreckt werden können, wenn der obhutsberechtigte Elternteil Widerstand gegen das Besuchsrechts des anderen Elternteils leistet. An der aufgrund eines parlamentarischen Vorstosses durchgeführten Umfrage haben 950 Richter und Richterinnen, Anwälte und Anwältinnen sowie Mediatoren und Mediatorinnen teilgenommen.
Der Bundesrat ist bereit, den aufgezeigten Reformbedarf vertieft zu prüfen und dem Parlament die erforderlichen Reformvorschläge zu unterbreiten sofern das Parlament, gestützt auf hängige Vorstösse, nicht selber tätig werden will.
Weitere Auskünfte: Hermann Schmid, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 40 87