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EJPD: Neue Kontingente für Nicht-EU/EFTA-Ausländerinnen und -Ausländer

Bern (ots)

22.10.2003. Der Bundesrat hat heute die Höchstzahlen
für die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte aus 
Nicht-EU/EFTA-Staaten festgelegt. Sie werden auf dem bisherigen 
Niveau belassen und gelten für das Kontingentsjahr vom 1. November 
2003 bis zum 31. Oktober 2004.
Die jährlichen Kontingente für Arbeitskräfte aus dem EU/EFTA-Raum 
sind in den bilateralen Abkommen mit der EU/EFTA festgelegt. Über 
die Höchstzahlen für Drittstaatsangehörige entscheidet weiterhin der 
Bundesrat im Rahmen der Ausländerregelung (BVO).
Für die neue Kontingentsperiode hat der Bundesrat erneut 4000 
erstmalige Bewilligungen für Jahresaufenthalter und 5000 
Bewilligungen für Kurzaufenthalter freigegeben. Die Hälfte dieser 
Einheiten wird nach dem bisherigen Verteilschlüssel unter den 
Kantonen aufgeteilt. Die andere Hälfte der Kontingente wird über das 
IMES (Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung) 
vergeben. Auf diese Weise können die gesamtwirtschaftlichen 
Interessen der Schweiz im Ausgleich unter den Kantonen 
berücksichtigt werden.
Bisherige Kontingentsbeanspruchung
Die bisherige Kontingentsbeanspruchung für Drittstaatsangehörige 
verlief im Einklang mit der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt. So ist 
denn auch die Nachfrage gegenüber der Vorjahresperiode tiefer 
ausgefallen. Für das ganze Jahr dürfte die Zahl der erteilten 
Bewilligungen für Jahresaufenthalter und Kurzaufenthalter auch 
dieses Jahr nicht ausgeschöpft werden. Diese Bewilligungen gehen 
hauptsächlich an gut und hoch qualifizierte Personen.
Weitere Auskünfte:
Kurt Rohner, Sektion Arbeitskräfte und Einwanderung, IMES,
031 322 28 88

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