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Wahaha Group

Berufungsantrag von KPMG wurde vom Höheren Volksgericht Jiangsu abgewiesen - Danone verliert damit zum siebten Mal in drei Monaten gegen Wahaha

Hangzhou, China (ots/PRNewswire)

Das Höhere Volksgericht der Provinz Jiangsu hat vor kurzem den
von KPMG und einer Zweigfirma in Guangzhou eingereichten
Berufungsantrag abgelehnt und das ursprüngliche Urteil bestätigt.
Damit ist das mit Spannung verfolgte "KPMG-Gerichtsverfahren" (Danone
gegen Wahaha) abgeschlossen und Danone muss zum 7. Mal in drei
Monaten eine Niederlage gegen Wahaha hinnehmen. Diese Entscheidung
erfolgte im Anschluss an ähnliche Urteile im "Henan-Verfahren", im
"Liaoning-Verfahren" und im "Markenzeichen-Verfahren".
Informationen zum KPMG-Gerichtsverfahren
Das Verfahren begann im November 2007, als Danone auf den
Britisch Virgin Islands, den britischen Jungferninseln (im Folgenden
abgekürzt als "BVI" bezeichnet), und auf Samoa eine Klage gegen
ausländische Teilhaber von Wahaha einreichte. Bei den Beklagten
handelte es sich um Wahaha-Teilhaber, die an nicht mit Wahaha
zusammenhängenden Joint Ventures beteiligt sind, die nichts mit dem
Rechtsstreit zwischen Danone und Wahaha zu tun haben. Den Teilhabern
wurde vorgeworfen, dass sie an einem mit Wahaha gemeinsam
angestrengten Komplott mit betrügerischen Absichten gegenüber Danone
beteiligt seien. In diesem Verfahren führte Danone einerseits an,
dass in Schweden ein Schiedsverfahren gegen Wahaha beantragt worden
sei und Danone nun hoffe, dass die Gerichte von BVI und Samoa das
"Verfahren aussetzen", um die endgültige Entscheidung abzuwarten.
Andererseits stellte Danone den Fall gegenüber dem Gericht in stark
übertriebener Form dar und behauptete, dass es sich um eine "sehr
gefährliche" Situation für Danone handele, die es erforderliche
mache, dass das Gericht das Vermögen der Beklagten sofort einfriere
und die Kontrolle darüber übernehme. Ohne Anhörung der Beklagten
erliessen die Gerichte von BVI und Samoa daraufhin eine einstweilige
Verfügung, durch die das Vermögen der Beklagten eingefroren und unter
Kontrolle des von Danone benannten Unternehmens KPMG gestellt wurde.
Ab diesem Zeitpunkt begann das von Danone beauftragte Unternehmen
KPMG ohne Genehmigung eines Gerichts in China und ohne entsprechende
Befugnis damit, die Übernahme in China durchzusetzen. Zu diesem Zweck
wurden Übernahmebenachrichtigungen an viele nicht mit Wahaha in
Verbindung stehende Joint Ventures und deren Wirtschaftsprüfer, an
die Industrie- und Handelskammer sowie an Banken gesendet. Gegen
dieses Vorgehen wurde schliesslich von Suqian Wahaha Beverage Co.,
Ltd und anderen Firmen ein Gerichtsverfahren eingeleitet. Am 20.
November 2008 fällte das Mittlere Volksgericht von Suqian das erste
Urteil in dieser Sache. In diesem Urteil wurde festgestellt, dass die
Verlautbarungspraktik von KPMG eine Verletzung der chinesischen
Gerichtshoheit darstellt und dass damit gegen die Rechte von Wahaha
verstossen wird. KPMG wurde aufgefordert, diese Praktiken sofort zu
unterlassen, eine Entschuldigung auszusprechen und Wiedergutmachung
in Höhe von RMB 300.000 Yuan zu leisten.
KPMG weigerte sich, dieses Urteil zu akzeptieren, und legte
dagegen beim Höheren Volksgericht der Provinz Jiangsu Berufung ein.
Am 25. Februar 2009 wurde der Fall vor dem Höheren Volksgericht der
Provinz Jiangsu erneut verhandelt. Das Gericht erklärte in seiner
abschliessenden Entscheidung, die unter der Nummerierung 0043 Sumin
Er Zhong Zi (2009) eingetragen wurde, dass die
Benachrichtigungspraktik von KPMG gegen das Prinzip der chinesischen
Gerichtshoheit(1) verstösst und einen offensichtlichen Verlust für
Wahaha verursacht hat; alle angewendeten Gesetze sind massgeblich; es
traten keine unfairen Verfahrenspraktiken auf.
Das höhere Volksgericht der Provinz Jiangsu entschied darum in
seinem abschliessenden Urteil, dass der Berufungsantrag abgelehnt
wird und das ursprüngliche Urteil gültig ist.
Auf der anderen Seite der Welt kam der Oberste Gerichtshof von
BVI am 30. Dezember 2008 ebenfalls zu einer Entscheidung. Nach der
Überprüfung des gesamten Beweismaterials und der Präsentationen des
Klägers und der Beklagten verfügte der Richter, dass die
Übernahmeverfügung zurückzuziehen ist, da der Fall "nicht einklagbar"
ist, d. h., dass Danone keinen ausreichenden Grund zu einer Klage
gegen diese Beklagten hat. Darüber hinaus kritisierte der Richter in
deutlicher Form das irreführende und Tatsachen verheimlichende
Verhalten von Danone in diesem Verfahren, durch das das vorherige
Fehlurteil des Gerichts bewirkt wurde. In der abschliessenden
Urteilsverkündung wies der Richter ausserdem auf Folgendes hin: "Es
ist deutlich zu erkennen, dass der Kläger die Absicht verfolgt, unter
Nutzung des Vermögensverwalters relevante Informationen über die
Beklagten zu sammeln, die in ein Gerichtsverfahren einfliessen
sollen. Dieses Vorgehen ist nicht akzeptabel und darf in keinem Fall
als Motiv für die Einsetzung eines Vermögensverwalters dienen. Aus
diesem Grund ist die Besorgnis der Beklagten verständlich, dass der
Kläger die Übernahmeverfügung zu missbräuchlichen Zwecken nutzt."
Rechtsanwalt weist darauf hin, dass "der Fall viel mit Danone zu
tun hat."
Danone und KPMG haben ein gemeinsames Wirken im Rahmen dieses
Falls bestritten. Nach der Verkündung des ersten Urteils durch das
Mittlere Volksgericht von Suqian behauptete Ding Ying, der Sprecher
von Danone, dass "KPMG von den Gerichten der britischen
Jungferninseln und Samoas als Vermögensverwalter eingesetzt wurde und
lediglich dem Gericht gegenüber verantwortlich ist, das in keiner
Beziehung zu Danone steht." In der aktuellen zweiten Verhandlung vor
dem Höheren Volksgericht von Jiangsu erklärte KPMG in einem
Einspruch: "Die Aktionen von Jannie Wong sind persönlich motiviert
und haben nichts mit ihren Pflichten zu tun." Das ausländische
Gericht habe Jannie Wong als individuelle Vermögensverwalterin
eingesetzt, nicht aber den Berufungskläger (KPMG). Aus diesem Grund
sollte KPMG bei diesem Verfahren nicht als Beklagter betrachtet
werden.
Qin Peng, Vorsitzender von Danone Asia-Pacific Management Co.,
Ltd., sagte in einer Erklärung vor dem BVI-Gericht: "Der
vorgeschlagene Vermögensverwalter (d. h. ausländische treuhänderische
Verwahrer des nicht mit Wahaha verbundenen Joint Venture) ist Casey
McDonald von KPMG BVI, der als Wirtschaftsprüfer in BVI zugelassen
ist. Jannie Wong, die bei KPMG China beschäftigt ist, kooperiert mit
ihm als Vermögensverwalterin. Sie ist in Guangzhou in China ansässig.
Sollte das Gericht den Antrag des Klägers unterstützen, ist McDonald
bereit, als Vermögensverwalter zu wirken." Nach Auffassung des
Rechtsanwalts von Wahaha bedeutet dies, dass Danone und KPMG eine
stillschweigende Übereinkunft getroffen haben, bevor das BVI-Gericht
eingeschaltet wurde, und dass KPMG sich bereit erklärte, im
Vordergrund als Vermögensverwalter aufzutreten, während Danone
federführend im Hintergrund wirkt.
Der mit dem Fall vertraute Rechtsanwalt Ye Zhijian von der
Anwaltspraxis Zhejiang Tiance sagte: "KPMG versuchte unter dem
Deckmantel eines von ausländischen Gerichten eingesetzten
Vermögensverwalters die Gerichtsbarkeit der chinesischen
Gerichtshoheit zu umgehen, um auf diese Weise bei den Nicht-Joint
Venture-Partnern von Wahaha und anderen relevanten Agenturen
Geschäftsinformationen zu enthüllen und eine Reihe von Aktionen
einzuleiten, die das eingefrorene Eigentum betreffen. Der eigentliche
Zweck besteht darin, Vermögensinformationen für Danone
bereitzustellen und die Vermögenswerte im Hinblick auf die Prozesse
aufrechtzuerhalten, die von Danone ausserhalb von China eingeleitet
wurden. Aus diesem Grund hat dieser Fall viel mit Danone zu tun." Die
eigenen Aussagen von Danone lassen in der Tat erkennen, dass Danone
bereits vor der Anklage eng mit KPMG zusammenarbeitete. Es bestand
die Hoffnung, dass KPMG bei der Übernahme und der Untersuchung des
Vermögens von Wahaha in einer Weise behilflich sein könnte, die sich
förderlich auf den Rechtsstreit mit Wahaha auswirken könnte. Das
Honorar von KPMG für die Beteiligung an den Übernahmeaktivitäten
wurde von Danone bezahlt.
Wahahas Gerichtsverfahren gegen KPMG in Suqian stellt lediglich
den Anfang dar. Zuvor war KPMG an umfangreichen (vom Mittleren
Volksgericht von Suqian als illegal eingeschätzten) Übernahmevorhaben
bei nahezu allen Nicht-Joint Ventures von Wahaha beteiligt. Diese
Aktivitäten werden unter Umständen dazu führen, dass die betroffenen
Nicht-Joint Ventures-Partner von Wahaha nacheinander ähnliche
Prozesse gegen KPMG anstrengen werden. "Die nächsten Tage werden für
KPMG nicht einfach sein", so Rechtsanwalt Ye.
Danone erlitt in drei Monaten sieben Niederlagen gegen Wahaha
Vor zwei Monaten lehnte das Höhere Volksgericht von Henan in
zweiter Instanz den Berufungsantrag der beiden
Danone-Tochtergesellschaften Myen Pte Ltd. und Festine Pte. Ltd.
wegen Wettbewerbsverbot ab. Anschliessend wies das Höhere
Volksgericht von Liaoning den Berufungsantrag von Novalc Pte Ltd.,
einer weiteren Danone-Tochtergesellschaft, wegen Wettbewerbsverbot
ab. Vor kurzem gewann Wahaha ausserdem das Markenzeichen-Verfahren,
und in der zweiten Instanz waren nun auch viele Wahaha-Unternehmen
erfolgreich. Innerhalb von drei Monaten ging Danone damit nun bei
sieben Gerichtsverfahren im Umfeld von Wahaha als Verlierer hervor.
Das Endergebnis der Auseinandersetzung zwischen Danone und Wahaha
lautet damit nun 0:38.
Das Schlichtungsinstitut der Handelskammer von Stockholm
(Stockholm Chamber of Commerce (SCC) Institute) hat noch keine
Entscheidung in diesem Disput getroffen. In den Worten von
Rechtsanwalt Ye: "Als bisher umfangreichster und einflussreichster
Fall seit der Öffnung und der Reform Chinas hat der
Danone-Wahaha-Rechsstreit eine Bedeutung gewonnen, die weit über den
eigentlichen Rechtsstreit hinausgeht. Das Ergebnis in diesem Fall
wird direkten Einfluss darauf haben, ob chinesische Unternehmen dem
ausländischen Schlichtungsinstitut ihr Vertrauen schenken werden."
    (1)Artikel 265 des Zivilprozessgesetzes der Volksrepublik China lautet:
       Wenn ein rechtsgültiges Urteil oder eine rechtsgültige schriftliche
       Verfügung eines ausländischen Gerichts die Anerkennung und
       Durchsetzung durch ein Volksgericht der Volksrepublik China erfordert,
       ist die betroffene Partei berechtigt, die Anerkennung und Durchsetzung
       direct beim zuständigen Mittleren Volksgericht der Volksrepublik China
       zu beantragen. In Übereinstimmung mit den Klauseln internationaler
       Verträge, die durch das jeweilige Land und die Volksrepublik
       abgeschlossen oder übernommen wurden, oder nach dem Grundsatz der
       Gegenseitigkeit ist das entsprechende ausländische Gericht ebenfalls
       berechtigt, die Anerkennung und Durchsetzung durch ein Volksgericht zu
       beantragen.
    Kontakt für weitere Informationen:
     Baoxiu Ye
     Tel.:   +86-10-8457-7630
     E-Mail:  bx.ye2009@gmail.com

Pressekontakt:

Baoxiu Ye unter +86-10-8457-7630 oder bx.ye2009@gmail.com

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