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Swissgarant warnt vor goldenen Fesseln der Autoversicherer

Zofingen (ots)

Im Kampf um Policen werden Versicherungen immer
kreativer. Die Fragwürdigkeit ihrer Vorgehensweise nimmt ebenfalls
zu. Oft zum Nachteil der Konsumenten. Was vordergründig eine bessere
Kundenbetreuung und günstigere Prämien verspricht, dient in Tat und
Wahrheit zur Kosten- und Gewinnoptimierung der
Versicherungsgesellschaft. Mit Billigprodukten und monetären Anreizen
werden potenzielle Kunden vermehrt mit der sogenannten
Schadenregulierung vertraglich gebunden und müssen im Schadenfall den
vom Versicherer vordefinierten Weg einschlagen. Das heisst, der
Automobilist gibt der Versicherung einen Freipass, den Schaden nach
ihrem Belieben zu erledigen. Swissgarant warnt Konsumenten vor
solchen Angeboten, die mittel- bis langfristig zu einer drastischen
Verschlechterung der Schadenerledigung führen können.
Viele Automobilisten denken derzeit an einen Versicherungswechsel.
Wird dieser nicht sorgfältig geplant, kann der Freude über ein paar
Franken Prämieneinsparung rasch der Ärger folgen. Billigprodukte und
monetäre Anreize können sich als goldene Fesseln entpuppen. Deshalb
gilt es, nicht nur Preise und Konditionen, sondern auch die
ergänzenden Vertragsbedingungen aufmerksam zu studieren. Insbesondere
Klauseln, mit eingeschränkter Werkstattwahl im Schadenfall, sind zu
hinterfragen. Die Schadenerledigung wird oft einseitig diktiert. Dies
kann zu Nachteilen führen, deren Auswirkungen sich erst nach und nach
offenbaren.
Im Kampf um Policen werden Versicherungen immer kreativer
Der Kampf um Kundschaft ist nichts Neues. Neu ist aber, dass
Versicherungsnehmer durch vertragliche Bindung in ihrer Wahlfreiheit
eingeschränkt werden. Der Anreiz für den Kunden, sich darauf
einzulassen, liegt in einer Prämienreduktion. Vor zehn Jahren
startete ein grosser Schweizer Versicherer mit der Idee, geschädigten
Automobilisten nicht nur den erlittenen Schaden zu vergüten, sondern
gleichzeitig die Reparatur zu organisieren und anfallende
administrative Aufgaben abzunehmen. Heute wird der Automobilist
vertraglich verpflichtet, im Schadenfall den vom Versicherer
vordefinierten Weg einzuschlagen.
Ein Markt auch für Automobilhersteller?
Für den Automobilisten bedeuten die unterschiedlichen Produkte,
dass eine Orientierung immer schwieriger wird. Bereits arbeiten
Automobilhersteller und Importgesellschaften daran, eigene
Versicherungsprodukte zu lancieren. Auch hier gilt: Die
Vertragsbedingungen aufmerksam studieren. So werden zum Teil
Selbstbehalte in Leistungen eingebaut, bei denen die übrigen
Versicherungen keinen Selbstbehalt kennen.
Swissgarant kritisiert Versicherungen mit fragwürdigen
Bindungsklauseln
Swissgarant kritisiert diese Vorgehensweise, da es dabei in erster
Linie nicht darum geht, den Kunden zu helfen, sondern um
Kosteneinsparungen und Gewinnoptimierung des eigenen Unternehmens.
Denn der Vertragsbetrieb der Versicherung arbeitet günstiger, baut
auf Wunsch der Versicherung Nachbau- statt Originalteile ein und hält
sich an Reparaturvorgaben des Versicherers. Zwecks Kostenoptimierung
zieht eine Gesellschaft sogar in Betracht, Reparaturen im Ausland
durchführen zu lassen. Heisst: Der Automobilist gibt sein Auto z.B.
im Help Point ab und das Fahrzeug wird nach Ungarn zur Reparatur
gebracht. Eine heikle Angelegenheit ist auch die Entschädigung im
Falle eines Totalschadens: Der Lenker möchte möglichst viel erhalten,
die Versicherung möglichst wenig bezahlen. Wenn der Fachbetrieb
ausgeschaltet wird (aufgrund der eingeschränkten Werkstattwahl), ist
der Kunde der Versicherung ausgeliefert. Hier zeigt sich deutlich,
dass die Police ohne freie Werkstattwahl zwar etwas günstiger ist als
ein Produkt mit freier Werkstattwahl des gleichen Versicherers. Doch
im gesamten Vergleich zur übrigen Assekuranz sind sie preislich oft
unvorteilhaft.
Viele Versicherungen lassen ihren Kunden Wahlfreiheit
Dass nicht alle Versicherungen diesen Weg einschlagen, zeigt das
Vorgehen der Coop Versicherungen, welche als Tochterunternehmen der
National Suisse das Direkt-versicherungsgeschäft in der Schweiz
ausbauen will und das Vertragsbetriebskonzept ersatzlos gestrichen
hat. Auch andere Gesellschaften wie die Alba, Allianz Suisse,
Helvetia, Die Mobiliar, Nationale usw. sehen von einer Steuerung ab.
Ein Schaden, drei Parteien
Heute ist eine korrekte Schadenerledigung in fachtechnischer und
rechtlicher Hinsicht sichergestellt. Die drei Parteien in der
Schadenerledigung, also der Automobilist, der Instandstellungsbetrieb
und die Versicherungsgesellschaft, sorgen für eine Schadenerledigung
auf hohem Niveau zu kostengünstigen Preisen. Der Reparaturbetrieb
nimmt bei der Geltendmachung von Forderungen gegenüber der
Versicherung entscheidende Rolle ein und sichert eine hohe
Reparaturqualität. Wer aufmerksam ein neues Versicherungsangebot
prüft, wird feststellen, dass sich Prämien auch mit freier
Werkstattwahl einsparen lassen.
Weitere Informationen www.swissgarant.ch.
Über Swissgarant
Swissgarant ist ein Zusammenschluss von Carrosseriebetrieben unter
einem einheitlichen Label und verfolgt den Anspruch, die
Marktführerschaft bezüglich Qualität und Service im Bereich
Schadenmanagement und Instandstellung von beschädigten Automobilen zu
behalten und weiter auszubauen. Jeder Swissgarant Betrieb wird von
der unabhängigen Institution Swiss TS Technical Services AG (vormals
TÜV Schweiz AG) und TÜV-Süddeutschland überprüft und nach
erfolgreichem Audit und dem Nachweis von technisch perfekter
Qualitätsarbeit nach Herstellerrichtlinien zertifiziert. Die Audits
basieren auf der Methode der ISO-Zertifizierung.

Kontakt:

swissgarant
Christoph Flückiger, Thomas Hauser
CH-4800 Zofingen
Tel.: +41/62/797'31'31