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Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB

11. AHV-Revision/ Rentenabbau und kein sozial abgefederter Vorbezug

Bern (ots)

Mit dem heutigen Entscheid des Nationalrates zur 11.
AHV-Revision steht der nächste Sozialabbau fest. Für den SGB sind 
insbesondere zwei Punkte inakzeptabel:
Rentenabbau: Neu soll die Rentenanpassung stark vermindert resp. 
gar gestoppt werden, wenn  der AHV-Fonds unter einen jeweils 
definierten Stand einer Jahresausgabe sinkt. Das bedeutet im Klartext
Rentenabbau. Die Renten würden noch mehr als heute der Lohn- und 
Preisentwicklung hinterherhinken.
Mangelhafte Abfederung des Rentenvorbezugs: Mit der Erhöhung des 
Rentenalters der Frauen von 64 auf 65 werden 800 Mio. Franken 
gespart. Davon werden nur 400 Mio. Franken in eine - erst noch 
zeitlich beschränkte - Abfederung des Rentenvorbezuges investiert. 
Damit ist kein sozial abgefederter Rentenvorbezug möglich. 
Ausgerechnet diejenigen, die einen Rentenvorbezug am meisten nötig 
hätten, können diesen weiterhin nicht beziehen. Gegen eine solche 
Rentenalterserhöhung der Frauen ohne sozial flexibles Rentenalter 
wehren sich nicht nur die Gewerkschaften sondern auch alle 
bedeutenden Frauenorganisationen.
Der SGB wird - nach den Angriffen auf die 2. Säule und die 
Arbeitslosenversicherung - diese neuerliche Abbau-Revision wiederum 
per Referendum bekämpfen.

Kontakt:

Rolf Zimmermann, SGB-Sekretariatsleiter
031 377 01 21 oder 079 756 89 50
Ewald Ackermann, SGB-Information
031 377 01 09 oder 079 660 36 14

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