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HEV Schweiz

"Vermittlung und Schiedsgericht BAU + IMMOBILIEN"

Zürich (ots)

Verbände schaffen neues Verfahren zur Konfliktlösung - geeignet auch
für "kleine" Fälle etwa über Baumängel, Nachbarrecht oder aus dem
Stockwerkeigentum
Der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV), die CGI
Conseils (CGI), der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) sowie der
Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (SIA) haben gemeinsam
ein Reglement betreffend Vermittlung und Schiedsgericht BAU +
IMMOBILIEN ausgearbeitet. Die unterstützenden Organisationen
vertreten die Immobilieneigentümer und -bewirtschafter, die Planer
und die ausführende Bauwirtschaft. Ziel ist es, dank dem Beizug
sachkompetenter Fachleute ein einfaches, kostengünstiges und rasches
Verfahren zur Konfliktbewältigung im Bau- und Immobilienbereich zur
Verfügung zu stellen.
Das Reglement betreffend Vermittlung und Schiedsgericht BAU +
IMMOBILIEN stellt dafür zwei Verfahren zur Verfügung: Die Vermittlung
und das Verfahren vor dem Schiedsgericht. Die Vertragsparteien
entscheiden selbst, welches Verfahren sie zur Konfliktlösung
vorziehen. Sie können sich ausschliesslich für die Vermittlung oder
das Schiedsgericht entscheiden oder die beiden Verfahren kombinieren.
Die Vertragsparteien können bereits zum voraus eine Vermittlungs- 
und/oder Schiedsklausel in ihren Vertrag (Architekten-/Planervertrag,
Bau-/Werkvertrag, Kaufvertrag, Stockwerkeigentumsreglement,
Geschäftsmietvertrag, Dienstbarkeitsvertrag etc.) aufnehmen, um einen
allfälligen künftigen Konflikt aus dem Vertragsverhältnis der
Vermittlung bzw. dem Schiedsverfahren zu unterstellen. Die Parteien
können aber auch erst wenn ein konkreter Konflikt eingetreten ist,
für dessen Bewältigung eine Vermittlungs- bzw. Schiedsvereinbarung
abschliessen.
Im Schiedsverfahren entscheidet je nach Streitwert ein Einzel-
oder Dreierschiedsgericht (Schiedsspruch). Das Schiedsverfahren ist
als rasches Verfahren konzipiert und ein Schiedsspruch soll im
Normalfall innert drei Monaten nach Übermittlung der Akten durch das
Sekretariat gefällt werden.
Die Parteien sind in  der Wahl der Vermittler/Schiedsrichter frei.
Dies ermöglicht ihnen, ausgewiesene Fachspezialisten als
Vermittler/Schiedsrichter beizuziehen. Die Verbände CGI, HEV Schweiz,
SBV und SIA stellen den Parteien auf Wunsch eine unverbindliche Liste
(Angaben über Ausbildung/Fachkenntnisse etc.) mit möglichen
Vermittlern und Schiedsrichtern zur Verfügung.

Kontakt:

www.hev-schweiz.ch
Monika Sommer
Vizedirektorin
Tel.: +41/44/254'90'20
Internet: www.baumeister.ch

Patrick Hauser
Leiter Rechtsdienst
Tel.: +41/44/258'81'11
Internet: www.sia.ch

Jürg Gasche
E-Mail: juerg.gasche@sia.ch
Internet: www.cgionline.ch

Christophe Aumeunier
Direktor
Mobile: +41/79/668'53'75

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