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Eidg. Abstimmung - Medienrohstoff «Schutz vor Passivrauchen»: Die stossenden Unwahrheiten des NEIN-Komitees

Bern (ots)

Die Kampagne Schutz vor Passivrauchen wird von den bürgerlichen Gegnern mit Argumenten geführt, die objektiv falsch sind. Die Fakten werden verdreht, Unterstellungen gemacht und Unwahrheiten verbreitet. Die Allianz «Schutz vor Passivrauchen» zeigt die gegnerische Wahrheitsverdrehung auf. Sie fordert das Nein-Komitee auf, endlich mehr Transparenz bezüglich ihrer eigenen Absichten und der Finanzierung der Kampagne an den Tag zu legen.

Die Gegnerinnen und Gegner behaupten, dass Bundesgesetz sei ein guter Kompromiss für die Rauchenden und Nicht-Rauchenden. Sie vergessen zwei Punkte:

1. Mindestens 10'000 bis 15'000 Gastromitarbeitende müssen nach wie vor im schädlichen Passivrauch arbeiten. (1)

2. Für die Gesundheit von rauchenden Mitarbeitenden ist es ein grosser Unterschied, ob sie stundenlang in frischer oder verrauchneter Luft arbeiten. Sie sagen sogar zynisch, es sei noch niemand an Passivrauchen gestorben, obwohl es erwiesenermassen krank macht.

Alles andere als transparent ist das Nein-Komitee. Sie geben keine Zahlen zu ihrer Kampagne bekannt und schweigen über die Herkunft der Gelder. Es muss davon ausgegangen werden, dass potente Geldgeber die Kampagne (mit)finanzieren. Alles deutet auf die Tabakindustrie hin.

Nachfolgend führen wir die wichtigsten Falschaussagen der Gegner auf:

Die Volksinitiative sei radikal - FALSCH

Die Volksinitiative wird bereits in fünf Westschweizer Kantonen, in Basel Land, Basel Stadt und im Kanton St.Gallen umgesetzt. Wissenschaftliche Umfragen (2,3), zeigen, dass die Bevölkerung und die Wirte mit der Situation sehr zufrieden sind und keinesfalls zum laschen Bundesgesetz zurückkehren wollen. Auch der Bundesrat betont, wie effizient und kostengünstig Massnahmen gegen das Passivrauchen sind, setzt aber auf den Föderalismus (4). Eine in acht Kantonen bewährte Lösung in der ganzen Schweiz einheitlich einzuführen, ist vernünftig. Radikal ist die Forderung, überall zum laschen Bundesgesetz zurückzukehren.

Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen ist ein guter Kompromiss - FALSCH

Die wahren Absichten beschreibt GastroSuisse in einem Positionspapier (5) vom 19. April 2011: Mittelfristig muss es auf der Basis der Bundeslösung eine schweizweit einheitliche Regelung geben: «Dies ist unter Beachtung der kantonalen Souveränität und der demokratischen Willensbildung am einfachsten dadurch zu erreichen, dass nach und nach Kantone mit einer eigenen Passivrauchschutzgesetzgebung auf die bestehende Bundeslösung zurückwechseln.» In Kantonen mit der minimalen Bundeslösung werden bis zu einem Drittel aller Restaurants und Bars weiterhin als Raucherbetriebe oder bediente Fumoirs geführt. So erlaubt etwa der Kanton Glarus das Rauchen in 37 Prozent aller Restaurants. (6) Mit der Rückkehr zur Bundesregelung wären die gesundheitlichen Folgen für das Personal verheerend.

Fumoirs werden mit der Initiative «Schutz vor Passivrauchen» verboten - FALSCH

Diese bösartige und falsche Unterstellung wird in Inseraten aufgestellt mit dem Ziel, die Stimmbevölkerung zu täuschen. Der Initiativtext erlaubt das Betreiben von Fumoirs (Abs. 3: "In der Regel nicht geraucht werden darf in allen anderen Innenräumen, die öffentlich zugänglich sind; das Gesetz bestimmt die Ausnahmen"). Somit kann der Gesetzgeber Fumoirs erlauben, wenn niemand darin arbeitet (dass niemand darin arbeiten darf, besagt Abs. 2 des Initiativtexts). Dass mit der Initiative Fumoirs weiterhin möglich sind, bestätigt auch das Bundesamt für Gesundheit. (7)

In einem Einzelbüro darf generell nicht mehr geraucht werden - FALSCH

Abs. 1 der Initiative beschreibt den Zweck der Initiative: Der Zweck ist der Schutz Dritter vor dem Passivrauchen. Wird niemand durch Passivrauchen beeinträchtigt, kann auch niemand geschützt werden, das gilt auch für Abs. 2 des Initiativtexts. (8) Beim Einzelarbeitsplatz geht die Initiative nicht weiter als das heute geltende Bundesgesetz. Dieses besagt, dass in einem Innenraum, der mehreren Personen als Arbeitsplatz dient, nicht geraucht werden darf (Art. 1). Ein Mehrpersonenarbeitsplatz wird wie folgt umschrieben: "Als «Arbeitsplatz mehrerer Personen» gelten alle Büros, die von mehreren Personen - gleichzeitig oder nicht - dauernd oder vorübergehend genutzt werden." (9) Das BAG bestätigt auf Nachfrage, dass mit dem geltenden Bundesgesetz in einem Firmenfahrzeug oder in einer Krankabine, wenn sie von mehr als einer Person benutz wird, nicht geraucht werden darf. Die Initiative und das Bundesgesetz sind bezüglich des Einzelarbeitsplatzes identisch.

Regelungen zum Schutz vor Passivrauchen führen zu Umsatzeinbussen - FALSCH

Diese Behauptung konnte bis heute mit keiner wissenschaftlichen Studie belegt werden. Würde sie zutreffen, so müsste in den acht Schweizer Kantonen, in denen die von der Initiative geforderte Regelung gilt, ein massives Beizensterben zu beobachten sein. Die Restaurant-Dichte ist aber stabil geblieben. Die einzige bis heute existierende Studie zur Umsatzentwicklung in der Gastronomie stammt aus dem Tessin. Im ersten Jahr des gesetzlich verankerten Passivrauchschutzes verzeichneten die Gastrobetriebe im Tessin eine Umsatzsteigerung von 3,7 Prozent. Diese liegt über dem Umsatzplus von 2,7 Prozent, das im gleichen Zeitraum in der übrigen Schweiz verzeichnet wurde. Die Umsätze der Tessiner Bars stiegen 2008, kurz nach der Einführung der rauchfreien Gastronomie, erstmals seit 2006 wieder an. (10,11) Bruno Gruber, Geschäftsführer Gastro Baselland, wird in der Basler Zeitung (12) zitiert, dass ihm keine konkreten Fälle bekannt sind, wo Wirte wegen des Rauchverbots ihren Betrieb schliessen mussten. «Am besten wäre eine Lösung für die gesamte Region, nicht so ein Flickenteppich wie jetzt», so Gruber. Zitiert wird auch die Baselbieter Regierung: «Das Beizensterben aufgrund rauchfreier Gastrobetriebe ist bis heute sicher ausgeblieben.»

Die Volksinitiative beseitigt diese ungerechte Wettbewerbsverfälschung für die Wirte und sorgt für Rechtssicherheit und -gleichheit.

Die Lungenliga will das Rauchen draussen verbieten - FALSCH

Rauchen draussen bleibt mit der Initiative erlaubt. Die Lungenliga will mit ihrer Initiative einzig, dass in der ganzen Schweiz niemand mehr an seinem Innenraumarbeitsplatz mitrauchen muss. Selber Rauchen ist in Ordnung, es gibt aber kein Recht, Dritte zu schädigen. Die Lungenliga hat sich am Tag der Ankündigung der Initiative von Jean-Alain Barth von dessen Initiative distanziert. (13) Die Inserate des Gegnerkomitees sind unlauter. Sie sind objektiv falsch, täuschen die Bevölkerung und sind irreführend. (14)

Es gibt keine Studien, die die Schädlichkeit des Passivrauchens belegen - FALSCH

Dass die Tabakindustrie während Jahrzehnten daran beteiligt war, die Passivrauchexposition als unschädlich zu bezeichnen und mit gefälschten Studien versucht hat, dies zu untermauern, ist heute zur Genüge belegt. (15) In der laufenden Kampagne versuchen die Gegnerinnen und Gegner immer wieder die Schädlichkeit des Passivrauchens in Frage zu stellen. Sie negieren dabei die Existenz zahlreicher Studien. Diese belegen, dass die Gesundheit durch Passivrauchen massiv beeinträchtigt werden kann. Die in der Schweiz durchgeführten Studien reihen sich ein in zahlreiche Untersuchungen aus dem Ausland, die mit der Einführung von rauchfreien Arbeitsplätzen unter anderem einen Rückgang der Herzinfarktraten aufzeigen. (16,17,18)

Die Lungenliga finanziert ihre Kampagne mit Steuergeldern - FALSCH

Das ist eine bösartige Unterstellung. Die Lungenliga war zu jedem Zeitpunkt transparent und hat klar gesagt, wie sie die Initiative und die Kampagne finanziert. Seit 2006 wurde jährlich ein Fonds für die die politische Arbeit zum Schutz vor Passivrauchen geäufnet. Es handelt sich um Spendengelder ohne feste Zweckbindung. Die Lungenliga erhält zudem Spenden explizit für die die Abstimmungskampagne. Für die Abstimmungskampagne werden keine Steuergelder verwendet. Diese werden immer zweckgebunden für vertraglich festgelegte Aufgaben eingesetzt. Die Verwendung von Bundesgeldern ist in Leistungsverträgen geregelt.

Quellen:
(1) Aussage Ernst Bachmann, Präsident Gastro Zürich und 
Vize-Präsident
GastroSuisse. In: Tagblatt der Stadt Zürich, 5.9.2012, Seite 35.
(2) Schutz vor Passivrauchen 2012 (Kanton SG), Juli 2012, GfK, 
http://www.presseportal.ch/go2/PDF_Studie_GFK
(3) Umfrage bei der Walliser Bevölkerung M.I.S Trend 
Marktforschungsinstitut, 2009. 
http://www.presseportal.ch/go2/Umfrage_Wallis / 5.9.2012
(4) http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=45577
(5) http://www.gastrosuisse.ch/dbFile/115317/Positionen.pdf / 
5.9.2012
(6) Tages Anzeiger vom 14.8.2012: Die Lungenliga kämpft beim 
Rauchverbot gegen Wildwuchs in den Kantonen
(7) Aargauer Zeitung vom 31. August 2012: Nein-Komitee verrennt sich
(8) http://www.presseportal.ch/go2/Rechtsgutachten_Einzelarbeitsplatz
/  5.9.2012
(9) Gesetz und Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen: Zusätzliche 
Information für betroffene Kreise. Dokument auf der Webseite des BAG:
http://www.presseportal.ch/go2/BAG_Passivrauchen_Gesetz / 5.9.2012
(10) Peter J. Schulz & Uwe Hartung (2010). Einfluss des Rauchverbots 
auf die Gastronomieumsätze im Tessin: Evidenz aus der 
Umsatzsteuerstatistik der eidgenössischen Steuerverwaltung. 
http://www.presseportal.ch/go2/BAG_Umsatzentwicklung_Tessin / 
5.9.2012
(11) Tages Anzeiger vom 3.9.2012: Negative Auswirkungen auf 
Gastronomie sind nicht erwiesen
(12) Basler Zeitung vom 23.8.2012: Das strikte Rauchverbot wird 
befolgt
(13) http://www.presseportal.ch/go2/Lungenliga_Neue_Initiative / 
5.9.2012
(14) Aargauer Zeitung vom 31. August 2012: Nein-Komitee verrennt sich
(15) Sophie Malka und Marco Gregori. (2008). Vernebelung: Wie die 
Tabakindustrie die Wissenschaft kauft. Aus dem Französischen 
übersetzt von Stephanie Singh. Orell Füssli Verlag AG, Zürich
(16) Dimitri D. Hauri et al. (2011). Direct health costs of 
environmental tobacco smoke exposure and indirect health benefits due
to smoking ban introduction. European Journal of Public Health, Vol. 
21, No. 3, 316-322.
(17) Patrick G. Goodman et al. (2009). Are there health benefits 
associated with comprehensive smoke-free laws. Int J Public Health 
(2009) 54:367-378.
(18) C. Arden Pope et al. (2009) Cardiovascular Mortality and 
Exposure to Airborne Fine Particulate Matter and Cigarette Smoke: 
Shape of the Exposure-Response Relationship. Journal of the American 
Heart Association, 120:941-948

Weitere Informationen unter: www.rauchfrei-ja.ch

Kontakt:

Geschäftsstelle Allianz «Schutz vor Passivrauchen»
c/o Lungenliga Schweiz
Barbara Weber
Tel.: +41/31/378'20'72

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