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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Vernehmlassung betreffend die Verordnungen zur Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen

Vaduz (ots/ikr) -

Die Sozialpartner stellten am 18. Dezember 2015 bei der Regierung die Anträge auf Allgemeinverbindlicherklärung der Gesamtarbeitsverträge sowie der Lohn- und Protokollvereinbarungen für das Autogewerbe, das Baumeister- und Pflästerergewerbe, das Elektro-, Elektronik- und Radio/TV-Gewerbe, das Gärtner- und Floristengewerbe, das Haustechnik- und Spenglergewerbe, das Innendekorationsgewerbe, das Ofenbauer- und Plattenleger-gewerbe, den Personalverleih sowie für das Schreinergewerbe.

Die Regierung leitete die Anträge aufgrund der Verordnung vom 17. Juli 2007 betreffend die Delegation von Geschäften nach dem Gesetz über die Allgemeinverbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen an das Amt für Volkswirtschaft weiter. In der Folge prüfte das AVW die Anträge.

Da die Voraussetzungen für die Allgemeinverbindlichkeit vorliegen, macht das Amt für Volkswirtschaft heute die allgemein verbindlich zu erklärenden Bestimmungen unter An-setzung einer Vernehmlassungsfrist von 14 Tagen amtlich kund. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis Mittwoch, 9. März 2016. Die Verordnungstexte sind auf der Internetseite www.amtsblatt.llv.li abrufbar.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Natalie Mosser, Amt für Volkswirtschaft.
T +423 236 6451

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