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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Anpassung der Amtshilfe bei der Wertpapieraufsicht an internationale Standards

Vaduz (ots)

Vaduz, 3. November (pafl) - In der Landtagssitzung
vom 24. September 2010 hat der Landtag die Regierungsvorlage 
betreffend die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes im Bereich
der Amtshilfe im Wertpapierbereich beraten. Die Ziele der Vorlage und
ihre wesentlichen Elemente wurden vom Landtag gutgeheissen.
In der Eintretensdebatte sowie anlässlich der ersten Lesung sind 
seitens des Landtages einige Fragen aufgeworfen und Anregungen 
eingebracht worden, auf welche die Regierung in der am Dienstag, 2. 
November 2010, verabschiedeten Stellungnahme eingeht. Die Abänderung 
des Finanzmarktaufsichtsgesetzes wird im November-Landtag in zweiter 
Lesung behandelt.
Reputation des Finanzplatzes Liechtenstein
Mit der Anpassung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes soll der 
Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein ermöglicht werden, den 
Mitgliedsstatus bei der "International Organization of Securities 
Commissions" (IOSCO) und den Beobachterstatus beim "Committee of 
European Securities Regulators" (CESR), bzw. der künftigen 
europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (ESMA), zu erhalten. Damit 
wird sichergestellt, dass die liechtensteinischen Finanzintermediäre 
auch künftig an den europäischen und internationalen Finanzmärkten 
teilnehmen können. Die Reputation des Finanzplatzes Liechtenstein 
bleibt damit erhalten und kann nachhaltig gesichert werden.
Rasche und unkomplizierte Amtshilfe
Die neuen Bestimmungen im Finanzmarktaufsichtsgesetz betreffen die
Amtshilfe im Bereich der Wertpapieraufsicht. Liechtenstein erfüllt 
die durch IOSCO und CESR vorgegebenen Standards im Amtshilfebereich 
noch nicht vollumfänglich. Durch die vorgeschlagene Abänderung des 
Finanzmarktaufsichtsgesetzes werden die bis anhin kritisierten Punkte
unter Wahrung des Kundenschutzes behoben und die liechtensteinische 
Amtshilfe an die von IOSCO und CESR vorgegebenen Standards angepasst.
So soll die FMA künftig schneller und unkomplizierter Amtshilfe 
leisten können, wenn z.B. der Verdacht auf Insiderhandel besteht. 
Alle Amtshilfeersuchen werden durch einen Richter des 
Verwaltungsgerichtshofes geprüft, bevor sie durch die FMA vollzogen 
werden können.

Kontakt:

FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein
Beat Krieger, Medienbeauftragter
T +423 236 71 24
Ressort Präsidium
Katja Gey
T +423 236 60 55

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  • 03.11.2010 – 10:34

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