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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Funkensonntag - kein Abfallverbrennungstag
Nur naturbelassenes Holz darf verbrannt werden

Vaduz (ots)

Vaduz, 16. Februar (pafl) - Am kommenden Wochenende
ist Funkensonntag. Damit dieser Brauch ungetrübt gepflegt werden 
kann, gilt es unbedingt folgendes zu beachten: Es darf 
ausschliesslich naturbelassenes Holz verbrannt werden.
Der Funkensonntag ist, wie alle anderen Tage, kein Anlass zur 
illegalen Abfall- und Altholzbeseitigung. Das Verbrennen von Abfällen
aller Art gefährdet die Gesundheit und Umwelt und ist gemäss 
Umweltschutzgesetz und Luftreinhalteverordnung verboten.
Unter den Begriff Altholz fällt Holz von Gebäudeabbrüchen, 
Abfallholz von Baustellen, Möbel, Paletten, Zaunpfähle etc. 
Holzbestandteile mit Farbanstrichen können giftige Schwermetalle 
enthalten, die in einem offenen Feuer freigesetzt werden. Bei der 
Verbrennung von kunststoffbeschichtetem Holz im Freien können 
Dioxin-Belastungen entstehen. Untersuchungen von scheinbar 
"unbehandelten" Holzproben, wie z.B. Holzpaletten, haben ergeben, 
dass weit mehr als die Hälfte dieser Materialien hohe 
Schadstoffbelastungen aufweisen. Diese können von nicht sichtbaren 
Behandlungsverfahren herrühren.
Zum Schutz der Gesundheit und Umwelt vor Belastungen mit dem 
hochtoxischen Dioxin, mit Schwermetallen und weiteren Schadstoffen 
darf deshalb, wie bei anderen privaten Holzfeuerungen auch, nur 
naturbelassenes trockenes Holz verbrannt werden.

Kontakt:

Amt für Umweltschutz
Norbert Ritter
T +423 236 68 91

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