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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Vorstellung des neuen Stiftungsrechts in Zürich

Vaduz (ots)

aduz, 7. November (pafl) - Im Rahmen der
wissenschaftlichen Veranstaltungsreihe zum erfolgreichen Abschluss 
der Stiftungsrechtsrevision stellte Regierungschef-Stellvertreter und
Justizminister Klaus Tschütscher das neue liechtensteinische 
Stiftungsrecht am 5. November in Zürich vor.
Die vom Europa Institut an der Universität Zürich ausgerichtete 
Veranstaltung stiess beim mit über 230 Teilnehmern zahlreich 
erschienenen Fachpublikum auf breites Interesse und auf Zustimmung. 
Die Ausführungen von Klaus Tschütscher wurden dabei durch die 
Vorträge von den hochkarätigen Experten Martin Schauer, Universität 
Wien, Dominique Jakob, Universität Zürich und Maja Bauer-Balmelli, 
Pastalozzi Lachenal Patry AG, Zürich, unterstützt.
"Wir sind überzeugt, dass wir mit dem neuen Stiftungsrecht ein 
inhaltlich gelungenes Gesamtkonzept vorgelegt haben, das klare 
Konturen im Bereich der Transparenz, der Governance, der 
Begünstigungsrechte und Revisionserfordernisse aufweist und damit 
internationale Standards erfüllt", sagte Tschütscher am Mittwochabend
in Zürich.
Die Stiftungsrechtsrevision wurde am 26. Juni 2008 vom Landtag 
verabschiedet und tritt am 1. April 2009 in Kraft. Das ausgewogene 
Gesamtkonzept der Reform erfüllt internationale Standards, ohne von 
der liechtensteinischen Rechtstradition abzuweichen, wonach die 
Wahrung der Privatsphäre zum Schutz der Persönlichkeit seit jeher ein
hohes Gut darstellt. So werten internationale Experten das neue 
Stiftungsrecht als gelungenen Kompromiss zwischen Diskretion und 
Transparenz. Konkret werden mit dem neuen Stiftungsrecht gleich 
mehrere Ziele erreicht. So wird die Position des Stifters und dessen 
Verantwortung gestärkt. Die Nichtübertragbarkeit der Stifterrechte 
als weitere zentrale Weichenstellung im neuen Stiftungsrecht bringt 
mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, ebenso die Verbesserung der
Foundation Governance und Stiftungsaufsicht. Demnach ist bei 
privatnützigen Stiftungen neu ein umfassendes Auskunfts- und 
Informationssystem für Begünstigte vorgesehen. Für die gemeinnützigen
Stiftungen wird mit der neu zu schaffenden Stiftungsaufsichtsbehörde 
ein Kompetenzzentrum eingerichtet. Auf diese Weise wird die 
Entstehung faktisch kontrollfreier Stiftungen verhindert und zugleich
sichergestellt, dass der Stiftungsrat dauerhaft im Sinne des in den 
Stiftungsdokumenten festgehaltenen Stifterwillens tätig wird. Die 
Vereinigung von Kompetenz und Erfahrung in einer zentralen Behörde 
gewährleistet zudem die notwendige Kontinuität in der 
Rechtsanwendung.
Die steuerrechtlichen Aspekte im Verhältnis Liechtenstein und Schweiz
wurden ausführlich im Referat von Maja Bauer-Balmelli behandelt. Die 
Steuerrechtsexpertin kam zum Fazit, dass die liechtensteinische 
Stiftung ein vielschichtiges Instrument ist, das primär aus anderen 
als steuerrechtlichen Gründen einzusetzen ist, namentlich als 
Vermögensanlage oder zur Nachlassplanung. Die Gründung einer 
liechtensteinischen Stiftung sei deshalb nicht ein steuerlich zu 
pönalisierendes Verhalten. Im Gegenteil könne diese bei kluger 
Beratung für den Kunden steuerneutral ausgestaltet werden. Dabei 
dürfe man nicht übersehen, dass dazu in der Schweiz die Möglichkeit  
eines "Steuer-Rulings" bestehe.
Neben dem Referat zu Steuerfragen führten auch die Fachreferate der 
anderen Experten zu zahlreichen Fragen aus dem sehr interessierten 
Fachpublikum. Die Diskussion war dementsprechend ergiebig, wobei 
Rechtsanwalt Stephan Hegner als Podiumsleiter gekonnt für einen 
reibungslosen Ablauf sorgte.
"Wir freuen uns, mit der Veranstaltungsreihe die gelungene Revision 
des Stiftungsrechts Fachkreisen im Ausland gezielt vorstellen zu 
können und dadurch einen wichtigen Beitrag für die Praxis zu leisten.
Die liechtensteinische Stiftung wird somit auch weiterhin ein 
international erfolgreiches Produkt des Finanzplatzes Liechtenstein 
bleiben", sagte Klaus Tschütscher.
Die wissenschaftliche Veranstaltungsreihe wird am 3. Dezember 2008 in
Wittenberg (Deutschland) ihren Abschluss finden.
Der Gesetzestext kann bei der Regierungskanzlei bezogen oder auf der 
Website der Landesverwaltung www.lgbl.llv.li abgerufen werden.

Kontakt:

Angelika Madlener
Mitarbeiterin der Regierung
Tel. +423 236 76 65

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