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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Neue Grundlagen für Rechtshilfeverfahren

Vaduz (ots)

Vaduz, 1. Oktober (pafl) - Die Regierung hat an
ihrer Sitzung vom 30. September 2008 einen Bericht und Antrag 
betreffend die Abänderung des Rechtshilfegesetzes (RHG) zu Handen des
Landtags verabschiedet. Auf der Grundlage eines internen 
Arbeitsgruppenberichtes und des jüngsten Berichtes des 
Internationalen Währungsfonds (IWF) sowie im Einklang mit dem 
Schlussbericht des Projekts "Futuro" beabsichtigt die Regierung eine 
Teilrevision einzelner Bestimmungen im Bereich der Internationalen 
Rechtshilfe in Strafsachen.
Die Praxis im Bereich der Internationalen Rechtshilfe in 
Strafsachen hat gezeigt, dass der überwiegende Teil der aus dem 
Ausland stammenden Rechtshilfeersuchen von den liechtensteinischen 
Behörden und Gerichten rasch und speditiv erledigt wird. 
Nichtsdestotrotz sind Schwachstellen im Rechtshilfeverfahren 
festzustellen. So ist nach wie vor ein nicht unerhebliches 
Verzögerungspotential im Rechtshilfeverfahren vorhanden, was eine 
lange Verfahrensdauer zur Folge haben kann. Um den Ruf des 
Finanzplatzes zu schützen, soll deshalb die Zahl der Rechtsmittel auf
ein international übliches Mass reduziert werden.
Ziel der von der Regierung verabschiedeten Gesetzesrevision ist 
weiters eine klare Definition der Berechtigten im 
Rechtshilfeverfahren und deren Beschwerdelegitimation, die 
Vereinfachung der Zustellung von gerichtlichen Anordnungen und 
Entscheidungen sowie entsprechende Anpassungen in Hinblick auf die 
zwischenzeitlich ergangene Judikatur im Zusammenhang mit 
Rechtshilfeverfahren.
Die Stellungnahmen zum Vernehmlassungsbericht haben ergeben, dass 
die von der Regierung angestrebten Reformvorhaben überwiegend 
begrüsst werden und einer Notwendigkeit entsprechen. Die Abänderung 
des Rechtshilfegesetzes wird vom Landtag in seiner Oktober-Sitzung 
behandelt werden. Der Bericht und Antrag kann bei der 
Regierungskanzlei oder im Internet (www.rk.llv.li - Berichte und 
Anträge) bezogen werden.

Kontakt:

Ressort Justiz
Gert Zimmermann, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 65 93
E-Mail: Gert.Zimmermann@mr.llv.li

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