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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Nachtragskredite beantragt

(ots)

Vaduz, 27. November (pafl) -

Die Regierung hat die sechste
Nachtragskredit-Sammelvorlage für das laufende Jahr zuhanden des 
Landtags verabschiedet. Die Vorlage umfasst einen Nachtragskredit in 
Höhe von 203'000 Franken und fünf Kreditüberschreitungen im 
Gesamtbetrag von 474'000 Franken. Der Gesamtumfang der bisher 
genehmigten und beantragten Nachtragskredite und 
Kreditüberschreitungen beläuft sich auf rund 50 Mio. Franken, was 
6.1 Prozent des ursprünglich bewilligten Ausgabenrahmens entspricht.
Im Zusammenhang mit dem Fussballländerspiel Liechtenstein-England 
beantragt die Regierung einen Nachtragskredit von 203'000 Franken. 
Für Sicherheitsvorkehrungen entstanden an diesem Anlass Gesamtkosten 
von 662'000 Franken. Nach Abzug des bereits vom Landtag genehmigten 
Darlehens an den Liechtensteinischen Fussballverband und durch den 
Verzicht der Verrechnung der Leistungen verschiedener Amtsstellen 
verbleibt ein ungedecktes Defizit von 203'000 Franken, welches vom 
Liechtensteinischen Fussballverband angesichts seiner prekären 
Finanzsituation nicht übernommen werden kann.
303'000 Franken der beantragten Kreditüberschreitungen oder 64 
Prozent entfallen auf die Rückerstattung von durch die Regierung 
gekürzten Pauschalsubventionen an die Gemeinden Schaan und Mauren. 
Das Hochbauamt hatte bei verschiedenen Arbeitsvergaben Verstösse 
gegen das Gesetz über das öffentliche Auftragswesen festgestellt, 
welche sich in einer konsequenten Bevorzugung von ortsansässigen 
Offertstellern zeigten. Die Regierungsentscheidungen wurden von den 
Gemeinden mittels einer Beschwerde angefochten und der 
Staatsgerichtshof entschied aufgrund eines Normenkontrollantrags der 
Verwaltungsbeschwerdeinstanz, dass für die Kürzung der 
Pauschalsubventionen keine ausreichende gesetzliche Grundlage 
vorhanden sei.
Weitere Kreditüberschreitungen werden vor allem im Bereich des 
Gewässerunterhalts (70'000 Franken) sowie für Analysen und Gutachten 
zur polizeilichen Ermittlungsarbeit (50'000 Franken) zur 
nachträglichen Genehmigung durch den Landtag beantragt.

Kontakt:

Stabsstelle Finanzen
Gerold Matt
Tel.: +423/236 61 10

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