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Fürstentum Liechtenstein

Errichtung einer residierenden Botschaft in Washington

Vaduz (ots)

Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht
und Antrag betreffend die Umwandlung der derzeitigen nicht
residierenden Botschaft in Washington in eine residierende Botschaft.
Das Modell der Ernennung eines nicht residierenden
liechtensteinischen Botschafters bzw. einer nicht residierenden
Botschafterin in den USA wurde im Bericht und Antrag vom 23. Mai 2000
vor allem aus aussenpolitischer Sicht begründet, und zwar speziell im
Hinblick auf die Entwicklung der Zusammenarbeit in den
internationalen Organisationen und Institutionen (insbesondere in der
UNO und in der OSZE, bei denen sowohl Liechtenstein als auch die USA
Mitglieder sind bzw. mitarbeiten). Als weiteres Argument wurde ein
verstärkter Bedarf an Kontaktpflege, Informationsbeschaffung usw. im
Zusammenhang mit Massnahmen z.B. zur Bekämpfung der Geldwäsche und
damit in Verbindung stehenden Themen angeführt.
Es entspricht einem prioritären Interesse Liechtensteins, der
Änderung des geopolitischen Umfelds Rechnung zu tragen. Dazu gehört
auch die Wahrnehmung der Interessen des Wirtschaftsstandorts
Liechtenstein in den USA im Allgemeinen und des Finanzplatzes
Liechtenstein im Besonderen. Bei Letzterem gilt es insbesondere, das
Land auch mit seinen äusserst leistungsfähigen diesbezüglichen
Institutionen (Stabsstelle FIU, Amt für Finanzdienstleistungen,
Stabsstelle für Sorgfaltspflichten, Staatsanwaltschaft,
Rechtshilferichter usw.) als einen sauberen und verlässlichen
internationalen Finanzplatz abzusichern, der sich bei
Aufrechterhaltung einer dem marktwirtschaftlichen Wettbewerbsprinzip
entsprechenden Steuergesetzgebung und der Wahrung der Privatsphäre
des Einzelnen der Kooperation gegen Geldwäsche und Terrorismus
verpflichtet fühlt und entsprechende gesetzliche und organisatorische
Vorkehrungen dafür getroffen hat.
Aufgrund der seit der Akkreditierung einer nicht residierenden
Botschafterin gemachten Erfahrungen und insbesondere der Entwicklung
der Wichtigkeit der Beziehungen zwischen Liechtenstein und den USA
tritt die Regierung dafür ein, dass der weitere Aufbau und die Pflege
des für Liechtenstein notwendigen Beziehungsnetzes der Errichtung
einer Botschaft mit Sitz in Washington bedürfen da die notwendige
Präsenz in Washington nicht im für Liechtenstein erforderlichen
Ausmass von New York aus geleistet werden kann.
Wie die drei mit residierenden Missionschefs besetzten bilateralen
liechtensteinischen Botschaften in Bern, Brüssel und Wien wird sich
auch die Botschaft in Washington der möglichst umfassenden
Wahrnehmung der politischen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und
kulturellen Interessen des Landes im Empfangsstaat widmen. Den
diplomatischen Vertretungen Liechtensteins kommt dabei jeweils ein
hohes Mass an Eigenverantwortung zu.
Gemäss Art. 2 des Gesetzes vom 7. August 1952 betreffend
Errichtung und Unterhaltung von Vertretungen des Fürstentums im
Ausland oder bei ausländischen Regierungen (LGBl. 1952 Nr. 20) ist
für den Fall, dass mit der Errichtung oder Führung einer Vertretung
im Ausland einmalige oder periodische finanzielle Lasten für das
Fürstentum Liechtenstein verbunden sind, vorgängig die Zustimmung des
Landtags einzuholen.

Kontakt:

Ressort: Äusseres/Regierungsrat Ernst Walch
Sachbearbeitung: Ressort Äusseres, Tel. +423/236'60'24

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 245

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