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Fürstentum Liechtenstein

Personalplanung der Landespolizei 2002-2007

Vaduz (ots)

Die Regierung hat den Bericht und Antrag betreffend
die Personalplanung der Landespolizei 2002 und die Anpassung des
Polizeigesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet. Im Gegensatz zu
früheren Berichten und Anträgen wird nicht nur die in Aussicht
genommene Personalplanung bei der Landespolizei dargelegt, sondern es
wird explizit auch die zugrunde liegende Strategie dargestellt.
Darüber hinaus ist auch ein Grobkonzept für das zukünftige Aus- und
Weiterbildungswesen bei der Landespolizei Bestandteil des Berichts.
Die innere Sicherheit eines Landes ist ein hohes Gut, welches  
gewahrt werden muss. Das Thema Sicherheit hat vor dem Hintergrund  
der Ereignisse der letzten Monate (Terroranschläge in den USA,  
Attentat auf die Kantonsregierung in Zug etc.) wieder stark an  
Beachtung gewonnen und ein Grossteil der Bevölkerung ist  
entsprechend für dieses Thema sensibilisiert. Für die  
Gewährleistung der inneren Sicherheit ist in Liechtenstein in  
erster Linie die Landespolizei zuständig. Die Aufgaben der  
Landespolizei sind in den letzten Jahren enorm gewachsen; sie  
sind vielfältiger und anspruchsvoller geworden.
Neben den traditionellen Aufgaben aus dem Verkehrs- und
Kriminalbereich haben aufgrund des internationalen Drucks auf den
Finanzplatz Liechtenstein vor allem der Bereich der Bekämpfung der
Wirtschaftskriminalität sowie der internationalen polizeilichen
Zusammenarbeit und Deliktsermittlung (z.B. Interpol) stark an
Bedeutung gewonnen. Zudem werden vermehrt auch landesintern neue
Ansprüche an die Landespolizei gestellt (Wunsch nach mehr
Verkehrssicherheit, umfassende Verkehrsinstruktionen für Kinder und
Schüler, zusätzliche Sicherheitsdispositive z.B. im Rahmen von
internationalen Sportveranstaltungen etc.). Zur Bewältigung dieser
zusätzlichen Aufgaben und neuen Herausforderungen müssen der
Landespolizei ausreichend personelle Ressourcen zur Verfügung
gestellt werden. Dies gilt für praktisch alle Aufgabenbereiche der
Landespolizei.
Durch die Darlegung der der Personalplanung zugrunde liegenden  
Strategie und durch das Konzept einer zukünftigen Aus- und  
Weiterbildung bei der Landespolizei werden zwei zentrale Probleme  
der Vergangenheit aktiv einer Lösung zugeführt: Im Bericht der  
Parlamentarischen Untersuchungskommission betreffend die  
Liechtensteinische Landespolizei und der damit zusammenhängenden  
Landtagsdebatte wurde nämlich festgestellt, dass chronischer  
Personalmangel in den 90er Jahren sowie eine fehlende Strategie  
im Bereich der fachlichen Weiterbildung und Qualifikation unter  
anderem Hauptursachen waren, welche zu den andauernden Problemen  
bei der Landespolizei geführt haben.
Gleichzeitig wird eine Anpassung des Polizeigesetzes vorgeschlagen.
Aufgrund der Begrenztheit des inländischen Arbeitsmarktes und der
mangelnden Verfügbarkeit von Spezialisten soll bei der Indienstnahme
von Polizisten ausnahmsweise in begründeten Fällen mit Zustimmung des
Landtags auf die Bedingung der liechtensteinischen Staatsbürgerschaft
verzichtet werden können. Dies insbesondere dann, wenn für die
Ausübung von Spezialfunktionen ausgebildete Spezialisten in
Liechtenstein nicht verfügbar sind.
Regierungsrat Alois Ospelt zu dem Bericht: "Der von der Regierung
vorgeschlagene Bericht ist als Teil eines Massnahmenpaketes zu sehen,
mit welchem ein substantieller Beitrag zur Stärkung der Landespolizei
von innen heraus und zur Verbesserung der inneren Sicherheit des
Landes geleistet werden kann."

Kontakt:

Inneres/Regierungsrat Alois Ospelt
Amt für Personal und Organisation
Tel. +423 236 66 43
Landespolizei
Tel. +423 236 78 01

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423 236 67 22
Fax +423 236 64 60
Internet: www.presseamt.li

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