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Eidg. Departement des Innern (EDI)

"Panorama der Sozialversicherungen": Bundesrat fällt Richtungsentscheide

(ots)

Auf Grund des Handlungsbedarfs in den Sozialversicherungen und des Ergebnisses der Volksabstimmung vom 16. Mai hat das EDI dem Bundesrat unter dem Titel "Panorama der Sozialversicherungen" eine Gesamtsicht der Sozialversicherungen vorgelegt. Gestützt auf dieses Aussprachepapier des Eidg. Departementes des Innern, das die Sozialversicherungen und auch die Familienpolitik umfasste, hat der Bundesrat bezüglich der weiteren Entwicklung Richtungsentscheide getroffen. Insbesondere hat er das weitere Vorgehen in der AHV- Politik festgelegt. Bei der Invalidenversicherung sieht er zusätzlich zu den schon beschlossenen Massnahmen die sofortige Umsetzung von Massnahmen zur Straffung des Verfahrens vor.

In den letzten Jahren haben sich die Sozialversicherungen in raschem 
Rhythmus weiterentwickelt. Wesentliche Schritte wurden im 
vergangenen Jahr gemacht und auch im laufenden Jahr wurden oder 
werden wichtige Marksteine gesetzt. Reformen wurden eingeleitet und 
umgesetzt, andere konnten nicht weitergeführt werden. Das EDI hat 
dem Bundesrat ein Aussprachepapier unterbreitet, um ihm auf Grund 
einer Auslegeordnung des Ist-Zustandes eine Standortbestimmung zu 
ermöglichen. Auf dieser Basis hat der Bundesrat über die 
Herausforderungen, Perspektiven und vorzusehenden Massnahmen 
diskutiert. Das Aussprachepapier des EDI umfasst alle 
Sozialversicherungen1 (ausgenommen die Arbeitslosenversicherung) und 
die Familienpolitik.
In diesem Rahmen hat der Bundesrat einige Richtungsentscheide 
getroffen:
AHV: mittel- bis langfristige Massnahmen Der Bundesrat teilt die 
Einschätzung des EDI, dass sich die finanzielle Situation der AHV ab 
2010 rapide verschlechtert, falls keine Massnahmen ergriffen werden, 
und dass die AHV bis zum Jahre 2025 zusätzliche finanzielle Mittel 
benötigt, welche ungefähr 3.8 MWSt-Prozentpunkten entsprechen.
Der Bundesrat hat beschlossen, sofort Vorbereitungsarbeiten zu einer 
weiteren AHV-Revision in Angriff zu nehmen, die dem Parlament 
entsprechend den folgenden Vorgaben unterbreitet werden soll. Die 
Reform soll die finanzielle Sicherung der AHV bis 2020 ermöglichen 
und den bis zu diesem Zeitpunkt erforderlichen Finanzierungsbedarf 
berücksichtigen. Der Bundesrat sieht vor, dass die zur Erreichung 
des Ziels bis 2020 nötigen Massnahmen schrittweise ergriffen werden. 
Alternative Modelle wie ein System basierend auf der 
Lebensarbeitszeit oder Modelle, die Kriterien wie das Einkommen und 
die Beschwerlichkeit der Arbeit berücksichtigen, sollen geprüft 
werden. Dieser Entscheid entspricht der Ansicht der AHV-Kommission, 
welche die Prüfung solcher Systeme verlangt hat. Welche der 
möglichen Varianten auch immer ins Zentrum gerückt wird, sie muss 
die finanzielle Sicherung der AHV bis 2020 gestatten.
Invalidenversicherung Der Bundesrat teilt die Einschätzung des EDI, 
dass die Sanierung der IV im Hinblick auf ihre prekäre finanzielle 
Situation absolute Priorität hat. Mit der neuen Vorlage zur Erhöhung 
der MWSt zu Gunsten der IV und mit der 5. IV-Revision können die 
Schulden langsam abgebaut werden. Der Bundesrat ist zudem der 
Ansicht, dass einige in der 5. IV-Revision vorgesehenen Massnahmen 
dringlich umgesetzt werden sollen. Es geht dabei um 
verfahrensrechtliche Massnahmen (Einführung eines kostenpflichtigen 
Verfahrens).
Entflechtung der Finanzhaushalte des Bundes und der AHV/IV Der 
Bundesrat kommt zum Schluss, dass das Thema der Entflechtung des 
Finanzhaushaltes der AHV/IV vom Finanzhaushalt des Bundes im Rahmen 
einer Revision zur langfristigen finanziellen Konsolidierung der AHV 
aufgegriffen werden soll und parallel zu Massnahmen zur finanziellen 
Konsolidierung der IV behandelt werden soll.
KV: Aufhebung des Zulassungsstopps Die Massnahme der Einschränkung 
der Zulassung von Leistungserbringern läuft am 3. Juli 2005 aus und 
soll gemäss Botschaft des Bundesrats vom 26. Mai 2004 durch die 
Vertragsfreiheit abgelöst werden. Für den Fall, dass die 
Vertragsfreiheit nicht rechtzeitig in Kraft treten sollte, schlägt 
der Bundesrat die Verlängerung des Zulassungsstopps bis zur 
Einführung der Vertragsfreiheit vor.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft: 	Yves Rossier 	Tel. 031 322 46 40
	Direktor 
	Bundesamt für Sozialversicherung
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des BSV 
unter www.bsv.admin.ch

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