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SGCI : Klare Vorgaben für die Anwendung der Gentechnik

Zürich (ots)

SGCI Chemie Pharma Schweiz begrüsst das
Inkraftsetzen des neuen, vom Parlament im Frühjahr 2003
verabschiedeten Gentechnikgesetzes (GTG) auf den 1.1.2004. Mit einem
der weltweit strengsten Gesetze für die Anwendung der Gentechnik im
ausserhumanen Bereich sind klare Vorgaben geschaffen worden, welche
auch in der Schweiz wieder zu neuen Forschungsaktivitäten im Bereich
Landwirtschaft und Ernährung anspornen sollen.
Der Bundesrat hat das vom Parlament nach eingehender Beratung am
21. März 2003 verabschiedete Gentechnikgesetz (GTG) rasch und
zusammen mit den unbedingt notwendigen Anpassungen von Verordnungen
auf 1.1.2004 in Kraft gesetzt. SGCI Chemie Pharma Schweiz begrüsst
dieses Vorgehen ausdrücklich, kann doch nun die Anwendung der
Gentechnik im Ausserhumanbereich neben den Detailbestimmungen in der
seit 1999 vorliegenden Freisetzungs- und Einschliessungsverordnung
auf eine klare gesetzliche Gesamtregelung abgestützt werden.
Mit besonderen Haftpflichtbestimmungen (z.B. verlängerte
Verjährungsfrist), den speziellen Schutzvorschriften in der
Landwirtschaft (keine Beeinträchtigung der gentechfreien Produktion)
und den Vorschriften für eine eindeutige Kennzeichnung ist das GTG
eines der strengsten Gentechnikgesetze der Welt. Mit diesen
Leitplanken sollen Forschung wie auch der Einsatz der  Gentechnik in
Landwirtschaft und Ernährung möglich sein, wobei in allen Fällen die
Wahlfreiheit des Konsumenten gewahrt ist.

Kontakt:

SGCI Chemie Pharma Schweiz
Schweizerische Gesellschaft für Chemische Industrie
Richard Gamma
Tel. +41/1/368'17'24
E-Mail: richard.gamma@sgci.ch