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Staatskanzlei Luzern

Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement gegen Photovoltaikanlage in Inwil

Luzern (ots)

Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) des Kantons Luzern spricht sich gegen die Zonenplanänderung für die von der Centralschweizerischen Kraftwerke AG (CKW) in der Gemeinde Inwil geplante Freiflächen-Photovoltaikanlage Schweissmatt aus. Das BUWD kommt in seinem Vorprüfungsbericht zum Schluss, dass die Anlage nicht den Vorgaben des kantonalen Richtplans 2009 entspricht und wenig übergeordnete öffentliche Interessen erkannt werden können. Für Photovoltaikanlagen soll das Potenzial auf bestehenden Bauten genutzt werden.

Die CKW beabsichtigt auf dem in ihrem Besitz befindlichen Gebiet Schweissmatt als Beitrag zur Produktion von erneuerbaren Energien im Kanton Luzern auf einer Arealfläche von ca. 20 Hektaren die Installation einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Für die Anlage muss aufgrund ihrer Grösse und ihrer räumlichen Ausdehnung eine massgeschneiderte Bauzone ausgeschieden werden. Das Areal ist zurzeit dem übrigen Gebiet B Schweissmatt zugewiesen und als strategische Reserve zur Erstellung von Anlagen zur Erzeugung oder Verteilung von Energie oder zur Ansiedlung von wirtschaftlich bedeutenden Betrieben von nationalem Interesse bestimmt. Mit der Zonenplanänderung im Gebiet Schweissmatt sowie der Änderung des Bau- und Zonenreglements sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden. Die Stellungnahme des BUWD zur Zonenplanänderung erfolgt im Rahmen des im Planungs- und Baugesetz vorgeschriebenen Vorprüfungsverfahrens.

Volkswirtschaftlicher Nutzen nicht ausreichend

Hauptargument des BUWD in seinem abschlägigen Vorprüfungsbericht ist der ungenügende volkswirtschaftliche Nutzen. Gemäss kantonalem Richtplan 2009 sind im Gebiet Schweissmatt eine hohe Anzahl qualifizierter Arbeitsplätze und eine möglichst hohe Wertschöpfung zu schaffen. Das Areal ist zudem für grossflächige Betriebe vorgesehen, die aufgrund ihres Flächenbedarfs nicht in den bestehenden Bauzonen angesiedelt werden können. Diese Kriterien vermag die Photovoltaikanlage Schweissmatt nach Ansicht des BUWD nicht zu erfüllen. Wie im Vorprüfungsbericht festgehalten wird, wäre die die Unterstützung des Vorhabens aus kantonaler Sicht gegebenenfalls als Zwischennutzung trotzdem möglich, sofern mit dem Projekt eine Besonderheit von grossem öffentlichem Interesse verbunden wäre. Die von der CKW als Besonderheit erwähnte Forschung im Bereich der Netzeinspeisung ist für das BUWD mit Blick auf die bereits realisierten grossen Solaranalagen in der Schweiz und im Ausland nicht ersichtlich. Da s entsprechende technische Wissen, so das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement im Vorprüfungsbericht, sei bereits vorhanden.

Potenziale auf den bestehenden Bauten nutzen

Das BUWD begrüsst in seinem Bericht grundsätzlich die Bestrebungen der CKW, den Anteil der erneuerbaren Energien auszubauen. Er erachtet jedoch das Verhältnis von Energieerzeugung zum Landverbrauch bei der geplanten Anlage, die pro Hektare jährlich 0.5 Gigawattstunden Strom erzeugen soll, als ungenügend. Er verweist dabei auf die zurzeit grösste Solaranlage auf dem Dach des Palexpo-Gebäudes in Genf, die pro Hektare 80 Prozent mehr Strom pro Flächeneinheit und Jahr produziert. Das BUWD macht zudem geltend, dass in erster Priorität die Potenziale auf den bestehenden Bauten und Anlagen ausgeschöpft werden sollten, bevor Freiflächen in Erwägung gezogen würden. Es verweist dabei auf das Positionspapier der Bundesämter für Raumentwicklung (ARE), für Umwelt (BAFU), für Energie (BFE) und für Landwirtschaft (BLW), wonach freistehende Photovoltaikanlagen nur in Ausnahmefällen zugelassen werden sollten. Beim vorliegenden Projekt sei kein Grund ersichtlich, der es rechtfertigen würde, di e von den Bundesämtern erwähnte Ausnahme zu gewähren.

Der Vorprüfungsbericht des BUWD mit seiner Empfehlung an die Gemeinde Inwil, die Vorlage nicht weiter zu bearbeiten, stützt sich auf das Ergebnis eines Vernehmlassungsverfahrens, an dem sich neben den zuständigen Dienststellen auch der Gemeindeverband LuzernPlus und der Regionalplanungsverband Oberes Freiamt beteiligt haben. Nachdem das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement für die Zonenplanrevision keine Genehmigung in Aussicht stellt, ist es nun an der Gemeinde Inwil, über das weitere Vorgehen zu befinden.

Kontakt:

Regierungsrat Robert Küng
Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartementes
Tel.: +41/41/228'50'41

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