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Staatskanzlei Luzern

Finanzausgleich zeigt Wirkung und hohe Akzeptanz

Luzern (ots)

Breits zum zweiten Mal nach 2005 erfolgt eine
Überprüfung des kantonalen Finanzausgleichs. Der Regierungsrat ortet 
Optimierungsbedarf in der Berechnungsmethode und setzt zugleich auf 
Vereinfachungen. Der Regierungsrat zeigt sich erfreut, dass dank des 
kantonalen Finanzausgleichs heute die meisten Gemeinden in einer 
robusten Verfassung dastehen und mit den gewonnenen Freiheiten auch 
verantwortungsvoll umgehen. Für den Kanton Luzern verhalten sich die 
vorgeschlagenen Änderungen aus dem Wirkungsbericht insgesamt 
kostenneutral.
Der kantonale Finanzausgleich dient dazu, die Leistungsfähigkeit 
innerhalb der 88 Gemeinden auszugleichen, deren finanzielle Autonomie
zu stärken und die Unterschiede in der Steuerbelastung zu verringern.
Gewertet werden die Ressourcen und die unterschiedlichen Lasten wie 
Topographie, Soziales, Bildung und Infrastruktur. Von den total 143,5
Millionen Franken Ausgleichszahlungen im Jahre 2008 steuerte der 
Kanton 118,8 Millionen und diverse Zahlergemeinden 24,7 Millionen 
Franken bei.
Hohe politische Akzeptanz
"Der Luzerner Finanzausgleich, der seit dem 1. Januar 2003 in 
Kraft ist, lässt sich als erfolgreich und zielführend bezeichnen. Er 
hat wesentlich dazu beigetragen, Kanton und Gemeinden zu stärken", 
meinte Finanzdirektor Marcel Schwerzmann in seinem Fazit. Vor der 
Einführung des Finanzausgleichs wurden die Defizite finanzschwacher 
Gemeinden durch den Kanton übernommen, während diese ihren 
Steuerpflichtigen den Maximalsteuersatz von 2,4 Einheiten 
verrechneten. "Das sind tempi passati: heute planen die Gemeinden 
sehr genau und prüfen kritisch, was sie sich leisten können", 
resümierte Regierungsrat Schwerzmann.
Wo liegt der Änderungsbedarf?
Mit der Anpassung des Ressourcenausgleichs soll ein störender und 
in der Wirkung ungerechter Systemfehler beseitigt werden: Der bisher 
einwohnerabhängigen Mindestausstattung lastet nämlich der Makel an, 
dass sie kleine Gemeinden bevorzugt. Diese Ungleichbehandlung lässt 
sich nicht rechtfertigen und bedarf deshalb einer Korrektur. Hinzu 
kommt, dass sich dieser Umstand in der Wirkung strukturerhaltend 
auswirkt. Neu sollen deshalb alle bezugsberechtigten Gemeinden vom 
Ressourcenausgleich gleich behandelt werden, unabhängig der 
Einwohnerzahl. Zur Berechnung des Ressourcenpotentials sollen neu 
auch Konzessionsgebühren, Nachsteuern und Steuerstrafen herangezogen 
werden. Vorgesehen ist auch, dass beim topographischen 
Lastenausgleich inskünftig nur noch der überdurchschnittliche Teil 
der Lasten berücksichtig werden soll.
Einheitliche Mindestausstattung
Die zentralörtlichen Zuschläge sollen nach Auffassung der 
Regierung abgeschafft werden, weil diese empirisch nicht gestützt 
werden. Die Konsequenz daraus wird sein, dass diese Zuschläge vom 
Ressourcenausgleich abgekoppelt werden. Trotz dieses Verzichts werden
grössere Gemeinden insgesamt von den finanziellen Auswirkungen des 
Finanzausgleichs eher profitieren, während Gemeinden mit weniger als 
3000 Einwohnern verkraftbare Abstriche in Kauf nehmen müssen. Diese 
Änderung ist insofern nicht überraschend, als sie bereits mit dem 
Wirkungsbericht 2005 angebahnt wurde. Indem aber die Neuregelung der 
einheitlichen Mindestausstattung frühestens 2013 in Kraft treten 
wird, bleibt den Gemeinden genügend Zeit, um sich darauf 
einzustellen.
Optimierungsmöglichkeiten ausschöpfen
Das Ziel einer ausgleichenden Wirkung der finanziellen 
Leistungsfähigkeit innerhalb der 88 Luzerner Gemeinden wird nach 
Auffassung des Regierungsrates erreicht. Ohne Finanzausgleich wäre 
der Unterschied bei der Steuerbelastung zwischen den Gemeinden 
erheblich grösser. Neu kommt hinzu, dass auch die Vermischung von 
Lasten und Ressourcen im Bildungsbereich vermieden werden sollen. Der
Planungsbericht gelangt voraussichtlich in der Dezember-Session in 
den Kantonsrat. Die Änderungen werden, (nach einer entsprechenden 
Gesetzesrevision) per 1. Januar 2013 in Kraft treten. Parallel dazu 
wird bereits der nächste Wirkungsbericht wieder fällig, um das System
in seinem Mechanismus zu überprüfen und Korrekturen anzubringen. 
Dadurch ist der Finanzausgleich einer dauernden Wirkungsanalyse 
ausgesetzt und kann innerhalb angemessener Frist auf notwendige 
Veränderungen reagieren.
Sonderbeiträge zeigten Wirkung
Neben dem Finanzausgleich besteht mit dem Fonds für Sonderbeiträge
noch ein zusätzliches Auffangnetz. Dieses wurde für Gemeinden 
geschaffen, die aufgrund von Spezialsituationen sonst durch die 
"Maschen fallen" könnten. Dieser Fonds wurde während der letzten 
sechs Jahre wiederkehrend mit sieben Millionen Franken geäufnet. Ein 
Teil davon wurde an elf erfolgreiche Fusionsprojekte ausbezahlt und 
der andere Teil zur Sanierung einzelner, hoch verschuldeter 
Gemeinden. Die gewünschte Wirkung konnte mit den Sanierungsbeiträgen 
nachweislich erzielt werden. Die entsprechenden Finanzkennzahlen 
verbessern sich deutlich. Das Ressourcen-Potential der Gemeinden ist 
seit 2003 homogener geworden.
Bewährt und zielführend
Der Luzerner Finanzausgleich lässt sich, nach Überzeugung von 
Finanzdirektor Schwerzmann, im Rückblick als Erfolgsstory bezeichnen.
Mit der Einführung des Finanzausgleiches im Jahre 2003 leistete der 
Kanton eine Entschuldungsaktion von 70 Millionen Franken, wovon 30 
Gemeinden profitieren konnten. Die meisten dieser Gemeinden 
präsentieren seither einen gesunden Finanzhaushalt, zwei davon sind 
heute sogar schuldenfrei. "Ohne Finanzausgleich müsste die Hälfte der
Gemeinden einen Steuerfuss von mehr als 2,4 Einheiten erheben", 
rechnet Schwerzmann. Von den 63 Gemeinden, die 2003 noch 2,4 
Steuereinheiten erhoben, konnten inzwischen 55 den Steuerfuss 
teilweise massiv senken. Während der durchschnittliche Steuerfuss der
Luzerner Gemeinden im Jahre 2003 erstmals unter 2 Einheiten fiel, 
betrug dieser im Jahre 2008 noch rund 1,85 Einheiten.

Kontakt:

Regierungsrat Marcel Schwerzmann
Finanzdirektor des Kantons Luzern
Tel.: +41/41/228'55'41 (von 09.00 bis 12.00 Uhr)
E-Mail: marcel.schwerzmann@lu.ch

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