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Staatskanzlei Luzern

Neues Wassernutzungsgesetz in der Vernehmlassung

Luzern (ots)

Ein neues Wassernutzungs- und
Wasserversorgungsgesetz soll die kantonalen Regelungen über die
Wassernutzung und Wasserversorgung vereinen und auf das übergeordnete
Bundesrecht abstimmen. Das Bau- und Verkehrsdepartement hat den
Gesetzesentwurf bei den Gemeinden, Parteien, Wasserversorgungen und
weiteren interessierten Institutionen in Vernehmlassung gegeben.
Die geltenden gesetzlichen Regelungen im Wassernutzungs- und
-versorgungsbereich stammen aus dem Jahre 1965 (Gesetz über die
Nutzung des Grundwassers) beziehungsweise 1971
(Wasserversorgungsgesetz). Seither haben sich die Anforderungen an
die nachhaltige Nutzung der Wasservorkommen in verschiedener Hinsicht
geändert. Einerseits haben sich die Kenntnisse über das Grundwasser
und die Ausdehnung der Grundwasservorkommen verbessert, anderseits
hat das Gefährdungspotential zugenommen. Zudem sind seither
verschiedene wasserrechtliche Regelungen weiter entwickelt worden,
zuletzt das Gewässerschutzrecht des Bundes.
Der vorliegende Entwurf wurde vom Bau- und Verkehrsdepartement
unter Mitwirkung von Vertretern der betroffenen Kreise
(Wassernutzern, Wasserversorgern, Gemeinden) erarbeitet. Er
berücksichtigt die Ergebnisse des ersten Vernehmlassungsverfahrens
aus dem Jahre 2000.
Der Gesetzesentwurf vereinigt die kantonalen Regelungen über die
Wassernutzung und die Wasserversorgung in Abstimmung auf das
übergeordnete Bundesrecht und koordiniert Grundsätze, Verfahren,
Zuständigkeiten und Finanzierung mit jenen des Raumordnungs-,
Erschliessungs- und Gewässerschutzrechts. Er vereinheitlicht und
vereinfacht die Verfahren für die Einräumung von Nutzungsrechten und
legt die Zuständigkeiten zwischen Kanton und Gemeinden in
Übereinstimmung mit den neuen Bestimmungen der Staatsverfassung über
die Gemeinden fest. Schliesslich präzisiert er die Aufgaben der
Gemeinwesen und regelt die partnerschaftliche Zusammenarbeit.
Vorgesehen ist im Gesetzesentwurf eine massvolle Erhöhung der
Konzessionsabgaben sowie der jährlichen Nutzungs- und
Verwaltungsgebühren. Die Gebührenansätze berücksichtigen die Teuerung
sowie die neuen bundesrechtlichen Aufgaben und sollen so lediglich
verursachergerecht die Aufwendungen des Kantons decken. Im
Gesetzesentwurf ist nicht mehr eine Abgeltung für die Kosten der
Sanierung von Altlasten vorgesehen, die im ersten
Vernehmlassungsverfahren die stärksten Kritiken hervorgerufen hat.
Exemplare des Gesetzesentwurfs und der Erläuterungen können beim
Sekretariat des Bau- und Verkehrsdepartements, Bahnhofstrasse 15,
6002 Luzern (Tel +41/41/228'50'50) bezogen werden.

Kontakt:

Hans-Peter Bossart
Departementssekretär
Bau- und Verkehrsdepartement
Tel. +41/41/228'50'42

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