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Fürstentum Liechtenstein

ikr: WTO-Länderexamen: Überprüfung der Handelspolitik der Schweiz und Liechtensteins in der Welthandelsorganisation (WTO)

Vaduz (ots/ikr) -

Am 23. und 25. April 2013 fand in Genf das vierte gemeinsame WTO-Länderexamen über die Wirtschaftspolitik der Schweiz und Liechtensteins statt. Die liechtensteinische Delegation wurde von WTO-Botschafter Norbert Frick geleitet.

Im Bericht der Welthandelsorganisation findet sich viel Lob über die Wirtschafts- und Handelspolitiken der Schweiz und Liechtenstein. Auch die gute Verfassung der beiden Volkswirtschaften im gegenwärtig äusserst schwierigen wirtschaftlichen Umfeld wird sowohl im Bericht als auch in den Kommentaren der WTO-Mitgliedstaaten gewürdigt, weiter die sehr aktive und konstruktive Rolle, welche die Schweiz in der Welthandelsorganisation spielt. Hauptkritikpunkt der Schweizer Handelspolitik ist erwartungsgemäss die Landwirtschaft. Vor allem wegen der hohen Schutzzölle, zum Teil aber auch wegen der internen Stützungszahlen, bringen die WTO-Mitgliedstaaten der Schweizer und Liechtensteiner Handelspolitik im Bereich der Agrarprodukte wenig Verständnis entgegen. Kritisch werden weiter der Fortbestand von technischen Handelshindernissen, vor allem im Bereich der Lebensmittel, oder der Mangel an Wettbewerb im inländischen Markt in verschiedenen Wirtschaftssektoren hervorgehoben.

In Bezug auf Liechtenstein würdigt der WTO-Bericht ausdrücklich die starke industrielle Basis, die Investitionen in Forschung und Entwicklung, die Arbeitsplatzsituation sowie die erfolgten Finanzplatzreformen. Kritisch erwähnt sind gewisse Marktzugangseinschränkungen im Bereich der Dienstleistungen und Investitionen. Während der Befragung durch die Mitgliedstaaten im WTO-Generalrat wurden Liechtenstein insbesondere Fragen zur nationalen Budgetproblematik, zur Klimapolitik (CO2-bezogene Massnahmen), zum öffentlichen Beschaffungswesen (auch in Bezug auf Umweltkriterien), zur Telekommunikation, zur liechtensteinischen Agrarpolitik, zum Geistigen Eigentum und zum Investitionsregime (Niederlassung ausländischer Investoren) gestellt.

Jedes WTO-Mitglied muss sich periodisch diesem WTO-Länderexamen (Trade Policy Review) stellen. Basis für die Überprüfung bildet ein vom WTO-Sekretariat verfasster Bericht. Zollunionen wie diejenige der Schweiz/Liechtenstein werden gemeinsam abgehandelt. Die Schweiz und Liechtenstein haben sich dieser Überprüfung im 4-Jahresrhythmus zu stellen. Der Bericht des WTO-Sekretariats ist eine sehr umfassende Beschreibung des Ist-Zustandes der Wirtschaft der zu untersuchenden Länder. Kern des Berichts ist die Handelspolitik und deren Entwicklung über die Berichtsperiode.

Kritik oder Liberalisierungsforderungen, die im Zuge das Länderexamens geäussert werden, haben keinerlei direkt verpflichtende Wirkung. Das Länderexamen, welches umfassende Transparenz schafft, bildet also eine sehr informative Grundlage, um bei einem anderen Land zusätzlichen Liberalisierungsbedarf aufzudecken und diese Liberalisierungen dann während den offiziellen Verhandlungsrunden einzufordern.

Kontakt:

Ständige Mission in Genf
Norbert Frick, Botschafter
T +41 22 734 29 00

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