EANS-Adhoc: SOLON SE erhält Staatsbürgschaft
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. 17.03.2010 Berlin, 17. März 2010 - Die SOLON SE erhält zur Absicherung des im vergangenen Jahr eingeleiteten Restrukturierungsprogramms sowie der Neustrukturierung der Konzernfinanzierung eine kombinierte Ausfallbürgschaft des Bundes sowie der Länder ...