Ein Gerichtsurteil im Interesse Berlins - Leitartikel
Berlin (ots) - Ein eindeutiges Urteil: Am künftigen Berliner Großflughafen BER in Schönefeld wird es kein komplettes Nachtflugverbot geben. Nur in der Zeit von 24 Uhr bis 5 Uhr sind Starts und Landungen von Flugzeugen untersagt. In den sogenannten Randzeiten von 22 Uhr bis Mitternacht sowie von 5 bis 6 Uhr sind durchschnittlich 77 Starts und Landungen zulässig, maximal erlaubt werden 103 Flugbewegungen. So entschied ...