Gewässerraum ist neu auszuscheiden
Luzern (ots) - Der Regierungsrat hat mit einer Änderung der kantonalen Gewässerschutzverordnung Grundsätze und Zuständigkeiten für die Umsetzung der neuen Bundesvorschriften über den Gewässerraum festgelegt. Die Ausscheidung des Gewässerraums ist in erster Linie Aufgabe der Gemeinden im Rahmen ihrer Nutzungsplanung. Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement liefert die erforderlichen Grundlagen. Das revidierte ...