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Grosse Gesetzesrevisionen im Schatten der Pandemie
Prämienverbilligung und Corona-Entschädigung lösen Flut von Kundenanfragen bei der SVA Zürich aus

Grosse Gesetzesrevisionen im Schatten der Pandemie / Prämienverbilligung und Corona-Entschädigung lösen Flut von Kundenanfragen bei der SVA Zürich aus
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Zürich (ots)

Mitte März 2020 wurde die Corona-Entschädigung mittels Notrecht eingeführt. Bis zum Jahresende hatte die SVA Zürich über 54'000 Anmeldungen erhalten. Am häufigsten wurde bei der Anmeldung die angeordnete Betriebsschliessung geltend gemacht, wie die SVA Zürich im Jahresbericht 2020 schreibt. Der Unterstützungsbedarf der Selbständigerwerbenden ist weiterhin gross, denn seit Jahresbeginn gehen bei der SVA Zürich im Durchschnitt täglich fast 600 Anmeldungen ein.

Die Berichterstattung zur Pandemie und ihren Folgen hatte letztes Jahr viele andere Themen in den Hintergrund gedrängt. Das spürt die SVA Zürich seit Ende Dezember 2020 in Form einer bisher nie gekannten Intensität an Kundenanfragen. An manchen Tagen verzeichnete die SVA Zürich über 20'000 Anrufe. Erst seit Ende März flacht die Kurve der täglich eingehenden Anrufe und schriftlichen Anfragen langsam aber kontinuierlich ab.

Notrecht läuft aus, Bearbeitungsaufwand steigt

Ausgelöst hatte die Flut von Kundenanrufen die Kumulation der Gesetzesrevisionen, die per Januar 2021 wirksam wurden, und die weiterhin grosse Dynamik bei der Corona-Entschädigung. Seit Mitte September 2020 handelt es sich um eine ordentliche Erwerbsersatz-Leistung, und damit wurde auch der administrative Aufwand grösser. Für die Corona-Entschädigung mit Notrecht genügte eine einmalige Anmeldung. Für die nun ordentliche Erwerbsersatzleistung muss nach Ablauf jedes Monats ein neuer Antrag gestellt werden. Das sorgt für Unmut auf Kundenseite, und es bedeutet einen grossen Mehraufwand für die SVA Zürich, der fast 58'000 Selbständigerwerbende angeschlossen sind.

Anspruch auf Prämienverbilligung mit neuem Online-Rechner prüfen

Mit Abstand am meisten Kundenreaktionen löste allerdings der Systemwechsel bei der Prämienverbilligung aus. Ein Drittel der Zürcherinnen und Zürcher erhält eine Prämienverbilligung für die obligatorische Krankenversicherung. Die SVA Zürich hatte im Sommer 2020 das Antragsformular zugestellt. Ein farbiges Beiblatt informierte über die wichtigsten Neuerungen informiert: Die Prämienverbilligung wird provisorisch. 20 Prozent des Betrags werden zurückbehalten, bis die definitiven Steuerfaktoren für das Jahr 2021 vorliegen. Mit dem Systemwechsel werden zudem nicht mehr alle Steuerabzüge akzeptiert, und bei den jungen Erwachsenen in Erstausbildung werden Einkommen und Vermögen der Eltern mitberücksichtigt. Wie einschneidend die Gesetzesreform ist, wurde vielen Kundinnen und Kunden allerdings erst bewusst, als die SVA Zürich Mitte Dezember mit dem Versand der Überweisungsanzeigen an die Krankenversicherungen startete. Eine Welle der Entrüstung entbrannte.

Anspruch auf Prämienverbilligung mit neuem Online-Rechner prüfen

Personen mit Wohnsitz im Kanton Zürich können auf der Webseite der SVA Zürich selber prüfen, ob sie Anspruch auf Prämienverbilligung für das Jahr 2021 haben. Es ist ein neuer Online-Rechner aufgeschaltet, der zusammen mit der aktuellsten Steuererklärung ein verlässliches Ergebnis liefert.

Weiterführende Informationen gibt es auf der Webseite der SVA Zürich

SVA Zürich Jahresbericht 2020: www.svazurich.ch/jahresbericht

Online-Rechner für Prämienverbilligung 2021: www.svazurich.ch/ipv-rechner

Pressekontakt:

SVA Zürich
Daniela Aloisi, Leiterin Kommunikation
E-Mail: dal@svazurich.ch
Telefon 044 448 55 66 oder 076 315 13 50

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