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Gute Nachrichten für Telekomanbieter und Konsument*innen in der Schweiz: Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde der Swisscom gegen vorsorgliche Massnahmen im Ausbau von Glasfasernetzen ab

Bern (ots)

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 5. Oktober 2021 eine Beschwerde der Swisscom zu den durch die WEKO verhängten, vorsorglichen Massnahmen betreffend den Weiterausbau des FTTH-Glasfasernetzes abgewiesen. Die Swiss Fibre Net AG (SFN) begrüsst diesen Entscheid des Gerichts: Bis zu einem rechtskräftigen WEKO-Entscheid über mögliche Massnahmen darf die Swisscom neue Glasfasernetze nur im Rahmen der durch die vorsorglichen Massnahmen definierten Richtlinien bauen.

Verschiedene Telekomanbieter bauen ihre Glasfasernetze in der Schweiz aus. Swisscom wendet dabei in Gebieten, welche sie alleine ausbaut, eine Technologie an, die einigen Mitbewerbern keinen direkten (passiven) Zugang zu ihrer Netzwerkinfrastruktur erlaubt. Dies hindert diese Telekom-Mitbewerber in der Weiterentwicklung eines offenen Glasfasernetzes - namentlich in Gemeinden und Regionen, die heute in Bezug auf die Breitbandanschlüsse unterversorgt sind.

Richtigerweise erachtet die WEKO deshalb die Vorgehensweise der Swisscom als markt- und innovationseinschränkend für weitere Telekomanbieter. Denn nicht nur Telekom-Mitbewerber, sondern insbesondere deren Kundinnen und Kunden werden durch das Vorgehen der Swisscom benachteiligt: Sie werden damit teilweise in ihrer Wahlfreiheit eingeschränkt.

Andreas Waber, CEO der Swiss Fibre Net AG, sagt: "Es ist ein guter Tag für den offenen Wettbewerb im Infrastrukturbereich in der Schweiz; der Entscheid freut uns". Die WEKO habe mit ihrem Entscheid vom Dezember 2020 deutlich gemacht, dass Swisscom ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht. Glücklicherweise sei auch das Bundesverwaltungsgericht dieser Argumentation gefolgt. Es lehne eine entsprechende Beschwerde der Swisscom ab. "Nun ist die Swisscom gefordert, mit möglichen Drittinvestoren tragfähige Lösungen für einen diskriminierungsfreien Zugang der neu zu erstellenden Glasfasernetze zu verhandeln und abzuschliessen. Dies fördert zusätzlich den Infrastrukturwettbewerb in der Schweiz und führt zu mehr Innovation und Wettbewerb".

Offene Netze fördern Wettbewerb

Das konsequente Vorgehen der WEKO und des Bundesverwaltungsgerichts ist wichtig: Gerade im Telekommarkt ist ein gut funktionierender Wettbewerb zentral. Swisscom darf ihre marktbeherrschende Stellung nicht missbrauchen. Swiss Fibre Net setzt sich für einen offenen Netzzugang von Glasfaser für alle Mitbewerber ein.

Swiss Fibre Net AG: Die Swiss Fibre Net AG ist ein Gemeinschaftsunternehmen lokaler Energieversorger in der Schweiz. Sie verbindet die lokalen Glasfasernetze ihrer Netzpartner zum grossflächigen, homogenen und offenen "Swiss Fibre Net" und bietet darauf aufbauend bedürfnisorientierte und hochqualitative Transportdienste für national tätige Service Provider und Mobilfunkunternehmen. Damit ist die Swiss Fibre Net AG eine der führenden Breitbandanbieterinnen in der Schweiz und Garantin für den Wettbewerb im Telekom-Markt. Parallel dazu agiert die Swiss Fibre Net AG als Dienstleistungsorganisation für ihre Netzpartner mit dem Ziel, Synergien in Betrieb und Vertrieb zu realisieren.

Pressekontakt:

Andreas Waber
CEO Swiss Fibre Net AG
andreas.waber@swissfibrenet.ch
+41 79 668 90 78

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