Technik-Check 2025 für die Schweiz - Licht, Bremsen, Glocke – was vorgeschrieben ist (E-Trottis
Motorfahrräder)
Mit einem Elektro Scooter (E-Trotti) bist du schnell und flexibel unterwegs – aber nur mit der richtigen Ausstattung auch legal und sicher. Dieser Technik-Check 2025 von go-Wheels zeigt dir kurz und verständlich, welche Lichter, Bremsen, Glocke und Reflektoren dein Fahrzeug in der Schweiz braucht – und was wir zusätzlich empfehlen
Kurz draufblicken: Das gilt 2025 verbindlich
Schweiz - Oktober 2025:
Licht – auch am Tag Pflicht: Vorne weiss, hinten rot, stetig leuchtend; nachts bei guter Witterung aus 100 m sichtbar. Das Tagfahrlicht/Abblendlicht muss tagsüber eingeschaltet sein. Zusätzliche Lichter sind erlaubt (vorne weiss, hinten rot) – die Hauptlichter dürfen nicht blenden; Zusatzlichter dürfen blinken, die vorgeschriebenen Hauptlichter nicht.
Bremsen: Zwei spurtreue, getrennte Bremsen auf separaten Rädern; mindestens eine Reibungsbremse. Elektrische Bremsen müssen auch mit vollem oder entladenem Akku zuverlässig wirken.
Akustische Warnvorrichtung: Glocke (alternativ Kleinmotorrad-Hupe gemäss UN-Regl. Nr. 28/EU-Norm).
Rückstrahler (Reflektoren): Vorne weiss, hinten rot, je zwei an der äussersten Stelle; zusätzliche Reflektoren sind zulässig.
Signalisation & Flächen (Kontext): E-Trottis/E-Roller zählen zum Langsamverkehr; sie fahren dort, wo auch Velos fahren (Radwege/-streifen & Strasse, nicht aufs Trottoir).
Rechtsstand: ASTRA-Merkblatt «Vorschriften über Zulassung und Betrieb von Motorfahrrädern», Stand 1. Juli 2025; plus BFU-Ratgeber.
Was bedeutet das konkret für deinen E-Trotti/E-Roller?
1) Licht & Sichtbarkeit
Muss-Setup: fest verbautes Frontlicht (weiss) + Rücklicht (rot), beide dauerhaft leuchtend (kein Blinken), tagsüber eingeschaltet. Nicht typengenehmigungspflichtig, solange die Vorgaben erfüllt sind.
Darauf achten beim Kauf/Upgrade:
Helligkeit & Abstrahlwinkel → blendfrei und 100 m Sichtbarkeit in der Nacht.
Zusatz-LEDs sind erlaubt (auch blinkend), ersetzen aber nie die Pflichtlichter.
Reflektoren: vorne/weiss & hinten/rot je zwei an der äussersten Stelle montieren.
Praxis-Tipp: Am Tag Tagfahrlicht-Modus nutzen; in der Dämmerung/Nacht auf Abblendlicht wechseln. (Die generelle Lichtpflicht am Tag bestätigen BFU/TCS.)
2) Bremsen & Verzögerung
Pflicht: 2 unabhängige Bremssysteme, spurtreu, je Rad. Mindestens eine Reibungsbremse (z. B. Trommel/Scheibe). Elektrische (rekuperative) Bremsen sind ok, aber sie müssen auch bei vollem/leeren Akku beim E Scooter funktionieren.
Praxis-Tipp:
Vor Fahrt: Hebelweg prüfen, Scheibenbelag checken, „Walktest“ am Hinterrad.
Bei Nässe längere Bremswege einplanen; Beläge trocknen durch kurzes „Anlegen“.
3) Glocke/Hupe – gehört dazu
Pflicht: Glocke (oder zulässige Kleinmotorrad-Hupe). Vorteil Glocke: klarer Ton, geringes Gewicht, rechtssicher.
Praxis-Tipp: Montierung links an den Lenker (rechte Hand bleibt für fein dosiertes Bremsen frei).
4) Reflektoren & passive Sichtbarkeit
Pflicht: je zwei Rückstrahler vorne weiss, hinten rot, aussen am Fahrzeug. Zulässig sind zusätzliche Reflektoren an Gabel, Schutzblech oder Gepäcklösung.
Praxis-Tipp: Ergänze Seiten-Reflektoren (Speichen-/Felgenstickers) und trage helle/retroreflektierende Kleidung.
Extra: Was hat sich 2025 geändert?
Die Schweiz hat per 1. Juli 2025 Regeln im Bereich Langsamverkehr präzisiert (Kategorien, Signalisation, Ausstattung). Für E-Trottis/E-Roller bleiben die Ausrüstungspflichten (Licht/Bremsen/Glocke/Reflektoren) klar – und die Lichtpflicht am Tag gilt weiterhin.
Kauf- & Nachrüst-Tipps
E Scooter kaufen: Achte auf zwei echte Radbremsen, Glocke, feste Lichtanlage und Reflektoren ab Werk. Frage nach ASTRA-Konformität (Motorfahrrad-Anforderungen).
E Roller upgraden: Wenn das Front-/Rücklicht nur blinkt: Pflichtlichter auf stetig leuchtend umrüsten; Blink-Zusatzlichter gerne zusätzlich.
Service-Intervall: Bremsbeläge/Kabelzüge inspizieren lassen; Lichtausrichtung prüfen, Kabel/Stecker gegen Feuchtigkeit sichern.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Ratgeber fasst die Schweizer Vorgaben für Elektro Scooter (Motorfahrräder) zusammen. Massgeblich sind die Verordnungen (VTS/VRV) und ASTRA-Merkblätter; Stand 1. Juli 2025. Prüfe lokale Vorgaben deiner Stadt/Gemeinde (Abstellregeln etc.).
E-Mail: info@go-wheels.ch
Web: www.go-wheels.ch
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