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Krankenkassenprämien: Wie kann ich die Krankenkasse wechseln?

Krankenkassenprämien: Wie kann ich die Krankenkasse wechseln?
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Der Wechsel der Krankenkasse oder des Basismodells ist bis Ende November möglich - idealerweise bis zum 15. November. Die Einsparungen können beträchtlich sein.

Die Krankenkassenprämien werden 2023 deutlich steigen, wie Gesundheitsminister Alain Berset und die Direktorin des Bundesamtes für Gesundheit, Anne Lévy, in Bern bekannt gegeben haben.

Lupfig, Schweiz - Dezember 2022: Die Krankenkassenprämien werden bis 2023 um durchschnittlich 6,6% steigen.

Die einzige Möglichkeit besteht darin, die Vergleiche Ihres Wohnkantons oder des Bundes zu studieren und die Krankenkasse wechseln, um die niedrigere Tarife oder einen moderateren Anstieg anbietet als Ihre eigene. Das dauert nur ein paar Minuten und kann Ihnen mehrere Dutzende oder sogar Hunderte von Franken sparen.

1. Warum sollte ich die Krankenkasse wechseln?

Weil die Prämienunterschiede beim Selbstbehalt Krankenkasse zwischen den Versicherern sehr gross sein können und die möglichen Einsparungen mehrere hundert Franken pro Jahr betragen können. Und weil alle Versicherungen im Rahmen des Grundvertrags die gleichen Leistungen erbringen müssen.

Ihre Krankenkasse sollte Ihnen die Tarife 2023 per Post zugesandt haben. Sie können auch die Internetseiten Ihres Wohnkantons konsultieren, die diese Daten veröffentlichen.

2. Wie kann ich Krankenkassen kündigen?

Jeder Versicherte kann die Krankenkasse kündigen, wenn er die Grundversicherung wechseln will. Das BAG stellt auf seiner Prämienrechner-Website Priminfo ein Musterkündigungsschreiben zur Verfügung, das Sie nur ausfüllen müssen. Es empfiehlt sich, dieses Schreiben per Einschreiben an Ihre Kasse zu schicken.

Melden Sie sich gleichzeitig bei dem neuen Versicherer an, den Sie gewählt haben. Auch hier reicht ein einfacher Brief. Alle Versicherer in Ihrer Wohnregion müssen Sie für die obligatorische Krankenpflegeversicherung uneingeschränkt aufnehmen. Für die Zusatzversicherungen hingegen können sie einen Fragebogen oder sogar eine Gesundheitsprüfung verlangen.

3. Bis wann gilt die Krankenkasse Kündigungsfrist?

Die Frist für den Versand des Einschreibens endet am 30. November. ACHTUNG: Der Brief muss sich am 30. November im Besitz Ihres Versicherers befinden und der Poststempel gilt nicht als Beweis. Wenn möglich, warten Sie nicht bis zum letzten Moment mit der Krankenkasse Kündigung... Das BAG empfiehlt, den Brief spätestens am 15. November abzuschicken.

Beachten Sie, dass Personen mit einer sogenannten "ordentlichen" Franchise, d. h. 300 Franken für Erwachsene und 0 Franken für Kinder, im Juli den Versicherer wechseln können. Sie müssen ihre Krankenkasse bis zum 31. März darüber informieren. Diese Option ist jedoch unter anderem für Versicherte mit einer höheren Franchise oder mit einer eingeschränkten Auswahl an Leistungen nicht möglich.

4. Was riskiere ich?

Nichts. Die Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind bei allen Versicherern gleich.

Es ist durchaus möglich, bei einem Versicherer die Grundversicherung und bei einem anderen die Zusatzversicherung abzuschliessen.

Eine Krankenkasse hat nicht das Recht, Sie zur Kündigung einer Zusatzversicherung zu zwingen, auch wenn Sie sich für einen Wechsel der Krankenkasse für die Grundversicherung entschieden haben.

Adresse:
Krankenkasse Beratung
Portal für unabhängige Versicherungsberatung
Tennaweg 12
5242 Lupfig
E-Mail:
 info@krankenkasse-beratung.ch
Web:
 www.krankenkasse-beratung.ch