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Stiftung Kinderschutz Schweiz

20 Tage Vaterschaftsurlaub in der Stadt St. Gallen - Die Schweiz kann mehr!

Bern (ots)

   In der Schweiz gibt es bis heute keinen gesetzlichen geregelten 
   und bezahlten Elternurlaub. Auch beim Mutterschaftsurlaub von 14
   Wochen hinkt die Schweiz hinten nach. Kinderschutz Schweiz fordert
   deshalb die nötigen gesetzlichen Grundlagen für Elternzeit, damit
   beide Elternteile nach der Geburt des Kindes eine berufliche
   Auszeit in Anspruch nehmen können. Elternzeit ist eine Investition
   in die Familien - auch zum besseren Schutz der Kinder.

Die Geburt eines Kindes stellt das gewohnte Leben auf den Kopf. Gerade in den ersten Wochen nach der Geburt, brauchen frischgebackene Eltern Zeit und Ruhe, um sich auf die neue Situation einlassen zu können, dem Kind Zuneigung zu geben und eine enge Bindung zu ihm aufzubauen. In dieser Zeit ist die Anwesenheit der primären Bezugspersonen - auch der Väter - von höchster Bedeutung sowohl für die Entwicklung, als auch für den Schutz des Kindes.

Gefestigte Bindung schützt

Aus entwicklungspsychologischer Sicht kommt in der Phase der frühen Kindheit (0-8 Jahre) dem Aufbau und der Festigung der Bindung der Eltern zum Kind eine zentrale Rolle zu. Gefestigte Bindungen sind für Kinder ein Schutzfaktor von grösster Bedeutung und essentiell für ihre optimale Entwicklung. Sie sind die Grundlage für ihr Vertrauen in die Welt. Für den Aufbau dieser Beziehungen müssen die primären Bezugspersonen zeitlich ausreichend verfügbar sein, die Signale des Säuglings richtig wahrnehmen und angemessen darauf reagieren. Das ist allerdings nur möglich, wenn sie selbst nicht anderweitig belastet sind. Elternzeit trägt dazu bei die Beziehung - sowohl zwischen Mutter und Kind als auch Vater und Kind und den Eltern untereinander- zu stärken und die die familiäre Situation zu entlasten.

Nationale Kinderschutzstatistik 2017

Ein Blick in die gerade veröffentlichte Nationale Kinderschutzstatistik 2017 der Schweiz zeigt, dass Kinder im ersten Lebensjahr stark gefährdet und betroffen sind. Es ist erwiesen, dass Misshandlungen meist mit der Überforderung der Eltern einhergehen. Kinderschutz Schweiz ist davon überzeugt, dass mit der Einführung einer gesetzlichen Elternzeit auch Kindsmisshandlungen vorgebeugt werden kann. Denn mehr Zeit fördert nicht nur die Bindung, sondern wirkt sich auch schützend auf das Kind aus.

Die Schweiz kann mehr

20 Tage Vaterschaftsurlaub für jeden städtischen Angestellten: Diesen Grundsatz hat das St. Galler Stadtparlament diese Woche beschlossen. St. Gallen nimmt damit eine Vorreiterrolle ein. Mit einer gesetzlichen Verankerung von 20 Tagen wären wir weder Pioniere noch Vorbilder, sondern immer noch Mittelfeld. Kinderschutz Schweiz ist überzeugt, dass die Schweiz mehr kann.

Elternurlaub

Familienfreundlichkeit beinhaltet ein breites Spektrum von Rahmenbedingungen - diese reichen von mehr Zeitsouveränität über finanzielle Zulagen bis zu Mutter-/Vaterschafts- resp. Elternurlaub. Während die flexiblen Arbeitsmodelle hauptsächlich in den Verantwortungsbereich der Unternehmen gehören, handelt es sich beim Elternurlaub primär um eine staatliche Aufgabe, die von Unternehmensseite auf freiwilliger Basis ergänzt werden kann. Der Bundesrat verkennt die Zeichen der Zeit. Während die Schweiz noch über die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs diskutiert, hat sich in Europa der Elternurlaub, den sich Mütter und Väter aufteilen, längst etabliert. Der Elternurlaub ermöglicht es den Eltern, ihr Kind - ohne Risiko des Arbeitsplatzverlustes und ohne grössere Einkommenseinbusse - in den ersten Monaten nach der Geburt selber zu betreuen. Xenia Schlegel, Geschäftsleiterin Kinderschutz Schweiz: "Elternzeit ist aus unserer Sicht eine ideale Ergänzung zum bestehenden Mutterschaftsurlaub. Sie entlastet Familien und verbessert die Startbedingungen für Kinder, was auch bessere schulische und berufliche Entwicklungschancen mit sich bringt - Prävention statt Intervention."

Kontakt:

Tamara Parham
Leiterin Kommunikation / Mitglied der Geschäftsleitung
Telefon direkt +41 31 384 29 19
Mobile +41 76 392 13 27
tamara.parham@kinderschutz.ch

Kinderschutz Schweiz
Protection de l'enfance Suisse
Protezione dell'infanzia Svizzera

Schlösslistrasse 9a | 3008 Bern
Telefon +41 31 384 29 29
www.kinderschutz.ch
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