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Die Schweizer Agrarpolitik AP22+ gehört auf den Misthaufen

Bern (ots)

Die Schweizer Agrarpolitik AP22+ gehört auf den Misthaufen. Und mit ihr das damit verbundenen Bürokratie-Monster. Stattdessen soll jeder Schweizer Landwirt neu einmal jährlich ein einziges Formular ausfüllen und dafür einen "Basis Null"-Beitrag bekommen, fordert Jürg Vollmer, Chefredaktor des Fachmagazins "die grüne", in einem Denkanstoss.

Mit 4000 Seiten Gesetzen und Verordnungen regeln Hunderte von Beamten bei Bund und Kantonen die Unterstützung der Schweizer Landwirtschaft. Ein Bürokratie-Monster sondergleichen. Stattdessen sollen die Schweizer Landwirte neu einmal jährlich ein einziges Formular ausfüllen und dafür einen "Basis Null"-Beitrag bekommen.

Der Chefredaktor des Fachmagazins "die grüne" sieht die Sistierung der Agrarpolitik AP22+ als Chance, die Schweizer Agrarpolitik neu zu denken. Weil sein Denkanstoss bei Null beginnt und zudem Null Bürokratie erreichen möchte - "Seien wir realistisch, wenigstens halb soviel Bürokratie" - nennt Chefredaktor Jürg Vollmer seine Idee die "Basis Null".

Der Denkanstoss umfasst acht Punkte, die natürlich nicht die ganze Schweizer Agrarpolitik ersetzen können. "Die acht Punkte der Agrarpolitik nach dem System 'Basis Null' können nur ein Denkanstoss sein, der Beginn einer intensiven Diskussion", betont Jürg Vollmer.

Die acht Punkte der Agrarpolitik nach dem System "Basis Null"

  1. Jeder Schweizer Landwirt bekommt neu jährlich einen "Basis Null"-Beitrag, der die (im Vergleich zum Ausland) teuren Produktionsbedingungen und strengeren Auflagen in der Schweiz abdeckt.
  2. Dieser jährliche "Basis Null"-Beitrag wird berechnet nach der Betriebsgrösse in Hektar und der Anzahl Nutztiere in GVE (Grossvieheinheiten).
  3. Weil sich die Produktionsbedingungen naturbedingt unterscheiden, wird die Beitragshöhe zudem nach landwirtschaftlichen Zonen bemessen: Talzone, Hügelzone und Bergzonen I bis IV.
  4. Ein Formular, einmal pro Jahr. Punkt. Fertig.
  5. Als Minimum-Standard gilt die aktuelle Gesetzgebung (Tierschutzgesetz, Gewässerschutzgesetz etc.). Alles was darunter ist, wird sowieso gebüsst und zusätzlich nach einer angemessenen Übergangsfrist von den "Basis Null"-Beiträgen ausgeschlossen.
  6. Alle bestehenden Labels können weitergeführt werden, erhalten aber keine Beiträge mehr von Bund und Kantonen. Die Konsumenten bezahlen dem Landwirt den Mehraufwand dafür direkt über den Ladenpreis.
  7. Zusätzliche Leistungen für Umwelt und Tierwohl können für alle Schweizer Landwirte obligatorisch erklärt werden (auch wenn sie später dazukommen) und werden mit dem "Basis Null"-Beitrag abgegolten (der dann auch für alle erhöht wird).
  8. Importprodukte müssen den Standard "Basis Null" erfüllen und werden mit einem ausgleichenden Importzoll belegt, wenn sie trotzdem billiger sind als Schweizer Agrarprodukte.

Die Diskussion über eine Agrarpolitik nach dem System "Basis Null" wird auf der Website des Fachmagazins "die grüne" geführt: "Basis Null"-Editorial Und natürlich auch auf der Facebook-Seite "die grüne"

Pressekontakt:

Jürg Vollmer, Chefredaktor "die grüne"
Mobile +41 78 963 73 91
j.vollmer@diegruene.ch