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Volksinitiative Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot gefährdet die Gesundheitsversorgung in der Schweiz

Bern (ots)

Die Volksinitiative Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot fordert ein Verbot von Tierversuchen. Ebenso sollen Produkte, die unter Anwendung von Tierversuchen entwickelt wurden, nicht mehr importiert werden dürfen. H+ Die Spitäler der Schweiz empfiehlt, die Initiative abzulehnen, da eine Annahme die Gesundheitsversorgung gefährden würde, da der Schweizer Bevölkerung der Zugang zu neuen Therapien und Medikamenten verwehrt bliebe. Um auch in Zukunft eine hochstehende medizinische Versorgung aller Patientinnen und Patienten sicherstellen zu können, muss die Volksinitiative abgelehnt werden.

H+ Die Spitäler der Schweiz, deren Mitglieder ebenfalls Teil der universitären und klinischen Forschung sind, lehnt die Volksinitiative Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot ab. Ziel der Spitäler und Kliniken ist es, den Patienten die bestmögliche Behandlung anzubieten. Mit der Annahme der Initiative würden sich die Medizin in der Schweiz nicht weiterentwickeln können und Patientinnen und Patienten im Vergleich zum Ausland benachteiligt. Die Initiative gefährdet die hochstehende und verantwortungsbewusste Gesundheitsversorgung in der Schweiz und ist aus diesem Grund abzulehnen.

Insbesondere schwer und chronisch kranke Personen, sowie solche mit seltenen Erkrankungen, die dringend auf bessere medizinische Behandlungsmethoden angewiesen sind, wären von einer restriktiven Gesetzgebung betroffen, welche die Initiative fordert. Denn laut Initianten soll der Handel und die Ein- und Ausfuhr von allen neuen oder weiterentwickelten Produkten, die im Inland oder Ausland mit Tierversuchen oder den heute vorgeschriebenen klinischen Studien mit Patientinnen und Patienten entwickelt werden, verboten werden. In der Konsequenz könnten viele etablierte und wirksame diagnostische Methoden, Therapien und Medikamente in der Schweiz nicht mehr angewandt werden. Die Schweizer Bevölkerung könnte damit nicht mehr auf der Basis von aktuellen medizinischen Kenntnissen behandelt werden, was grosses Leiden verursachen und Leben gefährden könnte.

Das von der Initiative geforderte Importverbot würde auch seit Langem zugelassene Arzneimittel betreffen, wenn die entsprechenden Wirkstoffe weiter beforscht werden, etwa um andere Krankheiten zu behandeln. Dies könnte auch alltägliche Medikamente betreffen, die schon lange in Gebrauch sind.

Die Schweiz hat gute Gesetze und eine verantwortungsvolle Forschung

Die Schweiz verfügt über ein umfangreiches gesetzliches Regelwerk, um eine verantwortungsvolle medizinische Forschung zu gewährleisten. Die Tierversuchsgesetzgebung der Schweiz gehört zu den strengsten der Welt. Der im Gesetz verankerte Grundsatz des 3R-Prinzips (Replace, Reduce, Refine) bedeutet, dass Tierversuche nur dann bewilligt werden, wenn keine alternative Methode existiert, dass die Anzahl Tiere im Versuch auf das notwendige Minimum beschränkt wird und dass die Versuchsmethoden und Haltungsbedingungen für die Tiere möglichst wenig belastend sind.

Das Bundesgesetz über die Forschung am Menschen (HFG) regelt umfassend die klinischen Studien in den Schweiz. Jede klinische Studie, an der Patientinnen und Patienten teilnehmen, muss von einer Ethikkommission bewilligt werden. Mit Swissmedic gibt es eine Kontrollbehörde, welche die Umsetzung der Gesetzgebung mittels Inspektionen überwacht. Es handelt sich also um ein feinmaschiges System, welches das Einhalten der strengen Regeln gewährt.

Pressekontakt:

Anne-Geneviève Bütikofer, Direktorin
Tel.: 031 335 11 63
E-Mail: medien@hplus.ch

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