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Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz

Das Parlament arbeitet an einem Gesetzentwurf, der nicht im Einklang mit der WHO-Rahmenkonvention über die Tabakkontrolle steht

Bern (ots)

Ein im Auftrag von Gesundheitsorganisationen erstelltes Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass das Tabakproduktegesetz (TabPG), das derzeit im Parlament beraten wird, die Anforderungen der Rahmenkonvention der WHO über die Tabakkontrolle nicht erfüllt. die Konvention verlangt ein generelles Verbot von Tabakwerbung. Der aktuelle Entwurf des TabPG bleibt weit hinter diesen Erfordernissen zurück und stellt Partikularinteressen über jene der Volksgesundheit.

Minimalistische Massnahmen auf Bundesebene

Der im Parlament diskutierte Gesetzentwurf zu Tabak- und Nikotinprodukten sieht lediglich minimalistische Werbebeschränkungen vor. Nach diesem Entwurf - der die Interessen der Tabakindustrie nicht antasten will - wären Tabakwerbung, -promotion und -sponsoring nach wie vor weit verbreitet und für Kinder und Jugendliche sichtbar. Und das, obwohl eine grosse Mehrheit der Schweizer Bevölkerung für ein Verbot dieser Methoden ist.

Notwendigkeit des Gesundheitsschutzes

Das heute veröffentlichte Rechtsgutachten zeigt, dass der Gesetzentwurf nicht im Einklang mit der Rahmenkonvention der WHO über die Tabakkontrolle (FCTC) steht, die der Bundesrat 2004 unterzeichnet hat. Um die Konvention zu erfüllen, müsste die Schweiz möglichst umfassende Massnahmen ergreifen. Ein generelles Verbot von Werbung im Namen des öffentlichen Interesses, wie es zum Beispiel für verschreibungspflichtige Medikamente bereits gilt, ist mit der Schweizer Verfassung durchaus vereinbar.

Nach Ansicht der Verfasser des Rechtsgutachtens steht "ein umfassendes Werbeverbot für Tabak- und Nikotinprodukte im Einklang mit der schweizerischen Verfassungsordnung und nur die Verabschiedung einer solchen Massnahme ermöglicht die Ratifizierung der FCTC."

Wirksame Präventionsmassnahmen

Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass ein umfassendes Werbe-, Promotions- und Sponsoringverbot für Tabak- und Nikotinprodukte, das in vielen Ländern bereits besteht, eine der anerkannt wirksamsten Massnahmen zur Reduzierung des Tabakkonsums ist. Dies würde dazu beitragen, die durch Rauchen verursachte Sterblichkeit und Krankheiten zu verringern. Für die Gesundheit der gesamten Bevölkerung ist es unerlässlich, dass die Schweiz ein wirksames Gesetz verabschiedet und die Rahmenkonvention der WHO über die Tabakkontrolle endlich ratifiziert.

Pascal Diethelm, Präsident von OxySuisse, erklärt: "Das Rechtsgutachten der RechtsanwältInnen Cereghetti und Pétermann zeigt, dass die einzige Möglichkeit für die Schweiz, ihre Bevölkerung wirksam vor dem Tabakkonsum zu schützen und die Rahmenkonvention der WHO über die Tabakkontrolle zu ratifizieren, darin besteht, eine klare Gesetzgebung zu erlassen, die alle Formen der kommerziellen Kommunikation für Tabak- und Nikotinprodukte verbietet."

Auch andere Präventionsmassnahmen sind wirksam und notwendig, wie beispielsweise die Erhöhung der Steuern auf Tabak- und Nikotinprodukte oder die Einführung neutraler Verpackungen. Die Schweiz ist laut Tobacco Control Scale 2019 das Land in Europa mit den laxesten Tabakwerbebeschränkungen. Dies ist mitunter auch das Ergebnis jahrelanger, intensiver Lobbyarbeit der Tabakindustrie. Das Parlament muss dringend erkennen, dass es "einen fundamentalen und unüberbrückbaren Konflikt zwischen den Interessen der Tabakindustrie und gesundheitspolitischen Interessen" gibt (FCTC, erster Leitsatz der Richtlinien nach Artikel 5.3) und ein Tabakproduktegesetz verabschieden, welches allein der öffentlichen Gesundheit verpflichtet ist.

Anhänge

Unterzeichnende

  • Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz (AT)
  • Unisanté, Centre universitaire de médecine générale et santé publique, Lausanne
  • CIPRET Genf / Carrefour addictionS
  • Ligue pulmonaire vaudoise
  • OxySuisse

Pressekontakt:

Medienkontakte
Wolfgang Keitel, Leiter Public Affairs Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz, wolfgang.kweitel@at-schweiz.ch / 079 648 80 82
Pascal Diethelm, président d'OxySuisse, diethelm@oxysuisse.ch / 078 916 96 75

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