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Google verliert vor englischem Berufungsgericht - Grundsatzentscheidung öffnet Türen für Klagen durch Millionen britische Apple-Nutzer

London (ots/PRNewswire)

Das Berufungsgericht England und Wales hat einen Versuch von Google zurückgewiesen, britische Computernutzer daran zu hindern, das Unternehmen in England zu verklagen.

Die Grundsatzanhörung folgte einer vorangegangenen Niederlage für Google vor dem englischen Obersten Gericht in dem Versuch, drei britische Computernutzer an ihrem Recht zu hindern, das Unternehmen wegen Verletzung der Privatsphäre anzuklagen, nachdem der Computergigant Wünsche der Anwender ignoriert hatte, keine Cookies auf ihren Computern abzulegen. Google legte in der Angelegenheit Berufung ein und argumentierte, dass das Problem nicht schwerwiegend sei und die Kläger in keinem Fall nachweisen könnten, dass sie aufgrund der Handlungsweise des Unternehmens finanzielle Verluste erlitten hätten. Das Berufungsgericht war anderer Meinung und erklärte in seinem Urteil:

"Diese Klagen werfen schwerwiegende Fragen auf, die ein Verfahren verdienen. In ihnen geht es um eine angeblich heimliche und verdeckte Verfolgung und Zusammentragung von Informationen von häufig sehr privater Art... über und im Zusammenhang mit der Internetnutzung der Kläger, und um die anschliessende etwa neunmonatige Nutzung dieser Informationen. Der Fall betrifft die Sorgen und Ängste, die eine solche Verletzung der Selbstbestimmung ausgelöst hat."

Einer der drei Kläger gegen Google, Marc Bradshaw, begrüsste die Entscheidung:

"Dies ist ein Sieg von David gegen Goliath. Das Berufungsgericht hat versichert, dass Google seine umfangreichen Mittel nicht dazu verwenden könne, sich englischer Rechtsprechung zu entziehen. Gewöhnliche Computernutzer wie ich erhalten jetzt das Recht, diesen Giganten gerichtlich für sein inakzeptables, unmoralisches und unrechtmässiges Verhalten zur Verantwortung zu ziehen."

Das Berufungsgericht bestätigte auch das Urteil von Richter Tugendhat des Obersten Gerichts, dass die Verletzung der Privatsphäre eine unerlaubte Handlung sei, und wies das Argument von Google zurück, dass dies nur dann klagbar sein, wenn ein finanzieller Verlust vorliege.

Das Urteil legte deutlich dar, wie Google von seinen Werbediensten profitiert, die auf der Verfolgung von Cookies beruhen, und erklärte, dass Unternehmen erwirtschafte "durch den DoubleClick-Dienst einen Jahresüberschuss von Milliarden von Dollar", wobei ein DoubleClick-ID-Cookie, das im Browser eines Nutzers platziert wird, Daten wie etwa Surfgewohnheiten, gesellschaftliche Klasse, Rasse und Volkszugehörigkeit, sexuelle Vorlieben, Mitgliedschaft in Gewerkschaften, religiöse und politische Überzeugungen, geistige und körperliche Gesundheit und die finanzielle Situation sammelt. Diese Informationen wurden im Rahmen eines so genannten "Safari-Workaround" unter Umgebung der Standard-Datenschutzeinstellungen des Safari-Webbrowsers von Apple gesammelt, die das Verfolgen von Cookies 2011 und 2012 neun Monate lang nicht vorsahen. "Aufgrund der Verwendung des Safari-Workaround während des relevanten Zeitraums erlangte die Beklagte ohne Kenntnis oder Zustimmung der Safari-Nutzer die [oben] genannten privaten und persönlichen Daten und zeichnete sie auf."

Dan Tench, Partner bei Olswang und Vertreter der Kläger, hiess das Urteil willkommen: "Dies ist eine wichtige Entscheidung, die Google daran hindert, diese äusserst schwerwiegende Verletzung der Privatsphäre britischer Verbraucher herunterzuspielen und sich aus der Verantwortung zu stehlen. Google, ein Unternehmen, dass Milliarden aus Werbeinformationen erwirtschaftet, behauptet, es sei ihm nicht bewusst gewesen, dass Apple-Nutzer für einen Zeitraum von neun Monaten heimlich verfolgt wurden, und hatte argumentiert, dass kein Schaden entstanden sei, da die Angelegenheit trivial sei und die Verbraucher keine finanzielle Verluste erlitten hätten. Das Berufungsgericht aber sah diese Argumente als das, was sie waren: eine Verletzung der Bürgerrechte der Verbraucher und gerichtsfähig vor den englischen Gerichten. Wir freuen uns darauf, Google für seine Handlungen zur Verantwortung zu ziehen."

Die Entscheidung öffnet die Tür für Klagen durch Millionen von Briten, die im fraglichen Zeitraum vom Sommer 2011 bis zum Frühling 2012 Apple-Computer, iPhones und iPads genutzt haben. Die Google Action Group ist eine nicht gewinnortienerte Gesellschaft, die eingerichtet wurde, um die Klagen gegen den Internet-Giganten wegen der Verletzung der Privatsphäre durch den Safari-Workaround zu verwalten. Jeder, der den Safari-Browser in England und Wales während des relevanten Zeitraums genutzt hat, ist jetzt berechtigt, sich der Klage der Gesellschaft gegen Google anzuschliessen.

Hinweise an die Redaktion:

Die Google Action Group ist eine nicht gewinnortienerte Gesellschaft, die zur Verwaltung der Klagen von Verbrauchern gegen Google eingerichtet wurde. Sie wurde von der Google Governance Campaign gegründet und verfügt über finanzielle Mittel und eine Fachkanzlei, die angewiesen ist, die Klage so bald wie möglich einzureichen. Die Website der Google Action Group - http://www.googleactiongroup.com - wird am Monat gestartet, und jeder Verbraucher, der sich der Klage anschliessen möchte, kann sich über diese Website an die Gesellschaft wenden.

Kontakt:

Presseanfragen: Jonathan Hawker, T +44-20-3126-4979, M
+44-7979-907-000, E jh@slatecampaigns.com